Lohnfortzahlung

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  1. Avatar von viktor
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    Wenn 1 Arbeiter längerer Zeit krank wird, seine gesetzliche Krankenversicherung nur 70% Lohn zahlt; wer zahlt den Rest, der Arbeitgeber ?

    Andernfall, hat er Anspruch auf Aufstockung da 70% unter Minimum ? von wem ?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Lohnfortzahlung

    Wenn A lange krank ist muss K seinen Anteil zahlen. Wenn mehr notwendig ist muss A vorher sich entsprechend absichern, ansonsten bei C Fragen

  3. Avatar von utopus
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    Standard AW: Lohnfortzahlung

    Bei der Arge aufstocken?

    Oder Eltern/Ehepartner/Kinder um Unterhalt bitten ...

  4. Avatar von Birgit
    Birgit ist gerade online

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    Standard AW: Lohnfortzahlung

    Ich würde genügend Rücklagen bilden, damit ich in dem Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit diese nutzen könnte.

  5. Avatar von viktor
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    Standard AW: Lohnfortzahlung

    Arbeitgeber muß also den Fehlbetrag nicht aufstocken ?

  6. Avatar von brainy
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    Standard AW: Lohnfortzahlung

    Natürlich nicht. Der AG ist schon verpflichtet 6 Wochen lang Lohnfortzahlung zu leisten, ohne daß er eine Arbeitsleistung erhält.
    Also 6 Wochen voll, danach Krankengeld in Höhe von 70% vom Brutto maximal aber 90% vom Netto und das 1,5 Jahre lang.
    Danach geht es weiter zum Arbeitsamt, maximal 24 Monate (über 58 Jahre alt).
    Danach geht es dann in Frührente.

    So werden alle 3 "Sozial"-systeme im Schlaraffenland ausgebeutet, ohne daß Vermögen angegriffen werden muß oder das Einkommen des Partners angerechnet wird.

    Und wer zahlt es? Nur der Arbeitnehmer!

  7. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Lohnfortzahlung

    Und wer zahlt es? Nur der Arbeitnehmer!

    Für das Sozialsystemhat nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber, als Lohnzusatz, gezahlt.
    Da AG 6 Wochenlang den Lohn ohne Arbeitsleistung fortzahlen muß, ist doch AG der dumme.

  8. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Lohnfortzahlung

    Kein Arbeitgeber muß Sozialabgaben zahlen, für Arbeitnehmer, die er nicht hat. Der sogenannte Arbeitgeberanteil ist eben ausgeblendet, weil es rd. 45% Abgaben ohne Steuern sind.
    Stell Dir vor, es würde den Arbeitnehmern bewußt werden, wie viel da für die soziale Matratze abgeführt wird.

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