Zitat von
noelmaxim
Ruhen lassen würde ich das nicht, eher umswitchen in einen Fondssparplan, so bleiben die Zulagen erhalten, ebenso die kommenden vereinnahmt.
Ärgerlich nur, dass dadurch Tilgungskapital nicht bei Zinsauslauf eingesetzt werden kann, erstens sind aber die Zinsen die man zahlt sehr niedrig, zum anderen bleibt die Förderung erhalten, das Wohnförderkonto wird nicht angestoßen und zum anderen kann ich bei Rentenbeginn mit 30% des Fondsguthabens eine mögliche (ggf. bewusst gelassene) Restschuld tilgen.
Ja, das mit der Versteuerung der Erben, so die Immobilie vererbt wird, ist auch so ein wunderschönes Ei, was die Banken und Berater immer gerne verschweigen. Hinzu kommt das Wohnförderkonto mit der nachgelagerten Versteuerung, die mögliche Rückzahlung bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie oder die Nichtinanspruchnahme des Wohnriesters bei Erbpacht.