Hallo zusammen,
bei einem Sturmschaden vor ein paar Wochen ist ein Baum auf mein Auto gefallen. Meine Versicherung sagte mir, ich soll einen Kostenvoranschlag einholen. Dieser wurde dann an die Versicherung gesendet. Nachdem ich wissen wollte wann das Geld auf mein Konto ist, sagte mir die Versicherung, wenn ich das Geld auf meinem Konto haben möchte wird eine Kürzung des ausgezahlten Betrages vorgenommen. Die nennen es: „nicht erstattungsfähige Lohnkosten“ i.H.v. 1003,12 Euro. Weiß jemand ob das rechtens ist oder wollen die mich „übers Ohr hauen“?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Egon