ich hatte bereits eine Frage zum Thema Kündigung der Wohngebäudeversicherung gestellt.
Nun habe ich noch weitere Fragen:
Fragen bezüglich Versicherung der Ableitungsrohre
- Generelle Frage: Wann macht es Sinn auch die Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück zusätzlich zu versichern ?
- Ich habe derzeit z.B. ein Angebot von HUK Coburg Classic vorliegen, daraus geht folgendes hervor:
Innerhalb der versicherten Gebäude sind versichert
aa. Frost- und sonstige Bruchschäden an:
– Rohren des Zu- oder Ableitungssystems der Wasserversorgung
oder damit verbundenen Schläuchen;
– Rohren der Heizungsanlage (auch Solarheizungs-, Geothermieoder
sonstige Wärmepumpenanlagen) und von Klimaanlagen;
– Rohren von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen;
Rohre, die unterhalb der Bodenplatte verlaufen, sich aber zwischen
den Fundamenten befinden, gelten als Rohre innerhalb
versicherter Gebäude.
Ist mit unterhalb der Bodenplatte auch unterhalb eines Kellers gemeint ? Oder sind hier nur Häuser ohne Keller auf Bodenplatte gemeint ? Weiß evtl. jemand wie das zu verstehen ist ? Wenn auch Rohre unter dem Keller gemeint sind, würde ich nicht zusätzlich noch die Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes versichern. Ich denke, das Wichtigste wäre, dass die Rohre unter dem Haus mitversichert sind.
Frage bezüglich Vermeidung einer Unterversicherung:
Einige Versicherungen setzen eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht in den Vertrag, so dass im Schadensfall darauf verzichtet wird eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.
Im Huk Coburg Classic Tarif ist allerdings folgendes der Fall:
Wir ersetzen Ihnen einen versicherten Schaden OHNE Begrenzung durch eine VERSICHERUNGSSUMME. Das gilt auch, wenn steigende Preise den Wert Ihres Hauses mit der Zeit erhöhe, Sie bekommen den NEUWERT der versicherten Sachen ersetzt.
--> Heißt das, dass eine Unterversicherung somit sowieso ausgeschlossen ist (natürlich vorausgesetzt die Angaben im Antrag sind alle korrekt, z.B. Wohnflächenangabe) ?
Sinnhaftigkeit Einschluss Ableitungsrohre:
Die Frage, ob ein jeweiliger Einschluss Sinn ergibt, ist in der Regel schwierig zu beantworten. Solltest du einmal einen solchen Schäden haben, bist du froh, wenn du den Einschluss hast. Immer eine Frage deiner Risikoaffinität und letztlich auch des Geldbeutels.
Im Übrigen gibt es einige Versicherer, die diesen Einschluss standardmäßig mitversichert haben. Leider gehen so viele Menschen zum Ausschließlichkeitsvertreter, der dir nur sein eigenes Produkt anbieten kann. Such dir doch einen Makler, der eine breit aufgestellte Marktübersicht hat. Dieser kann dir oft sehr viel bessere Angebote machen.
Bezüglich Unterversicherung:
In den meisten Fällen versichert man in der Wohngebäudeversicherung den gleitenden Neuwert auf Basis des errechneten Werts 1914. Wenn dieser Wert richtig berechnet wurde und sich keine baulichen Änderungen durch "Veredelung"/Anbau ergeben, ist eine Unterversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.