reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

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  1. Avatar von statfifo
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    Standard reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Als freiwillig Versicherter fordert meine KK den Einkommensachweis von mir an.
    Gemäß meiner ESt Erklärung habe ich 0 Euro Kapitalerträge, da tatsächlich ein realisierter Verlust vorliegt.

    Kann ich diesen Verlust als Minus-Betrag bei der KK angeben, um damit meinen Beitrag zu reduzieren?
    Oder muss ich die Zahl 0 bei "sonstiges jährliches Einkommen" in dieser Einkommensnachfrage angeben, da ein Verlust im Sinne der KK ja kein "negatives Einkommen" ist? Oder doch?

    Ich will bei der KK besser nicht nachfragen, hinterher berücksichtigen sie nur meine Kapitaleinnahmen, aber eben nicht den Kapitalverlust.


    Ganz herzlichen Dank für eine Antwort! :-)

  2. Avatar von Cici
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Versuch es doch einfach. Zusätzliche Einnahmen können sie dir schließlich nicht berechnen. Soweit ich weiß können Verluste aus Kapitaleinnahmen allerdings nur mit solchen Gewinnen verrechnet werden, also nicht mit den anderen Einkommensarten. Die Verluste verfallen am Jahresende auch nicht, du kannst also Gewinne in den nächsten Jahren mit diesen Verlusten verrechnen.

  3. Avatar von statfifo
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Naja, versuch es doch einfach wollte ich ja eben nicht machen

    Ich habe also ein paar Aktien gekauft/verkauft und unterm Strich einen Verlust gemacht.

    Es gibt nun zwei Möglichkeiten bei der Angabe der Kapitalerträge, entweder:

    ich gebe 0 an
    -> sie akzeptieren es. Allerdings habe ich tatsächlich ja einen Verlust und muss dann trotzdem dieselben KK Beiträge zahlen

    ich gebe meine Verlustbetrag (Minusbetrag) an
    -> sie akzeptieren es und ich zahle weniger KK Beitrag
    -> sie akzeptieren es nicht, sondern wollen die Angabe meiner Kapitalgewinne (die habe ich ja) berücksichtigen aber nicht meine Kapitalverluste (die höher sind als die Gewinne) und ich zahle hinterher mehr, als wenn ich 0 angegeben hätte.

    Das ist meine Sorge.

    "Wahrscheinlich" ist, dass sie es akzeptieren. Aber wir wissen doch alle, wie KK/Rente/FA/etc. ticken. Da wollte ich eher auf Nummer sicher geben. Weiß das hier niemand mit Gewissheit?

    (die Einkommensarten Profit/Verlust sind dieselben)

    Danke für's lesen!

  4. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Der Anhang sollte die Frage eigentlich beantworten.... machst Dir Gedanken um nichts relevantes!
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  5. Avatar von brainy
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Die TK akzeptiert -im Gegensatz zur Finanzverwaltung- Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, also Zinsen oder HV Besuche.

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb kennen Krankenkassen gar nicht.

    Da die Gewerbesteuer seit Jahren beim einkommensteuerlichen Ergebnis nicht mehr abgezogen wird, wird auf die Gewerbesteuer Krankenkassenbeitrag erhoben.

    Die von der Krankenkasse sind nun mal nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.

  6. Avatar von Cici
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Zitat Zitat von statfifo
    Ich habe also ein paar Aktien gekauft/verkauft und unterm Strich einen Verlust gemacht.
    Also wenn es um Aktienverluste geht, ist die Sache nochmal anders. Du kannst Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Eine Verrechnung mit sonstigen Einnahmen bzw. eine Anrechnung auf die KK-Beiträge ist damit nicht möglich. Andererseits dürfen von der Krankenkasse aber auch nicht nur die Aktiengewinne berücksichtigt und die Verluste unterschlagen werden. Was hier zählt, ist der Gesamtsaldo für das entsprechende Jahr.

    Diese verrechnung sollte doch aber ohnehin im Zuge der Abgeltungssteuerberechnung über deine depotführende Bank passieren. Auf der Steuerabrechnung deiner Bank sollten damit Kapitalerträge von 0 Euro ausgewiesen werden. Für die KK hast du somit einen Nachweis darüber, dass du keine Nettogewinne gemacht hast. Oder gibt es mehrere Depots?

  7. Avatar von statfifo
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Zitat Zitat von Cici
    Also wenn es um Aktienverluste geht, ist die Sache nochmal anders. Du kannst Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen.
    wieso "nochmal anders"? Es geht nur um Aktien. Deswegen hatte ich es ja explizit dazu geschrieben

    Zitat Zitat von Cici
    Auf der Steuerabrechnung deiner Bank sollten damit Kapitalerträge von 0 Euro ausgewiesen werden. Für die KK hast du somit einen Nachweis darüber, dass du keine Nettogewinne gemacht hast. Oder gibt es mehrere Depots?
    Ja, es werden Kapitalerträge 0 Euro ausgewiesen. Korrekt. Deswegen fallen auch keine Steuern auf meine Aktienerlöse an, denn die Aktienverluste überwiegen.
    Allerdings interessiert sich die Krankenkasse wenig dafür wieviel Steuern ich zahle, sondern sie wollen wissen, wieviel Eröse ich durch Aktien erhalten habe.
    Meine Frage ist schlichtweg ob ich die die Erlöse (Positiv-Betrag!) angeben _muss_ (denn das wollen Sie im Fragebogen wissen!) oder ich einen Negativ-Betrag angeben kann der dann auch meinen KK-Betrag reduziert.

    Letzteres ist absolut logischer. Aber ich traue denen keine "Logik" zu wenn es darum geht, mein Geld zu wollen.

  8. Avatar von statfifo
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Zitat Zitat von brainy
    Die TK akzeptiert -im Gegensatz zur Finanzverwaltung- Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, also Zinsen oder HV Besuche.
    da wird doch ein Pauschalbetrag berücksichtigt, oder? (ich bin auch bei der TK)


    Zitat Zitat von brainy
    Da die Gewerbesteuer seit Jahren beim einkommensteuerlichen Ergebnis nicht mehr abgezogen wird, wird auf die Gewerbesteuer Krankenkassenbeitrag erhoben.
    Oh! Das trifft auf mich zu! Danke für den Hinweis, das muß ich mir mal näher anschauen!
    Hast du schonmal einen Widerspruch eingelegt oder was unternommen dagegen?

  9. Avatar von brainy
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Die Tk kennt einen Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Steuerrecht nicht. (2008 abgeschafft!)
    Den Sparerpauschbetrag von 801 EUR kennt die Tk nicht an.
    Hätte -wenn in der Holzbankklasse versichert- sicher gegen die Verbeitragung der Gewerbesteuer etwas unternommen. Obwohl das schwer ist, weil die Kassen so überhaupt keine Ahnung von allem haben.

    Wenn man seine Einkommensteuererklärung abgibt, sollte man sich gut überlegen die Kapitaleinkünfte (die mit Abgeltungssteuer versehen ist) dort anzugeben. Die tauchen dann nämlich im Steuerbescheid auf.
    Die Kasse will davon dann fast 20% (KV+PV) haben!

    Lieber ein wenig zuviel Abgeltungssteuer zahlen!!!

  10. Avatar von statfifo
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Zitat Zitat von brainy
    Lieber ein wenig zuviel Abgeltungssteuer zahlen!!!
    Herrvorragender Tipp, vielen Dank! Darüber hatte ich mir bisher noch gar keine Gedanken gemacht. Meine Kapitalerträge sind jetzt auch nicht so sehr hoch, aber hoch genug, um es doch etwas zu spüren bzgl. KK Beiträge.
    (nunja, abgesehen vorletztes Jahr, da waren sie eben mal negativ )

    Bzgl. Gewerbesteuer werde ich nachhaken. Ich zahle ja zähneknirschend die KK Beiträge die sein müssen. Aber wenn ich nicht, dann auf keinen Fall. Danke!

    Schönes Wochenende allen!

  11. Avatar von Cici
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Zitat Zitat von statfifo
    wieso "nochmal anders"? Es geht nur um Aktien. Deswegen hatte ich es ja explizit dazu geschrieben
    In deinem ersten Beitrag war von Aktien überhaupt keine Rede.

    Allerdings interessiert sich die Krankenkasse wenig dafür wieviel Steuern ich zahle, sondern sie wollen wissen, wieviel Eröse ich durch Aktien erhalten habe.
    Meine Frage ist schlichtweg ob ich die die Erlöse (Positiv-Betrag!) angeben _muss_ (denn das wollen Sie im Fragebogen wissen!) oder ich einen Negativ-Betrag angeben kann der dann auch meinen KK-Betrag reduziert.
    Angeben kannst du es selbstverständlich, es wird dir nur nichts bringen. Aktienverluste können nur auf Aktiengewinne angerechnet werden. Also selbst wenn du eine Million in Aktien versenkt hättest, würden sich deine KK-Beiträge dadurch nicht reduzieren. Wie ich schon geschrieben habe, werden von den Gewinnen die (noch nicht verrechneten) Verluste abgezogen, was dann an positiven Erträgen übrigbleibt wird versteuert und gilt als Grundlage für die KK-Beiträge. Eventuelle restliche Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen.

    Wenn du eine Steuererklärung abgibst, sollte der Steuerbescheid doch ohnehin als Grundlage für die KK-Beiträge gelten. Das heißt, du gibst alle Angaben einmalig beim Finanzamt an, diese errechnen u.a. deine jährlichen Kapitalerträge (in dem Fall 0 Euro) und die KK zieht sich die notwendigen Informationen aus dem Steuerbescheid. Wieso also nochmal die Extraangaben bei der KK?

  12. Avatar von statfifo
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    Zitat Zitat von Cici
    Also selbst wenn du eine Million in Aktien versenkt hättest, würden sich deine KK-Beiträge dadurch nicht reduzieren.
    ok, das ist es was ich meinte!
    Dein Beispiel bringt es auf den Punkt.

    Zitat Zitat von Cici
    und die KK zieht sich die notwendigen Informationen aus dem Steuerbescheid. Wieso also nochmal die Extraangaben bei der KK?
    weil sie das explizit in Form ihres Fragebogense anfordern.
    Evtl. ist das nur bei freiwillig Versicherten so, den Fragebogen wollen sie jedes Jahr ausgefüllt haben. Diesmal hab ich's einfach vergessen und sie telefonieren mir sogar hinterher.
    Ich trage jetzt die 0 ein und nutze nächstes Jahr den Verlustvortrag vom FA.

    Danke für deine nochmalige Antwort. Jetzt ist es mir klar, danke auch an die anderen.

  13. Avatar von Cici
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    Standard AW: reduziert ein Verlust aus Kapitalerträgen auch die KK Beiträge? (freiw. Vers.)

    Ich dachte immer, sofern man eine Steuererklärung abgibt, zieht sich die KK (auch bei freiwillig Versicherten) die notwendigen Informationen automatisch aus diesen Angaben, aber anscheinend ist das nicht der Fall. Die eingereichte Einkommensabfrage gilt allerdings nur vorläufig, die endgültigen KK-Beträge werden später auf Grundlage des Steuerbescheids festgesetzt (siehe auch hier). Mir ist nur noch nicht klar, ob das Nachreichen des Steuerbescheides in dem Fall verpflichtend oder freiwillig ist.

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