Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

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  1. Avatar von Klaumuc1
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    Standard Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Hallo, wir würden gerne eine Wohnung kaufen, haben auch schon eine gefunden. Jedoch ist es jetzt so, dass meine Mann, der bei uns Hauptverdiener ist einen sehr negativen Schufa Eintrag hat.
    Folgende Daten:
    Wohnung kosten: 390.000 €
    Eigenkapital: 120.000 €
    Renovierung: ca 15.000 €
    Kredit: ca 280.000€
    Es ist so dass mein Mann bereits eine Immobilie hat diese aber noch belastet ist, auf diese Immobilie hat er eine Lebensversicherung abgeschlossen die in 7 Jahren ausgezahlt wird. Mit dieser Auszahlung könnten wir nach 7 Jahren beide Immobilien auszahlen. Wären dann also nach 7 Jahren kreditfrei.
    Ich arbeite derzeit nicht, bin im Mutterschutz. Mein Mann ist Alleinverdiener und hat monatlich ein Einkommen von 4800 € + Sonderzahlungen.
    Meine Angst ist dass wir den Kredit wegen des negativ Schufa Eintrages nicht bekommen. Ich muss aber anmerken dass dieser nicht sein Verschulden ist. Er hatte eine Rechnung bekommen auf eine Adresse wo er seid 14 Jahren nicht mehr wohnt. Da aber jemand wohnt der zufällig den gleichen Nachnamen hat. Ging alles dann an einen gerichtsvollzieher... Irgendwann hat er die Briefe dann noch bekommen, war aber alles schon fast bei der Vollstreckung. Er hat die Summe auch gezahlt. Aber jetzt dauert es bis der Schufa Eintrag gelöscht wird...

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Hallo Klaumuc1,

    folgende Fragen ergeben sich vorab:

    1) wann wurde der negative Eintrag eingetragen und wann als erledigt gekennzeichnet?
    2) Um was für einen Eintrag (Konto in Abwicklung, Kreditkündigung usw.) handelt es sich?
    3) Wie hoch den die derzeitigen Rückkaufswerte der Lebensversicherung?
    4) Wer bewohnt die Bestandsimmobilie, wer soll die zu erwerbende Immobilie bewohnen?

  3. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Hallo,

    das war letztes Jahr im Januar. Die Rechnung wurde dann auch sofort beglichen. Das AG Tübingen (wo sich die bereits erworbene Immobilie befindet) hat eine Rechnung zur Vermögensauskunft geschickt. Diese wurde dann wie bereits erwähnt an die falsche adresse geschickt, das können wir alles nachweisen. Die Bestandsimmobilie ist vermietet. Die "neue" Immobilie wäre dann für uns zur Eignnutzung. In der Lebensversicherung sind derzeit ca. 120.000 €.
    Mein mann hat bereits vom Vollstreckungsgericht Karlsruhe eine Bestätigung angefordert, dass der Betrag beglichen wurde, wenn wir diese haben kann die Schufalöschung erfolgen. Aber das dauert ja einige Tage. Die Bank weiss über alles bescheid, wir waren von Anfang an ehrlich mit der Bank (ist die Bank bei der der Krefit für die andere Wohnung auch läuft).

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Um was für eine Summe handelt der Eintrag? Um was für einen Eintrag handelt es sich?

  5. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Es waren ca. 300€. Vermögensauskunft

  6. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Ich kann jetzt eigentlich gar nicht glauben, dass ein Amtsgericht dafür einen Schufaeintrag veranlasst.....
    Seid Ihr ganz sicher, dass da ein negativer Eintrag gemacht wurde ? Oder denkt Ihr das nur.... ?

  7. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Wir sind uns sicher. Das war nicht das AG, das wurde an einen GV weiter gegeben, nachdem dieser die Briefe an eine falsche Adresse geschickt hat, hat alles seinen Lauf genommen.. wir haben die Selbstauskunft von der Schufa eingeholt. Jetzt haben wir die Sorgen ohne dass wir was dafür können

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Ich habe ihnen eine PN gesendet.

  9. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Danke, habe ich gesehen. Müssen wir noch besprechen. Morgen ist der Termin bei der bank

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Wichtig, richtig und notwendig.

    Geht ja auch um die Konditionen und Bedingungen und mitunter lassen sich das Banken teuer bezahlen, auch im Glauben, der Kunde bekommt woanders nichts

    Dem ist aber nicht so, bei ihren weiteren Bedingungen zeigt sich da ein Marktteilnehmer sehr kundenfreundlich und wartet mit hervorragenden Konditionenen trotz Schufamakel auf.

  11. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Die Konditionen sind nicht schlecht. 0.85% auf 10 Jahre. Dann wäre der Kredit durch die Lebensversicherung eh getilgt. Es muss halt alles noch durch die Kreditprüfung der bank durch.... Das ist meine Angst dass da was "schief" geht. Die Verkäufer der Wohnung warten schon auf uns...

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Nun gut schauen wir, wenn die durchwinken alles gut, dann brauchen sie mich nicht, wenn nicht, ich bin da

    Kondition halte ich selbstverständlich für 7 Jahre fest auch, kein Problem.

  13. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Vielen Dank! Ich melde mich

  14. Avatar von Ex-Studentin
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    @Klaumuc1

    Da ihr keine Mahnung erhalten habt, ist der Schufa-Eintrag überhaupt rechtens?

    (Sofern ihr nicht vertraglich dazu verpflichtet wart, die Adressänderung mitzuteilen.) Bei Meldung an die Schufa hätte theiretisch der Namensvetter den Eintrag bekommen müssen, nicht dein Mann.

  15. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Zitat Zitat von Ex-Studentin
    @Klaumuc1

    Da ihr keine Mahnung erhalten habt, ist der Schufa-Eintrag überhaupt rechtens?
    (Sofern ihr nicht vertraglich dazu verpflichtet wart, die Adressänderung mitzuteilen.)
    Ist das dein Ernst? Betreibst du nicht einen Finanzblog? Da sollte man mit solchen fahrlässigen Meinungen etwas vorsichtiger sein...

    Entgegen landläufiger Meinung ist eine Mahnung in vielen Fällen nicht notwendig, sondern allenfalls eine nette Erinnerung.
    Wenn man irgendwo etwas (auf Rechnung) kauft ist man selbstverständlich verpflichtet, eine korrekte Adresse zu nennen.

    1. Die Rechnung war für den Mann der TE.
    2. Die Rechnungsadresse war nicht korrekt.
    2b. Wurde die korrekte Adresse angegeben? Dann ist es das Problem des Rechnungsstellers.
    2c. Die korrekte Adresse wurde nicht richtig angegeben? Dann ist es das Problem des Rechnungsempfängers mit allen Folgen.
    3. Das Mahngericht wird normalerweise die korrekte Adresse haben, wenn sich der Mann der TE ordnungsgemäß umgemeldet hat.


    Ich sehe hier im Moment nicht, warum es nicht das Verschulden des Mannes der TE sein sollte. Aber vielleicht wird das ja noch aufgeklärt.

    Bei Meldung an die Schufa hätte theiretisch der Namensvetter den Eintrag bekommen müssen, nicht dein Mann.
    Das wäre ja noch schöner. Hat der Namensvetter bestellt?

  16. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Es ist so, dass mein Mann da früher Mal gewohnt hat, tut dies aber seid 15 Jahren nicht mehr. Das AG hatte noch die alte Adresse gespeichert. Er hat sich selbstverständlich umgemeldet, das Einwohnermeldeamt hat die neue Adresse gespeichert. Aus unserer Sicht liegt das Verschulden hier beim GV da dieser keinen Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt gemacht hat, sY er hätte tun müssen.

  17. Avatar von Ex-Studentin
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Entgegen landläufiger Meinung ist eine Mahnung in vielen Fällen nicht notwendig, sondern allenfalls eine nette Erinnerung.
    Dann weißt du da mehr als ich oder hast andere Quellen.

    Das habe ich zum Thema negativer Schufa-Eintrag gefunden:

    - Es müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner nach fälliger Forderung eingegangen sein, denen nicht widersprochen wurde.
    - In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer SCHUFA Eintrag angekündigt werden.

    Nur weil ich als Hobby einen Blog zum Thema "Sparen" schreibe, muss ich mich nicht mit negativen Schufa-Einträgen auskennen. In meinem Blog geht es höchstens darum, wie man ohne Probleme Rechnungen zahlen kann. Ich interessiere mich lediglich privat für die Beeinflussung des Schufa-Scores, weil meiner mal bei 94% rum lag und ich den Zwecks Wohnungskauf verbessern wollte.

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Das wäre ja noch schöner. Hat der Namensvetter bestellt?
    Viele Schufa-Einträge sind falsch und die Schufa kann gleichnamige Personen nicht unbedingt auseinander halten. Wenn jemand eine Person bei der Schufa meldet, hat er meistens nur Adresse + Name. Somit hätte der Namensvetter unwillentlich den Schufa-Eintrag bekommen. Zudem wundert es mich, dass der Namensvetter da nicht widersprochen hat, wenn er Mahnungen auf seinen Namen bekommt. Aber ändert letztlich nichts daran, dass der Mann von der TE nun den Eintrag hat.

  18. Avatar von Klaumuc1
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    Mein Mann hat lediglich den gleichen Nachnamen, er hat die Post zwar bekommen sie aber nicht geöffnet. Irgendwann hat er uns bzw meinen Mann 'gefunden' aber der Eintrag war schon drin. Wir sind dabei diesen zu löschen aber das dauert alles ein paar Tage, leider. Ja die Schufa macht ab und zu komische Sachen, das stimmt. Ich habe mich die letzten Tage etwas eingelesen und da findet man einiges was nicht so ordentlich gelaufen ist...

  19. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnungskauf / negativer Schufa Eintrag

    - Es müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner nach fälliger Forderung eingegangen sein, denen nicht widersprochen wurde.
    - In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer SCHUFA Eintrag angekündigt werden.
    Versuche mal noch ein paar mehr Seiten, vielleicht entdeckst du dann noch weitere Infos. Beispielsweise, wenn es um das Thema rechtskräftige Feststellung geht. Allerdings, dann hat man bereits eine Mitteilung vom Mahngericht erhalten.


    Mein Einwand bezog sich auf einen Zahlungsverzug, nicht auf den Schufaeintrag. Und die Äußerung "fahrlässig" auf die Nummer mit der Adressangabe. Eine falsche Adresse zu nennen ist nicht unbedingt... ok. Ggf holt man sich da rechtliche Probleme ins Haus.
    Fakt ist, dass bereits ein Gerichtsvollzieher aktiv war.
    Ich tippe bei dem geringen Betrag auf vorherige Mahnungen. Unabhängig davon sind diese, wie geschrieben, nicht immer notwendig , um in Verzug zu geraten.


    Viele Schufa-Einträge sind falsch und die Schufa kann gleichnamige Personen nicht unbedingt auseinander halten.
    Aha.
    Wenn jemand eine Person bei der Schufa meldet, hat er meistens nur Adresse + Name. Somit hätte der Namensvetter unwillentlich den Schufa-Eintrag bekommen. Zudem wundert es mich, dass der Namensvetter da nicht widersprochen hat, wenn er Mahnungen auf seinen Namen bekommt. (ich mach hier mal ein *)Aber ändert letztlich nichts daran, dass der Mann von der TE nun den Eintrag hat.
    Ich nehme mal an, dass der aktuelle Bewohner dem GV irgendwann gesagt hat, dass er nicht der Empfänger der Rechnung ist, sondern jemand anderes. Deswegen gibt es ja nun den Schufaeintrag beim Mann der TE

    Denn:

    Im Kontext gelesen hat der Mann diese Rechnung ja irgendwann bezahlt.Warum sollte er das tun, wenn er nicht verantwortlich ist? Das lässt sich doch simpel nachweisen. Hier geht es also offenbar nicht um einen falschen Schufaeintrag, sondern um einen zunächst einmal berechtigten.

    Mein Mann hat lediglich den gleichen Nachnamen, er hat die Post zwar bekommen sie aber nicht geöffnet. (und hier noch eins*) Irgendwann hat er uns bzw meinen Mann 'gefunden' aber der Eintrag war schon drin. Wir sind dabei diesen zu löschen aber das dauert alles ein paar Tage, leider. Ja die Schufa macht ab und zu komische Sachen, das stimmt. Ich habe mich die letzten Tage etwas eingelesen und da findet man einiges was nicht so ordentlich gelaufen ist...
    Was denn nun? Seine Verbindlichkeit oder nicht? Wenn es nicht "seine" Rechnung ist, warum bezahlt er dann, wie du es in #1 geschrieben hattest? Ist doch dann eindeutig.
    Der GV ist bei solchen Kleinbeträgen nicht verpflichtet, Nachforschungen (z.B. bei der Meldebehörde) anzustellen, wenn die Rechnungsadresse mit dem Namen am Klingelschild übereinstimmt. Hier darf er tatsächlich davon ausgehen, dass das so korrekt zugestellt ist. Und ganz offensichtlich hat er dann ja doch noch weiter geforscht und irgendwann wurde korrekt zugestellt.

  20. Avatar von Batman_BU
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    Zitat Zitat von Ex-Studentin
    Zudem wundert es mich, dass der Namensvetter da nicht widersprochen hat, wenn er Mahnungen auf seinen Namen bekommt.
    Als Ergänzung: Ich bekomme pausenlos irgendwelche merkwürdige Post, auch mal Mahnungen per Mail. Rate mal, was ich damit mache, wenn ich feststelle, dass sowas nicht für mich ist.

    Ergo: Nicht mein Problem. Kommt ein Bescheid vom Mahngericht wird das Häkchen an der richtigen Stelle gesetzt und fertig. Aber, das ist mir noch nie passiert.

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