Wir sind aktuell dabei ein Haus zu kaufen. Termin beim Notar haben wir nächste Woche am 10.5. und vorgestern, den 30.4. bekamen wir unsere Finanzierungsunterlagen zur Unterschrift zugesendet.
Jetzt habe ich dazu noch ein paar Fragen (unsere Beraterin wird uns heute hoffentlich zurückrufen, aber lt. Sekretärin kann sie uns das nicht versprechen...):
Wir haben das Darlehen in 2 geteilt: das 1. soll die erste Tilgung am 30.5. stattfinden, beim 2. Darlehen am 30.4.!? Warum sollten wir für die Vergangenheit tilgen? Und ab wann sollen wir Zinsen bezahlen? Also wir haben eine 15 Jahre Zinsbindung vereinbart. Lt. Vertrag ist die Zinsbindung bei beiden Darlehen bis 30.03.2034. Also sollen wir ab 1.4. rückwirkend Zinsen bezahlen??
Ist das normal, dass die Bank das rückwirkend verlangt, wo wir doch das Haus jetzt erst im Mai kaufen und auch die Finanzierung erst jetzt unterzeichnen werden?
Bereitstellungszinsen müssten wir ab 29.9. zahlen - ist das eine angemessener Zeitraum? Ich kann mir gut vorstellen, dass wir für die Sanierung des Hauses etwas länger brauchen werden..
schon merkwürdig und befremdlich, dass diese Fragen jetzt auftauchen, das hätte eigentlich alles besprochen sein müssen.
Rückwirkend werden sie nichts zahlen müssen, das sind fiktiv benannte Termine, da die Auszahlungen bei Darlehenserstellungen nicht bekannt sind, sein müssen oder eben noch nicht feststehen.
Die Tilgung beginnt, das erfahren meine Kunden bei der Angebotsbesprechung mitgeteilt, in der Regel einen Monat nach Volauszahlung. Ist noch nichts ausgezahlt, ist auch nichts zu tilgen und Zinsen sind nur dann zu zahlen, wenn eben Teile des Darlehens ausgezahlt sind oder dies nicht der Fall ist und die bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist.
Sind Teile ausgezahlt und die BZ freie Zeit ist beendet zahlt man den Vertragszins auf das ausgezahlte Geld und die Bereitstellungszinsen auf den nicht ausgezahlten Darlehensanteil.
Nun ja, die bereitstellungsfreie Zeit kann man ja festlegen und entsprechend sind die Darlehensbausteine auszuwählen.
Was haben sie denn für ein Angebot (Zinssatz) auf welche Ausgangsbasis bekommen, bzw. als Darlehen gezeichnet?