Mutter wohnt mietfrei in der Wohnung von beiden Söhnen
Mutter: wohnt mietfrei
Eigentümer: 2 Söhne zu je 50% einer Wohnung
= Schenkung von Söhnen an die Mutter? (Söhne 2019 Eigentümer geworden Erbfall)
Schenkungsfreigrenzen je Sohn an Mutter 20.000 € (erst in 7-8 Jahren überschritten)
Die Mutter legt allerdings für neue Küche, Instandhaltungen und
Reperaturen jeden Monat Geld zurück. Anstelle Miete bildet Sie mit kleinerem Geldbetrag Rücklagen.
Vorteil: keine Steuern der Söhne
Vorteil: Rücklagenbildung über die Mutter (Schenkungsfreigrenzen werden eingehalten)
Nachteil: Einkommen der Söhne geringer
Was meint Ihr dazu?
Spätere Erbe von Mutter geht an beide Söhne.
Mutter kann max. noch 5 Jahre in der WOhnung leben
dann Pflegeheim.
Für`s Pflegeheim ist dann trotzdem genug Geld da. (Einkommen + Reserve)
AW: Mutter wohnt mietfrei in der Wohnung von beiden Söhnen
Würde ich mal vom Steuerberater prüfen lassen - falls die Mutter eine entsprechende Miete zahlt, können die Söhne entsprechende Ausgaben/Abschreibungen von der Steuer absetzten - evtl. mehr als als Miete reinkommt/versteuert werden muss.
(Man kann der Mutter natürlich jährlich/monatlich etwas schenken um das auszugleichen)
AW: Mutter wohnt mietfrei in der Wohnung von beiden Söhnen
Hi utopus,
1 Sohn wohnt in Deutschland
1 Sohn wohnt in Schweiz
beide haben kein Interesse Gewinn somit es zu versteuern zu müssen.
Und ob man immer durch Abschreinung minus macht ist ja ungewiss.
Mutter lässt vielleicht auch nicht alle Renovierungen / Instandhaltungen machen.
Deshalb die Lösung mit Unterkonto jeden Monat und da sammelt sich was an. (Ansparung über die Mutter)
Mit dem Hintergrund, dass beide Söhne vom Vater "Großteil" geerbt haben
ist es auch völlig OK Mutter mietfrei wohnen zu lassen.
Mutter steht bis zum Lebensende auf eigenen Beinen und
ist abgesichert durch eine Rente & Geldbetrag.
Nach Pflegeheim später mal bleibt da nicht mehr viel übrig. (in 5 - 10 Jahren)
Vermietung kommt für die beiden Söhne nur in Frage
wenn die Mutter z.B. mal ins Pflegeheim ziehen muss.
AW: Mutter wohnt mietfrei in der Wohnung von beiden Söhnen
So eine Leihe wird m.E. nur dann erbschaftsteuerpflichtig, wenn testamentarisch die Überlassung verfügt wird. Dann entsteht ein Vermögensgegenstand (Vermächtnis) bzw. auf der anderen Seite eine Schuld.