nachversichern von familienmitglied

+ Antworten
8Antworten
  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    673
    Danke
    3

    Standard nachversichern von familienmitglied

    Angenommen ist M als ehepartner bei F als familie gesetzlich krankenmitversichert.

    wenn F als haupt-versicherter stirbt, wie wird M weiter KK versichert ?
    wonach wird der beitrag bemessen ? wenn kein einkommen ?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.809
    Danke
    129

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    M lebt also von Luft und Liebe?

    Muss sich selber versichern da nicht mehr familenversichert.

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    M sollte einen 450€-Job annehmen und wäre dann krankenversichert - oder ALG-II beantragen - ohne Einkommen evtl. notwendig? Wie sieht es mit W wie wohnen und R wie Rente aus?

  4. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    673
    Danke
    3

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    also je nach alter und lage:
    midijob; ALG II; grundsicherung; privatversichert.

  5. Avatar von Experte
    Experte ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    18.04.2013
    Beiträge
    96
    Danke
    6

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    Möglich wäre doch, dass M eine Witwenrente erhält und somit Einkünfte erzielt und darüber krankenversichert ist!

  6. Avatar von Experte
    Experte ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    18.04.2013
    Beiträge
    96
    Danke
    6

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    Nein - privatversichert ist nicht möglich!
    Denke mal an die Witwenrente!

  7. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    673
    Danke
    3

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    wenn F stirbt, wird M wohl auch schon alt sein.

    Angenommen bekommt M geringe witwer rente, läuft die KK versicherung weiter ? beitrag nach rente bemessen ?

    oder muß M privat versichern oder freiwillig versichern ? Würde M bei z.B Ü65 noch KK versicherung noch bekommen (Alter sind ja bei versicherungen insbesondere KK eher unerwünscht)

  8. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    Was sagt denn die Rentenversicherung und die Krankenkasse dazu?

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.907
    Danke
    61

    Standard AW: nachversichern von familienmitglied

    An Viktor,
    Angenommen bekommt M geringe witwer rente, läuft die KK versicherung weiter ? beitrag nach rente bemessen ?
    oder muß M privat versichern oder freiwillig versichern ? Würde M bei z.B Ü65 noch KK versicherung noch bekommen (Alter sind ja bei versicherungen insbesondere KK eher unerwünscht)
    Was soll der Quatsch?
    Die Person M ist versichert, nur anders zuerst ist dieser Familienversichert, verstirbt der Hauptversicherer bekommt M, die Rente von F und folgerichtig "rutsch" M in die Hauptversicherung als Inhaber und Schuldner von F.

    Bei einer geringen Rente ist der verbleibt in der GKV vorteilhafter! Sofern keine Auslands und oder Tätigkeitsaufnahme bevorsteht!

    Allerdings sind bei Zins-, Renten und Arbeitseinkünfte, oberhalb von 60.000 € p.a. eine ganz andere Wahl in der der Krankenversicherungswelt, ein dauerhaftes Auslandsleben lässt keine andere Wahl als eine PKV nicht zu!
    sieh auch:
    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 31.5.2016, B 1 A 2/15 R Krankenversicherung - Qualifizierung des Verhaltens der Krankenkassen für eine Aufsichtsmaßnahme durch die Aufsichtsbehörde und Überprüfung der rechtlichen Vorgaben - keine kostenlose private Auslandskrankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

    Urteil: Wann die Auslandsreisekrankenversicherung nicht zahlen muss
    Eine Reise nach Pakistan bot für eine Familie eine unschöne Überraschung - nach einer Krankheit wollte die Auslandsreisekrankenversicherung die Behandlungskosten nicht zahlen, sondern wollte selbst Geld vom Mann. Das Amtsgericht München musste entscheiden. von Martin Thaler
    Am Amtsgericht München ging es darum, ob die Auslandsreisekrankenversicherung auch bei unklaren Rechnungen zahlen muss.
    Wer im Urlaub erkrankt, sollte darauf achten, dass in den Rechnungen die genauen Behandlungen sowie Kosten aufgeführt werden. Sonst muss nämlich die Auslandsreisekrankenversicherung nicht zahlen, wie das Münchener Amtsgericht jüngst festhielt (Az: 159 C 517/17).

    Auslandsreisekrankenversicherung Krankenversicherung im Ausland - Kein Verlass auf gesetzliche Krankenkassen ein Gastbeitrag von Kevin Fürchtegott
    Wer ins Ausland fährt, sollte mit einer Auslandskrankenversicherung die möglichen Kosten einer Behandlung auffangen

    Mit dem Urteilsspruch des Bundessozialgerichts vom 31. Mai 2016 wurde es letztinstanzlich entschieden: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Ihren Kunden keine kostenfreien Auslandskrankenversicherungen anbieten und auch keine Kosten im außereuropäischen Ausland übernehmen. Wohl aber dürfen sie mit einem privaten Versicherungspartner zusammenarbeiten. Das Reiseversicherungsportal Covomo hat jetzt jedoch gezeigt, dass das häufig noch nicht zum Vorteil der Kunden geschieht. Gesetzliche Krankenkassen empfehlen selten die besten Tarife, meistens sind sie schlechter als vergleichbare Produkte am Markt.

    Krank im Ausland – teure Erfahrung einer 85-Jährigen

    13.5.2019 – Die Höhe der Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte, die während eines Auslandsurlaubs erkranken und stationär behandelt werden müssen, richtet sich nach dem Recht des Gastlandes. Das gilt auch dann, wenn die Behandlung in einer Privatklinik stattgefunden hat. Dies erklärte das Sozialgericht Gießen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 12. März 2019 (S 7 KR 261/17).

    Desweitern sollte man folgenden Kommentar zusätzlich Lesen:
    Krankenversicherungsschutz für Rentner im Ausland: Möglichkeiten und Grenzen
    ich hoffe dies reicht aus, um sich einer eingehende Beratung, wegen einer Statusänderung nicht wert wäre!

    Bruno68

Ähnliche Themen

  1. Familienmitglied auszahlen inkl. Anschlussfinanzierung per BSV

    Von BenniG im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 68
    Letzter Beitrag: 03.12.2020, 11:45
  2. Wie ein verschuldetes Familienmitglied zur Vernunft "zwingen"

    Von VermoegensBauer im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 13.04.2020, 16:47