Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

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  1. Avatar von Hauptbenutzer
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    Standard Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

    Hallo allerseits,

    zuallererst will ich mitteilen, dass es schön ist, dass es dieses Forum gibt und ich hoffe ihr uns helfen könnt.

    Es handelt sich um einen BHW Dispo Maxx. Die Zuteilungszahl ist über 65 und das Zinsbindungsende wird jetzt in diesem Sommer auch erreicht. Der Vertrag wurde vor mehr als 10 Jahren geschlossen. Die BHW hat jetzt ein "vorteilhaftes" Prolongationsangebot geschickt. Wir haben allerdings kein Interesse der BHW weiterhin verpflichtet zu sein. Wir möchten den Restkredit umschulden und haben bereits Angebote eingeholt. Soweit ich die Lage sehe gibt es keine Hürde mehr aus dem alten Vertrag rauszukommen. Wenn doch, dann bitte mitteilen.

    Welche Fristen sind wichtig? Und was müssen wir konkret tun?

    Müssen wir den alten Dispo Maxx Vertrag kündigen? Mit welcher Frist?

    Falls ich kündigen muss.
    Wird dann der vollständige Kredit sofort fällig? Habe ich dann den sofortigen Zugriff auf die angesparte Bausparsumme?
    Wäre es eine gute Alternative die Prolongation zu unterschreiben und binnen 14 Tage zu widerrufen?


    Mir gehts ehrlich gesagt einfach darum, dass ich aus dem alten Vertrag raus will nur weiß ich die konkrete Vorgehensweise nicht. Daher schreibe ich auch hier.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

    Prolongation selbstverständlich nicht unterzeichnen, BHW mitteilen, dass sie unter Berücksichtigung Abzug Bausparguthaben die Ablösevaluta zum Zinsbindungsende mitteilt undVerzicht zur Prolongation erklären.

    Es ist darauf zu achten, wie die Zinsfestschreibungszeit im Darlehensvertrag benannt ist:

    1) 10 Jahre, dann wie oben beschrieben
    2) Fest bis Zuteilung, dann nach BGB §489 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist (hier ist auch ein Widerruf mit Rückabwicklung Darlehen möglich, da Formfehler im Darlehensvertrag)
    3) größer 15 Jahre, dann ebenfalls nach BGB §489 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist

    Wie toll das Darlehen ist/war zeigt sich in der Tatsache der Prolongation, denn dies zeigt auf, dass der BSV nach 10 Jahren nicht zuteilungsreif ist, mal ungeachtet der Tatsache, dass der Marktzins mind. 1 % besser ist als der Bauspardarlehenszins. Der Zahlzins in der Hypothek war zu dem höher als der Guthabenszins in dem Bausparvertrag auf das Tilgungskapital.

  3. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

    Zitat Zitat von Hauptbenutzer
    Habe ich dann den sofortigen Zugriff auf die angesparte Bausparsumme?
    Wie ist die Frage denn zu verstehen ?
    Wie soll das funktionieren ? Dem Bausparer steht doch ein Darlehen gegenüber.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

    Zum einen meinte er das Bausparguthaben, nicht die Bausparsumme, zum anderen die Verfügbarkeit des Guthabens für die Teilablösung der Valuta.

    Im Übrigen brigen völlig egal, er könnte auch die volle Valuta ablösen und sich ggf. den BSV freigeben oder auszahlen lassen nach Kündigung des BSV.

  5. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

    Zitat Zitat von noelmaxim
    er könnte auch die volle Valuta ablösen und sich ggf. den BSV freigeben oder auszahlen lassen nach Kündigung des BSV.
    Dann erklär doch mal den Sinn dieser Vorgehensweise .... Dann hätte er damals auch einfach ein Endfälliges Darlehen nehmen können und das Geld vom BSV verscherbeln können ?
    Welchen Sinn ergibt diese Vorgehensweise in der Entschuldung ?

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

    Ach Hausbauwest, z.B. in dem er Modernisierungen oder Renovierungen vornimmt, sich ein Auto kauft, in die Spielhalle fährt oder das Geld einfach nur liegen lässt, weil er es zu vielleicht 0.8% aufnehmen kann und darauf spekuliert, dass die Zinsen wieder steigen und er mehr Zinsen bekommt, als er zahlt.

    Vielleicht kauft er auch Aktien und zockt damit, keine Ahnung.

    Er könnte es so machen, muss es aber nicht

  7. Avatar von Hauptbenutzer
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    Standard AW: Kombinierter Bausparvertrag/Bauspardarlehnen aus der Rattenfängerstadt

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Prolongation selbstverständlich nicht unterzeichnen, BHW mitteilen, dass sie unter Berücksichtigung Abzug Bausparguthaben die Ablösevaluta zum Zinsbindungsende mitteilt undVerzicht zur Prolongation erklären.
    Danke, hab am Wochenende auch gegoogelt. Ich denke so wirds gemacht. Ich werde nochmal berichten. Danke für den Rat

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