Riester-Rente - Steuer bei förderschädlicher Vollauszahlung mit 60 Jahren
Hallo allerseits,
trotz intensiver Recherchen und Anrufen bei Kreditinstituten habe ich noch keine klare Antwort auf die Frage bekommen, wie sich eine förderschädliche Auszahlung steuerlich auswirkt.Folgende Situation:
DWS TopRente Dynamik (Riester-Fondssparplan)
durchgehend bespart seit 2006
Einzahlungen so hoch wie die maximale Förderung, d.h. nicht darunter und auch nicht darüber, also kein 'Übersparen'
geplante komplette Auszahlung/Verkauf mit 60 Jahren
förderschädlich, d.h. mir ist klar, dass ich die komplette Steuerersparnis und die Zulagen zurückzahlen muss
Ebenfalls ist mir klar, dass ich die erzielten Erträge beim Verkauf versteuern muss
Frage: Werden die Erträge in dem Fall voll oder nur zur Hälfte (50%) versteuert?
Beispiel:
Summe aller Einzahlungen: 40000 EUR
erzielte Wertsteigerung/Ertrag: 20000 EUR
Gesamter Bestand: 60000 EUR
Steuerersparnis: 20000 EUR (da die Einzahlungen vom Bruttogehalt abgezogen wurden, vereinfachte Annahme: Spitzensteuersatz = 50%)
Zulagen: immer in voller Höhe erhalten (verheiratet, 2 Kinder) - allerdings, wenn ich es richtig verstehe - sind die Zulagen ja nicht zusätzlich zur Steuerersparnis zu sehen, sondern beides wird miteinander verrechnet.
AW: Riester-Rente - Steuer bei förderschädlicher Vollauszahlung mit 60 Jahren
Warum sollten die nur zur Hälfte besteuert werden? Voll absetzen und voll versteuern.
Mal abgesehen davon, das Riester ganz großer Schwachsinn ist, wenn man sowieso die Förderschädlichkeit plant.
Die Fonds außerhalb Riester zu kaufen und jedes Jahr soviel zu verkaufen, daß die steuerlichen Freibeträge ausgenutzt werden, ist da wohl bildungsnäher.
AW: Riester-Rente - Steuer bei förderschädlicher Vollauszahlung mit 60 Jahren
@brainy: Danke für die Antwort!
Ich hatte mal etwas von einer 12-60-Regelung gehört, die bei nicht geförderten Beitragszahlungen greift und bei der Erträge nur zur Hälfte versteuert werden. Teilweise findet sich auch die Aussage, dass bei einer förderschädlichen Auszahlung diese Regel ebenfalls gilt. Kann das jemand hier bestätigen?
Ich verstehe das Argument, dass ein Fonds außerhalb Riester die bessere Wahl ist. Ich bin selbst auch fleißiger ETF-Sparer, da viel kostengünstiger und freier einsetzbar.
Trotzdem sehe ich einen Vorteil bei Riester. Neben den vielen Quatsch-Werbeaussagen bzgl. Steuersparen, Zulagen etc. ist der EIGENTLICHE Vorteil für mich dieser:
Von 1000 EUR Bruttogehalt kann ich bei Riester den vollen Betrag anlegen. Wenn ich einen ETF kaufe, muss ich die 1000 EUR versteuern, übrig bleiben 500 EUR, die ich dann anlege.
Dieser Vorteil der Steuerstundung ist nichts anderes als ein zinsloses Darlehen, mit dem ich meine Anlagesumme im Rahmen der vorgebenen Grenzen verdoppeln kann und damit auch einen doppelt so hohen Ertrag einfahren kann.
Selbst wenn man die Mehrkosten der Riester-Anlage gegenüber einem normalen ETF-Sparplan in Betracht zieht, sollte das doch immer noch attraktiv sein.
Dazu kommt dann evtl. noch der Vorteil des oft geringeren Steuersatzes im Rentenalter - wobei einem dieser niemand garantiert.
Noch besser wäre die Rechnung, wenn die Erträge nur zur Hälfte versteuert werden müssen.
AW: Riester-Rente - Steuer bei förderschädlicher Vollauszahlung
Die Zulagen und die Steuervorteile (ohne Verzinsung) müssen zurückgezahlt werden.
Das angesparte Kapital und die Wertsteigerungen sind voll als "Sonstige Einkünfte" zu versteuern. (ohne Abschlag; volle Progressionswirkung)
Ich bezweifle, daß der Steuerstundungseffekt abzüglich Anbieterkosten dann noch fürchterlich hoch ist.
Da es doch um nennenswerte Summen geht:
Würde versuchen das gesamte(!) Riesterguthaben zum Erwerb oder Entschuldung einer Immobilie zu Rentenbeginn voll herauszunehmen und dann mit 30% Abschlag im ersten oder im Folgejahr (je nach Einkommenssituation) versteuern.
Nach der Versteuerung kann man die Immo wieder verkaufen.
Vielleicht gibt es ja in der Familie einen, der sowieso ein Objekt kaufen möchte. Ein kurzer Zwischenhandel. U.U. spart man noch die Grunderwerbsteuer.
Das Objekt kann auch im europäischen Ausland (EU) liegen. Man muß nur dort seinen Hauptwohnsitz anmelden, bist das Riesterkonto versteuert ist.
AW: Riester-Rente - Steuer bei förderschädlicher Vollauszahlung
Bitte nicht so wie brainy erwähnt hat. Die Immobilie bleibt lebenlang verriestert. Wenn die nach der Versteuerung verkauft wird, müssen Strafsteuern nachgezahlt werden. Der andere Rest steht hier:
AW: Riester-Rente - Steuer bei förderschädlicher Vollauszahlung
Hallo,
ich möchte das Thema gern zum Anlass nehmen um auch meine Fragen mal los zu werden. Leider bin ich momentan auch in der Situation das ich eventuell meine Riester Rente kündigen muss.
Ich habe versucht mich im Netzt bestmöglich darüber zu belesen, leider werden bei einigen Punkten unterschiedliche Aussagen getätigt. Vielleicht bekomme ich ja hier ein wenig Klahrheit darüber. Das eine Kündigung nicht gerade die beste Entscheidung bedeutet ist mir durchaus bewusst. Im Vorfeld der Kündigung würde ich gern herausfinden, zumindest in groben Zügen, was dabei ungefähr übrig bleiben würde. Mir geht es hauptsächlich darum ob die Summe die nach allen Abzügen übrig bleibt mir in meiner Situation weiterhelfen würde. Bei einigen Ratschlägen im Netzt wird ja ausdrücklich darauf hin gewiesen das es teilweise auch gegen null tendiert bzw. ins Minus.
Es wird ja beschrieben das man bei einer Kündigung zumindest nie das raus bekommt was eingezahlt wurde. Ich bei meiner Rechnung schon. Es wird aber auch beschrieben das eventuelle Differenzen zwischen eingezahltem Betrag und Auszahlbetrag also Wertsteigerungen versteuert werden müssen. In diesem Fall hat man doch seinen eingazahlten Betrag wieder rein. Oder sehe ich das falsch? Ich versuche mich mal an einer Beispielrechnung mit dazugehörigen Fragen.
Kündigung der Riester Rente dadurch schädliche Verwendung:
aktueller Rückkaufswert 30.000 (angefragt beim Versicherer) von dieser mSumme müssten ja nach meinen Kenntnisstand alle Kosten von der Versicherung abgezogen sein?
- staatliche Zulagen - 2.100 (ersichtlich aus jährlicher Abrechnung)
- steuerliche Vorteile - 1.500 (erfragt bei der ZFA, Antwort noch ausstehend) ist dieser Betrag auch ersichtlich aus der Einkommenssteuererklärung ( gesonderte Feststellung nach §10aAbs. 4 EStG) ?
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Auszahllbetrag Versicherung 26.400
eingezahlte Beiträge 24.000
Differenz 2.400 Gewinn der versteuert werden muss? oder wird tatsächlich die gesamte Auszahlung versteuert?
Nach dieser Rechnung hätte ich doch zumindest meine eingezahlten Beträge wieder raus bekommen. Habe ich da einen Denkfehler?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.