Wenn 1 Arbeiter längerer Zeit krank wird, seine gesetzliche Krankenversicherung nur 70% Lohn zahlt; wer zahlt den Rest, der Arbeitgeber ?
Andernfall, hat er Anspruch auf Aufstockung da 70% unter Minimum ? von wem ?
Wenn 1 Arbeiter längerer Zeit krank wird, seine gesetzliche Krankenversicherung nur 70% Lohn zahlt; wer zahlt den Rest, der Arbeitgeber ?
Andernfall, hat er Anspruch auf Aufstockung da 70% unter Minimum ? von wem ?
Natürlich nicht. Der AG ist schon verpflichtet 6 Wochen lang Lohnfortzahlung zu leisten, ohne daß er eine Arbeitsleistung erhält.
Also 6 Wochen voll, danach Krankengeld in Höhe von 70% vom Brutto maximal aber 90% vom Netto und das 1,5 Jahre lang.
Danach geht es weiter zum Arbeitsamt, maximal 24 Monate (über 58 Jahre alt).
Danach geht es dann in Frührente.
So werden alle 3 "Sozial"-systeme im Schlaraffenland ausgebeutet, ohne daß Vermögen angegriffen werden muß oder das Einkommen des Partners angerechnet wird.
Und wer zahlt es? Nur der Arbeitnehmer!
Und wer zahlt es? Nur der Arbeitnehmer!
Für das Sozialsystemhat nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber, als Lohnzusatz, gezahlt.
Da AG 6 Wochenlang den Lohn ohne Arbeitsleistung fortzahlen muß, ist doch AG der dumme.
Kein Arbeitgeber muß Sozialabgaben zahlen, für Arbeitnehmer, die er nicht hat. Der sogenannte Arbeitgeberanteil ist eben ausgeblendet, weil es rd. 45% Abgaben ohne Steuern sind.
Stell Dir vor, es würde den Arbeitnehmern bewußt werden, wie viel da für die soziale Matratze abgeführt wird.