Baufinanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag und Probezeit
Hallo liebe Community,
ich habe folgenden Fall.
Meine Frau und ich wollen bauen. Das Bauvorhaben beläuft sich ab ca. 650.000 €. Vorhandenes EK wird ca. 250000 € sein. Also geht es um eine Finanzierungssumme von 400.000 €.
Aktuell sind wir beide noch in unbefristeten Arbeistverhältnissen. Verdienst meiner Frau ca. 2000 € netto. Mein Verdienst ca. 2500 € netto.
Nun möchte ich aber den Job wechseln. Leider ist dieser befristet. Und wäre auch schon in den nächsten 6 Wochen. Bis dahin wird aber das vertragliche und auch die sonstigen Modalitäten nicht durch sein.
Ich habe noch eine Wohnung, die bei Fertigstellung des Hauses dann verkauft wird. EK Summe zusätzlich zum Stichtag wären nochmals ca. 100.000 €.
Daher nun meine Frage, gibt es Erfahrungen ob eine Befristung bei der Konstellation ein Problem darstellt. Besser gesagt, gibt es Banken die trotz der Thematik eine normalen Zins anbieten?
Und bitte keine Antworten wie: Dann wechsel später. :-) Das würde nicht gehen.
AW: Baufinanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag und Probezeit
Hallo Dominik1981,
der Wechsel mit einhergehender Probezeit wird kein Problem darstellen und ihnen stehen gemäß der sehr guten Ausgangslage (bewertet anhand der vorliegenen Informationen) die besten Bedingungen und Konditionen zur Verfügung.
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Ja, das läuft vom Grundsatz ganz normal und selbstverständlich sind damit Erfahrungen gemacht worden. So unüblich ist ihre Situation nun auch nicht, zu dem gibt es in den meisten Fällen nachvollziehbare Begründungen für einen Jobwechsel und insbesondere wenn dieser nahtlos ineinander übergeht, wird dieser auch akzeptiert und stellt kein Hinderniss für ein positives Kreditvotum dar.
Bei Finanzierungszusagen spielt auch der Auszahlungszeitpunkt nicht selten eine entscheidende Rolle und unabhängig davon, dass dieser auch in die Zeit der Probezeit fallen darf, lässt es sich bei viel Eigenkapital - was in der Regel nachvollziehbar vorrangig eingesetzt werden muss - der Zahlungsfluss auch so steuern, als dass bei erster Auszahlung der Darlehensmittel die Probezeit beendet ist.
Wie gesagt, es wird da keine unüberwindbaren Hindernisse geben und das ist weniger ihrem hohen EK geschuldet, vielmehr den Herauslagekriterien insbesonderer einer Bank, die bei best offer in der Regel immer unter den Top 5 zu finden ist.
1) Wann soll denn der Kaufpreis Grundstück fließen?
2) Wie hoch ist dieser inkl. der Erwerbsnebenkosten
3) Ist der Grund für den Jobwechsel die Tatsache mehr Geld zu verdienen, bzw. ein Standortwechsel?
4) Wann stehen dann die nächsten Auszahlungen in welcher Höhe an?
AW: Baufinanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag und Probezeit
Die Befristung ist bei Abschluss des Darlehens aufzuzeigen. Geschieht es nicht und ändern sich deine Einkommensverhältnisse zu deinen Ungunsten ( zb Entlassung ) kann und wird eine Bank das Darlehen fällig stellen . Herr Buhmann sollte auf diese Klausel schon aufmerksam machen . Falls nicht .... Betrug
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Nun ja vision, so ging es mir anfangs auch und normalerweise darf man da gar nicht drauf eingehen, aber auch ihn wird meine Geduld mich um ihn zu kümmern verstummen lassen
Zu dem, der Bock mit dem Bälgern wird ihn noch einholen, das Ding ging zu weit
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Es spricht ja auch nix gegen ne Befristung bei Abschluss anzuzeigen (sofern sie auf den Gehaltszetteln vermerkt ist) sonst würde ich mir das schenken. Mal als Beispiel: unsere Hausbank hat uns letzte Woche die final erforderlichen Unterlagen aufgelistet zur Zeichnung, die wollen nicht mal ne Gehaltsabrechnung weil die sich alle Daten aus unseren Konten gezogen haben. Tja, nur da steht nicht mit bei ob einer Befristet ist.
Hm aber da fällt mir grad auf es wurde schon nach dem Eintrittsdatum gefragt, vielleicht geht die Bank bei > 1 Jahr automatisch von unbefristet aus.
Jeden falls gibt es definitiv Banken auch mit anständigen Konditionen die Probezeit oder Befristung nicht als KO Kriterium nehmen, wie noelmaxim ja eh bereits schrieb
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Kann sein noelmaxim aber wir haben auch keine unwahren Angaben gemacht. Beide unbefristet und ja so dumm es sich anhört ich bin auch stolz drauf denn bei mir ist es sehr ungewöhnlich man wird überall nur befristet eingestellt im ersten Jahr und ich bekam 3 Monate vor Ende meiner Befristung einen unbefristeten Vertrag mit Gehaltserhöhung von brutto 450€. Und ich freue mich weil es so weitergehen wird.
Und wenn es uns nicht mehr reicht hab ich zumindest noch die Option in große Beratungshäuser zu wechseln mit dann entsprechender Berufserfahrung und natürlich beschissener Work-Life-Balance aber enorm mehr Gehalt. Da muss halt jeder für sich entscheiden. Und meine Frau arbeitet auf 34 Stunden die kann theoretisch noch erhöhen (wobei sich der Mehraufwand mit dem dann notwendigen Sprit beinahe aufrechnet).
Andererseits noemaxim (nicht böse gemeint) unsere Bank hat 3 noch notwendige Dokumente ausgestellt im Gespräch sagte ich noch spaßeshalber „das is der Vorteil wenn man bei der Hausbank ist, da muss man nicht alles anschleppen“. Was macht Sie so sicher nach der eindeutigen Aussage es muss lediglich noch ein Nachweis über EK gebracht werden (weil bei anderer Bank) dass die Gehaltsnachweise noch gefordert werden?
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1 steht auf einer Abrechnung immer das Eintrittsdatum bzw man Macht auch Angaben zum Arbeitgeber . Verschweigt man die neue Situation und gerät in Schwierigkeiten kann und wird die Bank das Darlehen fällig stellen . Wozu gibt es sonst die Klausel zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse . Verschweigt man also die Zukunft sollte man mit den Konsequenzen leben . Aber Buhmann der Zauberer und betrüger biegt es schon hin . Er hat auch gut lachen , ist fein raus mit seinen unterschriebenen Beratungsprotokollen
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Hilfe woher nimmst du dies wissen? Nach der WoKri müssen offizielle Dokumente erstellt werden da kann man nicht drucksen. Und glaube mir @noelmaxim ist kein Hallodrie. Ich fragte ihn, ob man die Finanzierung der Küche noch inkludieren kann er sagte nein. Wäre er ein Schwätzer oder sonst was hätte er das kommentarlos reingewurstet.
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Zitat von Hilfe
Die Befristung ist bei Abschluss des Darlehens aufzuzeigen. Geschieht es nicht und ändern sich deine Einkommensverhältnisse zu deinen Ungunsten ( zb Entlassung ) kann und wird eine Bank das Darlehen fällig stellen . Herr Buhmann sollte auf diese Klausel schon aufmerksam machen . Falls nicht .... Betrug
Jetzt
Zitat von Hilfe
1 steht auf einer Abrechnung immer das Eintrittsdatum bzw man Macht auch Angaben zum Arbeitgeber
Für dich mal kurz, auch das Austrittsdatum steht in der Regel in der Abrechnung!!
Hilfe, ich mache das mit dir auch nichtr mehr mit!!! Unterlässt du nicht ab sofort deine infamen Unterstellungen wie Betrüger (sage mal spinnst du???) und hörst nicht auf zu beleidigen (Bälger, Weib, Gierlappen, Provisionsgeier usw.), dann wird es das für dich hier gewesen sein, es reicht, das kann man nicht mehr ertragen und zulassen!! Das lasse ich mir nicht mehr bieten und will auch keiner mehr lesen!
Kein Verbraucher hat sich in 8 Jahren je beschwert, nicht ein einziger!!!!!!! aber Hilfe muss hier unterstellen und beleidigen, das hat ein Ende!
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Zitat von Schmiddies
Andererseits noemaxim (nicht böse gemeint) unsere Bank hat 3 noch notwendige Dokumente ausgestellt im Gespräch sagte ich noch spaßeshalber „das is der Vorteil wenn man bei der Hausbank ist, da muss man nicht alles anschleppen“. Was macht Sie so sicher nach der eindeutigen Aussage es muss lediglich noch ein Nachweis über EK gebracht werden (weil bei anderer Bank) dass die Gehaltsnachweise noch gefordert werden?
Schmiddies, das kostenlose Austellen von Bescheinigungen und Berechnungen, kostenlose Einholen von Grundbuchauszügen und Lageplänen, kostenlose Erstellen von Wohnflächenberechnungen und insbesondere das kostenlose Austellen von Gesamtkosten bei Modernisierungen und Renovierungen (auch mit bzw. der Eigenleistung) vom Hausarchitekten unterzeichnet, gehört zur täglichen Arbeit eines erfahrenen und seriösen Maklers.
Sicher macht mich nichts, aber die Einreichung von Lohnabrechnungen, insbesondere u.a. wegen
- Kontrolle Ei-, und Austritt des Kunden beim Arbeitgeber
- Kontrolle Gehaltspfändungen
- Kontrolle feste Bestandteile des Lohn (Provisionen, Lohn oder Gehalt/dadurch Kontrolle Angestellter oder Arbeiter, Spesen usw.)
- Kontrolle Stundenzahl/Überstunden
macht die Lohnabrechnungen zu unverzichtbaren Mindestunterlagen, auch aufgrund der WoKri 2016 (aber auch schon vorher).
Nun ja und das ist ja auch kein Aufwand, diese Unterlagen zu erbringen, erst Recht wenn die Zinsunterschiede bei um die 0,4% liegen
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Hallo, selbstverständlich ist eine Baufinanzierung bei befristetem Arbeitsvertrag und auch in Probezeit möglich.
Dies ist kein Ausschlusskriterium wenn die Zahlen für die Haushaltsrechnung passen.
Habe hier umfangreiche Erfahrung und schon oft umgesetzt mit sehr guten Baufinanzierungskonditionen.
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Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist ein normativ-unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Gläubiger aus einem Dauerschuldverhältnis (etwa Kreditvertrag, Miete) eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber seinem Schuldner ermöglichen soll, weil wegen der Bonitätssituation des Schuldners die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen ist oder künftig gefährdet wird.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt diesen unbestimmten Rechtsbegriff insbesondere im Darlehensrecht. Hier ist die Bestimmung des § 490 Abs. 1 BGB noch gläubigerfreundlicher ausgestaltet worden als der im Jahre 2002 weggefallene § 610 BGB. Einerseits wird nämlich nicht bloß der Widerruf eines Darlehensversprechens ermöglicht, sondern dem Gläubiger wird vielmehr ein außerordentliches Kündigungsrecht bei bestehenden Krediten für den Fall der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zugesprochen; es genügt bereits, wenn sich die Verhältnisse wesentlich zu verschlechtern drohen. Andererseits wurde der Norminhalt auch auf den Wertverfall gestellter Sicherheiten ausgedehnt. Das Kündigungsrecht soll dem Kreditgeber die Beurteilungsmöglichkeit eröffnen, über die Zumutbarkeit des Kreditverhältnisses nachzudenken.[1]
Das Gesetz selbst vermeidet allerdings eine Definition des normativ-unbestimmten Rechtsbegriffs „wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse“. Dies könnte zum Streit zwischen den Vertragsparteien führen, was unter den Begriffen „wesentlich“ und unter „Vermögensverhältnisse“ zu verstehen ist. Wenn das Gesetz derartige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, erwartet es eine Ausfüllung durch die Rechtsprechung und Literatur. Der Begriff der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist in der Rechtsprechung zu den Vorschriften der § 321 BGB a.F.[2] weitgehend geklärt.[3] In Rechtsprechung und Literatur ist mittlerweile unumstritten, was unter einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse im Sinne des § 490 BGB zu verstehen ist
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Man sollte also sehr gut überlegen was und wie man beantragt . Sollte die Probezeit nicht angegeben und arbeitslos werden kann fällig gestellt werden. Die Bank kann das zb ganz einfach an dem Kontoauszügen auslesen . Also erzählt hier keinen Müll . Ich würde dem TE raten das offene Gespräch mit seiner Bank zu führen und sich auf keine Tricks und Tipps unserer super Vermittler einzulassen
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Vollkommener Blödsinn mit ner Probezeit eine langfristige Verbindlichkeit einzugehen.
Ist aber an sich auch jedem klar, auch demjenigen der unbedingt ein Darlehen vermitteln muss.
Es geht hier ausschließlich darum irgenwie Geschäft zu generieren.... Koste es was es wolle.
Kindegarten alles.