KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Hallo,
ich habe im September 2016 eine Wohnung über die Postbank per KfW-Darlehen (50.000 €, Rest Eigenkapital, 0,75 %, Restschuld 42.000 €) mit einer fünfjährigen Zinsbindung finanziert.
Auf Grund Jobwechsels und Hochzeit werde ich in rund 2 Monaten umziehen und die Wohnung vermieten.
Was würde passieren, wenn ich nun einen Adresswechsel an die Postbank melde?
Würde die KfW das Darlehen dann fällig stellen? Falls ja, wie schnell?
Kommen Vorfälligkeitszinsen oder sonstige Kosten auf mich zu?
Könnte ich in der Wohnung meinen Zweitwohnsitz behalten, sodass das Darlehen normal weiterläuft?
Einen Bausparer, der die Restschuld ablösen sollte, ist erst in einem Jahr zuteilungsreif. Ich hätte die freie Grundschuld gerne für den Umbau/Geschwisterauszahlung des Elternhaus meiner zukünftigen Frau.
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Hallo BenniG, KfW Wohneigentum wurde aufgenommen? Sprechen wir von diesem Programm?
Dieses ist nur für eigengenützte Vorhaben möglich.
Man kann jedoch niemanden daran hindern die Immobilie nach einiger Zeit zu vermieten.
Hier ist aber jeder Fall anderst und komplex.
Am einfachsten ist doch direkt bei der KfW anzurufen und das konkret zu schildern was Sie vorhaben.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Hier ist nichts anders und nichts komplex, gibt nur eine klare Aussage:
BenniG, kein Problem, du darfst ausziehen und vermieten. Voraussetzung für das KfW Darlehen ist der Einzug zur Selbstnutzung und der Nachweis darüber der KfW, alles was danach passiert, egal ob nach einem Jahr oder in 2,3 Jahren ist völlig egal.
Alles gut, du musst nichts befürchten und hast nichts zu veranlassen.
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Dankeschön für die Infos. Habe auch irgendwo gelesen, dass eine Vermietung grundsätzlich nicht möglich sei. Bevor ich da anrufe und schlafende Hunde wecke, wollte ich mal von der Masse wissen, wie es sich verhält.
Ein Jahr Selbstnutzung ist auf jeden Fall erreicht!
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Die Masse ist nicht entscheidend, sondern die fundierte Aussage eines Experten
Mach dir keinen Kopp, alles gut und das mit den schlafenden Hunden - du hast doch wohl für den Fall, das Darlehen zurück zahlen zu müssen - nicht ansatzweise daran gedacht, die Veränderung der Bank zu verschweigen??
Das darfst du hier einigen nicht sagen, du würdest damit Kreditbetrug betreiben und Hilfe, Hausbauwest und der ein oder andere teilen dir mit, du hast diese Veränderung der KfW bzw der Postbank mitzuteilen
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Nein, ich hätte natürlich nichts verschwiegen. Im Zweifelsfall hätte ich mit der vollständigen Vermietung eben so lang gewartet, bis der Bausparer zugeteilt ist.
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Ok, dann habe ich das mit den "schlafenden Hunden wecken" (oder die Definition davon) falsch verstanden, denn wenn du nicht vermietet hättest, wäre kein schlafender Hund wach geworden
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Zitat von noelmaxim
Die Masse ist nicht entscheidend, sondern die fundierte Aussage eines Experten
Dann können wir ja froh sein den Experten vision hier zu haben. Der hat das Ganze mit Fakten untermauert und nicht nur seine Meinung hier hingeschrieben.
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Ach tneub mein Junge!
Voraussetzung für das KfW Darlehen ist der Einzug zur Selbstnutzung und der Nachweis darüber der KfW,
Meine Aussage war ein Fakt, ein Istzustand, eine seitens der KfW vorgegebene Richtlinie!
Mir ist vollkommen klar, dass man dir explizit sagen muss, wo man das noch mal fundiert nachlesen muss. Ich hatte an dich nicht gedacht!
Wieder typisch, absolut kennzeichnend! Da wird einem TE fachmännisch und fundiert geholfen, seine Frage zu beantworten. Man geht mit Smileys ins lustige, bzw. ins sympatische über und dann kommst du mit sowas.
Ein Smiley hinter deiner Aussage, alles wäre gut, aber nein, der Buhmann hat wieder irgendwas nur hingeschmiert.
Man, das ist Tagesgeschäft, das ist Grundlage KfW! Sorry, das nächste mal poste ich den Link der Kfw, den Googlelink, die Bedingungen der KfW per PDF und noch eine unterzeichnete Stellungnahme der KfW zu meinen Aussagen
AW: KfW-Darlehen möglicherweise Wegfall der Eigennutzung
Zitat von noelmaxim
das nächste mal poste ich den Link der Kfw, den Googlelink, die Bedingungen der KfW per PDF und noch eine unterzeichnete Stellungnahme der KfW zu meinen Aussagen
Na von einem selbsternannten Experten und Gott des Forums erwarte ich das einfach, dass man das vollumfänglich beantwortet und nicht nur so paar Brocken à la "egal ob zwei oder drei Jahre" hinhaut. Da erwarte ich eine stichtagsbezogene Auskunft mit entsprechender Rechtssicherheit.