Kapitalentnahme aus Rieterrente für Renovierung

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  1. Avatar von rheingeist
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    Standard Kapitalentnahme aus Rieterrente für Renovierung

    Hallo zusammen

    Ich möchte ,wenn das möglich wäre, aus meiner Fondsgebundene Riesterrente , Kapital entnehmen.
    Ich weis jetzt nicht so genau wie das geht und ob ich es bekommen würde.
    Das Geld soll für die Renovierung vom Haus sein und der Vertrag soll weiter laufen.

    Frage: Wo und wie stell ich das am besten an. Na klar erstmal mit dem der Versicherung reden.

    Wie lange dauert das ganze verfahren bis zur Auszahlung .

    Habe ich dadurch Nachteile, außer das es später weniger an Ausgezahlte Rente gibt.

    Hat jemand das schon mal gemacht und kann kurz seine Erfahrungen und Tipps hier schreiben.

    Kann mir jemand diesbezüglich weiter helfen .

    gruß
    reini

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Kapitalentnahme aus Rieterrente für Renovierung

    Muss wohl erst von der ZfA genehmigt werden - mal hier schauen, was in Frage kommt:
    https://www.zfa.deutsche-rentenversi...nter_node.html

    Für eine "normale" Renovierung scheint es mir nicht möglich zu sein - falls doch, wird wohl ein fiktives Wohnförderkonto gebildet und mit 2% pro Jahr verzinst welches später versteuert werden muss und als fiktive Rente im Alter zu zahlen ist.

    Aber am besten mal mit der ZfA und der Versicherung sprechen.

  3. Avatar von Verunsicherter
    Verunsicherter ist offline

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    Standard AW: Kapitalentnahme aus Rieterrente für Renovierung

    Zitat Zitat von utopus
    Muss wohl erst von der ZfA genehmigt werden - mal hier schauen, was in Frage kommt:
    https://www.zfa.deutsche-rentenversi...nter_node.html

    Für eine "normale" Renovierung scheint es mir nicht möglich zu sein - falls doch, wird wohl ein fiktives Wohnförderkonto gebildet und mit 2% pro Jahr verzinst welches später versteuert werden muss und als fiktive Rente im Alter zu zahlen ist.

    Aber am besten mal mit der ZfA und der Versicherung sprechen.
    Bitte seien Sie genauer.

    Unter welchen Aspekten das möglich ist, entscheidet die ZfA. Dort gibt es ein seitenlanges FAQ. Die Versicherung kann das nicht ablehnen, aber ab dem Zeitpunkt der Entnahme wird der entnommene Betrag auf ein fiktives Konto gespeichert und jährlich mit 2% verzinst (Wohnförderkonto).

    Bei Renteneintritt muss der dort sich angesammelte Betrag versteuert werden. Und zwar:
    100% bis zum 85ten Lebensjahr monatlich oder
    70% einmalig

    bsp.:
    Stand WFK 100.000 € Beispielsteuersatz 30% = 33.000 € verteilt auf jeden Montat bis zum 85ten LJ
    oder 70.000 zum Steuersatz von 30% = 21.000 €

    ist alles im BMF-Schreiben nachzulesen

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/424336/

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