folgendes Problem ist beimir aufgetreten.
Also wir mochten uns ein Eigenheim bauen. haben auch einen BAufinazierer der für uns ein gutes Angebot eingeholt halt. Soweit alles gut haben auch bishher alle geforderten Unterlagen abgegeben.
Nun sollte alles soweit fertig gemacht werden. Da kommt dann auf einmal die Frage nach dem einkommensteuerbescheid. Nun muss ich gestehen das ich seid langem keine Steuer gemacht haben, einfach weil ich davon Null Ahnung habe und mich auch keiner dazu Aufgefordert hat. damals habe ich noch einen Brief bekommen das ich meine Steuer doch bitte machen soll. das ist nun schon 10 JAhre her. Nun habe ich das roblem das ich das nun abgeben soll. Gibt es irgend eine Möglichkeit das zu regeln?
Es soll da Leute geben, die sich Steuerberater nennen ... oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Oder du traust es dir selber zu - mit Lohnsteuerklasse1 warst du wohl nicht verpflichtet - aber im Schnitt bekommt man ca. 1000€ pro Jahr zurück - wenn es einem das nicht wert ist, gut!
Mit Lohnsteuerklasse3 musst du vermutlich eine Steuererklärung machen ... würde dann für die letzten Jahre, die es möglich ist noch mitmachen ...
okay, denn hoffe ich mal das man eine Lösung mit der Bank findet das man die Finanzierung trotzdem zusammen hinbekommt.
in wieweit kann man das zusammen machen. Also für letztes jahr und die Jahre davor?
Für die Bank ist es völlig egal, ob LSK 1, 3 oder 5. Das ist nur dem FA wichtig. Die Bank will sehen, ob auf dem Bescheid weitere Dinge
neben dem Lohneinkommen auftauchen, z.B Einkommen oder Verluste aus Vermietungen oder sonstiges. Wenn er der Bank sagt, dass er bisher keine Erklärung gemacht hat, dann wird sie sich damit aus dem Grund auch zufrieden geben. Das bedeutet nämlich im Ergebnis nichts anderes, als dass dort eben keine Leichen sind.
Die Antwort lautet, wie Fly ja schon richtig beschrieben hat, völlig, egal, Einzeiler und gut!
Ein Nachsatz der Antwort lautet aber auch, dass mich das verwundert, dass der Finanzierungsmakler das nicht weiss, bzw. ihnen nicht bekannt gibt!
In meiner Unterlagenanforderung steht
- letzter Einkommenssteuerbescheid, sofern vorhanden, ansonsten Einzeiler über Nichtabgabe, da nicht zu aufgefordert!
Wenn sie mögen, können sie das Angebot ja hier mal zur Ansicht einstellen, bzw. mit den Zahlen darstellen, ebenso die Ausgangslage bezüglich der Kosten.
Oh ja.....
Aber du darfst nach der Ausgangslage fragen, obwohl der TE das gar nicht zur Frage gestellt hat ??
Er hat einen Vermittler im Boot, den du schon gleich wieder schlecht gemacht hast ohne zu wissen, ob der überhaupt vom Te gefragt wurde wegen dem Bescheid.
Der TE will doch gar kein Angebot von jemand anderem sondern hat nur wegen der Steuererklärung nachgefragt. ......
Sicherlich ist er aufgeklärt genug und bestens informiert.
Die Frage ist doch dann geklärt worden. War auch überhaupt nicht böse gemeint, ist halt typisch hier.
Ja, warum auch nicht? Kann oder nicht zum Schaden sein, wenn man durch uns alle sein Angebot hinterfragen lässt, zumal es durchaus sein kann, dass ggf. noch mehr auf der Strecke bleibt.
Wenn eine Frage geklärt ist und das war sie durch dich anfangs leider nicht, kann auch ein Mehrwert geboten werden, zumal sich souverän anders liest.
erstmal vielen dank für die vielen antworten.
Da ich seid letztem Jahr die Steuerklasse 3 habe. habe ich die Steuererklärung für das letzte Jahr gemacht. nur halt noch keinen Bescheid bekommen.
Also sollte ich Diese Info das ich vorher nicht abgeben habe da ich nichtaufgefordert worden bin. und den beshcied für letztes jahr noch nicht bekommen habe`?