Haus der Schwiegereltern in Zukunft erben - jetzt schon den Bruder auszahlen

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  1. Avatar von BenniG
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    Standard Haus der Schwiegereltern in Zukunft erben - jetzt schon den Bruder auszahlen

    Hallo,
    folgende Situtation müsste gelöst werden.

    Meine Schwiegereltern haben 3 Kinder (A, B und C), die gerecht am Vermögen der Eltern beteiligt werden sollen.

    A (meine Frau) und ich haben Interesse das Elternhaus zu übernehmen. Es handelt sich um ein Haus mit Einliegerkellerwohnung, welches vor 37 Jahren gebaut wurde. Später wurde es um einen Wintergarten, ein Satteldach und eine Photovoltaikanlage erweitert. Das Haus steht auf einem Erbpachtgrundstück. Meine Schwiegereltern würden die Einliegerkellerwohnung seniorengerecht umbauen und dort einziehen. Wir würden den Innenausbau vom Dach übernehmen und zusammen mit dem Erdgeschoss bewohnen. Die Eltern wollen ungern das Haus bereits jetzt aus der Hand geben (Eigentumsübertragung).

    B hat sich ein Haus gekauft. Dabei haben die Schwiegereltern eine Einliegerwohnung in diesem Haus als Eigenkapital beigetragen und einiges renoviert - Gesamtkosten 120.000 € - die Wohnung geht im Erbfall an B über. Die Kosten wurden mit einer Grundschuld auf dem Elternhaus abgesichert.

    C soll bis Ende 2022 von A mit rund 100.000 € abgefunden werden, um sich möglicherweise selbst Eigentum zuzulegen.


    Soviel zu den Gegebenheiten.

    Der Dachausbau findet in den nächsten zwei Jahren statt und kann aus Ersparnissen, Einkommen mit Eigenleistung gestemmt werden.

    Bleiben also noch die 100.000 €, die A an C zahlen soll.

    Mein Schwiegervater meinte, dass wohl keine weitere Grundschuld mehr auf dem Haus eingetragen werden könnte. Das Darlehen läuft noch rund 5 Jahre.

    1. Baustein: Ich habe meine Eigentumswohnung, bei der die Zinsbindung in 2 Jahren abläuft. Die Restschuld beträgt dann noch 28.000 €. Diese Restschuld löse ich mit einen Bausparvertrag über 50.000 € ab, der in Q2 2020 zugeteilt wird und habe 22.000 € über. (BHW DV3 Zins: 1,9 bis 3,75% je nach Tilgung; Tilgung 3%-0,6% der Bausparsumme)
    2. Baustein: Auf die freigewordene Grundschuld von 50.000 € nehme ich wieder 50.000 € auf und habe 72.000 €.
    3. Baustein: Weiterhin habe ich einen Bausparvertrag über 42.000 €, der Q4 2022 zugeteilt wird, sodass ich 112.000 € hätte. (Signal Iduna F60 Zins: 2%; Tilgung 1% der Darlehenssumme)
    Es besteht auch noch ein Bausparvertrag (SI F60) über 100.000 €, der bei aktueller Einzahlung jedoch erst 2027 zugeteilt wird.

    Um die Belastung nicht so hoch zu schrauben würde ich von Baustein 1 die Tilgung von 0,6% ansetzen, sodass ich hier bei 300 € und einem Zinssatz von 3,75% wäre. Die Laufzeit wäre dann 9,21 Jahre.
    Bei Baustein 2 würde ich je nach Kondition wieder 5, aber vielleicht auch einen Volltilger mit 10 Jahren Laufzeit nehmen - also rund 440 € bei einem Zinssatz von rund 1%.
    Bei Baustein 3 wäre die Rate 288,52 €. Die Laufzeit 9,12 Jahre.

    Somit hätte ich eine Gesamtbelastung von rund 1.028 € und wäre in 10 Jahren Schuldenfrei. Durch Vermietung und Verwaltung der Wohnung bekomme ich rund 600 € rein, sodass die 3,75% Zinsen kein wirkliches Gegenargument darstellen.


    Was für Möglichkeiten seht ihr für uns die 100.000 € zu finanzieren?

    Was habt ihr für Ideen um das Projekt auf die Beine zu stellen?

    Last but not least...
    Wie sieht es rechtlich aus - wir haben ja bis zum Erbe nichts in der Hand, aber ein Wort innerhalb der Familie zählt auf jeden Fall, aber gibt es da etwas bindenderes, wie ein abänderbares Testament?

    Ich bin gespannt auf eure Antworte und bedanke mich bereits jetzt.
    Viele Grüße
    BenniG

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus der Schwiegereltern in Zukunft erben - jetzt schon den Bruder auszahlen

    Meine Gedanken zu dem Thema:

    1. würde ich nichts ohne eine entsprechende notarielle Vereinbarung unternehmen
    (Wenn man 100.000€ an den Schwager zahlt, fällt sonst ja noch Schenkungssteuer an?)
    Und wenn nichts festgehalten ist und die Schwiegereltern morgen einen Autounfall haben, wird das Erbe u.U. einfach durch 3 geteilt.
    (Pferde/Apotheken ...)

    Es gibt da auch Verträge über den Erbschaftsverzicht, wenn man schon ausgezahlt wurde.

    Man kann ja Nießbrauch im Grundbuch eintragen lassen, dann sind die Schwiegereltern weiterhin für alles verantwortlich - und falls es nach 10 Jahren zu einem Pflegefall kommt, ist das Haus dann auch nicht von den hohen Pflegekosten bedroht - sonst wird das u.U. zur Deckung der Kosten von der ARGE zwangsversteigert und man erbt garnichts.

    Würde mir keine 3,75% antuen, wenn es z.B. bei der ING den Wohnkredit für 2,99% bis 84 Monate gibt: https://www.ing.de/kredit/wohnkredit/

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus der Schwiegereltern in Zukunft erben - jetzt schon den Bruder auszahlen

    Das mit der Schenkungssteuer ist in der Tat ein gewichtiges Argument. Für den Fall Pferde/Apotheke ist übrigens das Testament vorgesehen. Aber bezüglich der Schenkungssteuer reicht ein normales Testament wohl nicht.
    Meine Schwiegereltern haben sich von einem (kinderlosen) Rechtsanwalt beraten lassen und dieser hat gemeint, dass eine Übertragung an die Tochter zu gefährlich wäre. Sie hätten dann ja kein Haus mehr und falls der Tochter was zustoßen würde, wäre das Haus dann mir. Die eingetragene Grundschuld macht die Sache vermutlich nicht einfacher.

    Ein gänzlicher Erbverzicht ist es auf jeden Fall nicht. Wir dürfen vorher im Haus wohnen und erhalten es bei Tod komplett, die Schwester hat das Haus in dem die Eltern die Einliegerwohnung haben und der Bruder bekommt 100.000 €, weil das Haus mehr als 200.000 € wert ist.
    Vom Rest soll jeder nach wie vor ein Drittel erhalten.
    Wegen der Pflegekosten brauchen wir uns denke ich keine Gedanken machen.

    Ja, das mit dem Wohnkredit habe ich auch schon im Hinterkopf, mal schauen, wie es dann mit den Konditionen ausschaut und wie hoch die Hürden sind.

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus der Schwiegereltern in Zukunft erben - jetzt schon den Bruder auszahlen

    Wir hatten vor ein paar Jahren folgenden Fall:

    Haus H1 gehört der Mutter M - diese hat 3 Söhne (A,B,C) - dann gab es noch ein weiteres Haus H2, was Mutter und Tante T von ABC gehört hat.

    Wurde so gelöst:

    C hat von M das halbe Haus H2 geschenkt bekommen und von T den Rest günstig gekauft.
    Daraufhin hat er beim Notar einen Vertrag unterschrieben, dass er an H1 keine Erbschaftsansprüche mehr hat.

    A&B wurde H1 überschrieben - mit Nießbrauchrecht von M - und der Möglichkeit die Schenkung rückgängig zu machen, wenn A/B insolvent werden oder versterben.
    (Damit M nicht von Ehepartnern und/oder Kindern von A/B abhängig wird - oder bei einer Insolvenz von A/B das Haus versteigert werden muss ... oder bei einem fiktiven Fall: Familie von A oder B hat einen Autounfall und alle sterben - wenn nun die Ehefrau von A/B zuletzt stirbt, würde hier die entsprechende Schwiegermutter erben ... evtl. möchte M nicht im Haus der entsprechenden Schwiegermutter leben ...) Natürlich nur die Möglichkeit zur Rückabwicklung - und nicht die Pflicht dazu.

    Wurde allerdings auch von M so gewünscht, damit alle ungefähr gleich behandelt werden.

    M wohnt weiterhin in H1 und zahlt auch alle Rechnungen weiter - im Erbfall gehört A/B das Haus dann halt sofort ganz - und für den (unwahrscheinlichen) Pflegefall stehen sie nach 10 Jahren nicht ganz ohne Erbe da, wenn C seinen Teil schon gesichert hat (Elternunterhalt bleibt davon natürlich unbenommen ...).

    Besser für euren Fall ist vielleicht ein Kauf des Hauses für 100k€ von den Eltern und diese schenken das Geld dann dem entsprechenden - hier sind dann vermutlich keine Schenkungssteuern fällig.
    -> Sollte man natürlich mit Eltern/Notar/Steuerberater/Anwalt besprechen.

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus der Schwiegereltern in Zukunft erben - jetzt schon den Bruder auszahlen

    Das hört sich ja prinzipiell nach unserem Thema an...
    Zitat Zitat von utopus
    und der Möglichkeit die Schenkung rückgängig zu machen, wenn A/B insolvent werden oder versterben.
    Zitat Zitat von utopus
    Besser für euren Fall ist vielleicht ein Kauf des Hauses für 100k€ von den Eltern und diese schenken das Geld dann dem entsprechenden - hier sind dann vermutlich keine Schenkungssteuern fällig.
    -> Sollte man natürlich mit Eltern/Notar/Steuerberater/Anwalt besprechen.
    Nur wenn wir das Haus für 100.000 € kaufen fällt es im Sterbefall nicht an die Eltern zurück.
    Kann man eigentlich die verschiedenen Schenkungssteuerfreibeträge addieren?
    Sprich, ich schenke meinen Schwiegereltern und meiner Freundin (Frau von C) je 20.000 €, meine Frau schenkt ihren Eltern und C je 20.000 €. Die restlichen 20.000 € übernehmen wir an Renovierungsarbeiten. Die Eltern schenken C dann noch 60.000 €. Wir bekommen im Gegensatz das Haus mit Nießbrauch und Rückfallrecht geschenkt.

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