Ich hatte am Wochenende einen Autounfall mit einem fremden kfz (Leasing). Der Schaden wird von der Versicherung des kfz Halters übernommen, es besteht aber eine Selbstbeteiligung.
Jetzt zu meiner Frage:
1. es gibt keine Versicherung die eine Selbstbeteiligung übernimmt oder?
2. entsteht dem Leasing Geber ein Wertverlust den der Leasing nehmer ausgleichen muss oder ist das in der Leasingrate enthalten? Und gibt es dafür eine Versicherung die den Schaden abdeckt ?
Ein Wertverlust müsste ja eigentlich in den Räten enthalten sein. Wenn es ein privat Eigentum-Pkw wäre, müsste ich schließlich auch nur die Reparatur begleichen oder..
zu 1.: Du kannst bei deiner Versicherung auswählen, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Wenn ich bei mir z.B. VK300€/TK150€ eingebe kostet sie 405 €. Wenn ich bei beiden 0€ eintrage, lande ich bei 551 €. Damit ist die Autoversicherung auch automatisch die Versicherung, die die Selbstbeteiligung übernimmt. Allerdings hättest du das vor dem Unfall geändert haben müssen.
zu 2.: Was steht denn dazu in deinem Vertrag? Musst du den Schaden erstmal dem Leasinggeber melden und dieser entscheidet dann, was du machen musst? Wenn du mir deinen gekauften PKW einen Unfall hattest und diesen dann verkaufen willst, merkst du durchaus, dass der Wert des PKWs niedriger ist. Nur wenn jemand anderes Schuld ist, so kannst du von dessen Versicherung verlangen, dass Sie den Wertverlust zahlt.
Wie BenniG schon geschrieben hat, ist die Selbstbeteiligung Bestandteil der Kfz-Versicherung und es gibt keine Versicherung, die Selbstbeteiligungen übernimmt.
Zu deiner zweiten Frage: Wenn du mit einem geleasten Auto einen Unfall baut, führt dies unweigerlich zu einem Wertverlust des Autos. Diesen Wertverlust hat der Leasingnehmer am Ende des Leasingvertrages dem Leasinggeber zu erstatten. Ein "normaler" Wertverlust ist in den Leasingraten enthalten. Dies gilt jedoch nicht für Wertverluste aufgrund von Unfällen.
Wichtig ist hier noch, dass keine Reparatur des Leasingautos ohne vorherige Rücksprache mit dem Leasinggeber erfolgen darf. Außerdem hat der Leasingnehmer eine Werkstattbindung.
Welche Haftpflicht meinst du? Privathaftpflichtversicherung? Bislang ist kein Wort darüber gefallen, dass du den Schaden dort nicht melden solltest. Dies wurde bisher auch nicht gefragt.
Grundsätzlich folgendes: Wenn du beim Fahren eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs (wie ein PKW) einen Unfall baust und dadurch einen Personen-/Sachschaden bei einem Dritten verursachst, dann ist dies nicht über deine Privathaftpflicht gedeckt. Deswegen gibt es ja die Kfz-Haftpflicht, die überdies in Deutschland Pflicht ist. Auch wenn das Auto, mit dem du den Unfall gebaut hast, nicht dir gehört, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Autobesitzers alle Schäden, die du durch den Unfall Dritten gegenüber verursacht hast (bspw. Schäden an anderen Autos, an der Leitplanke o. Ä.).
Der Schaden am Auto, das du gefahren hast, ist aber natürlich nicht Gegenstand der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier gibt es nun mehrere Szenarien:
Für das geliehene Auto gibt es eine Vollkasko-Versicherung Selbst verursachte Schäden werden nur von der VK-Versicherung gedeckt. Wenn das Auto geleast ist, wird es aber auch sehr wahrscheinlich eine VK-Versicherung geben. In diesem Fall zahlt die VK den Schaden am geliehenen Fahrzeug abzüglich der Selbstbeteiligung. Wenn es für das Fahrzeug keinen Rabattschutz gibt, wird der Fahrzeughalter jedoch im Schadenfreiheitsrabatt runtergestuft (übrigens auch für die Kfz-Haftpflicht). Dadurch muss der Fahrzeughalter mehr Versicherungsprämie zahlen. Wenn du Glück hast, hat deine Privathaftpflichtversicherung für diese Mehrprämie durch die von dir verursachte Rückstufung eine Klausel und dem Fahrzeughalter wird die Mehrprämie von deiner Privathaftpflichtversicherung entschädigt.
Wenn es diese Klausel in deiner Privathaftpflicht nicht gibt, bist du dem Fahrzeughalter gegenüber schadenersatzpflichtig für die Mehrprämie und musst dies aus eigener Tasche zahlen.
Für das geliehene Auto gibt es keine Vollkasko-Versicherung
In diesem Fall kann der Fahrzeughalter von dir Schadenersatz für die Reparaturkosten, Wertminderungskosten etc. fordern. Das alles zahlt - wie oben bereits geschrieben - deine Privathaftpflichtversicherung definitiv nicht!
Wenn du/ihr jetzt noch mehr Pech habt, ist der Fahrzeughalter als alleiniger Fahrer bei der Versicherung eingetragen. In diesem Fall kann die Versicherung vom Fahrzeughalter den Differenzbetrag zu einer Versicherung mit mehreren Fahrern, ggf. sogar eine Vertragsstrafe beim Fahrzeughalter einfordern.
Weiteres zum Leasing: Da du der Schadenverursacher bist, bist du dem Fahrzeughalter gegenüber schadenersatzpflichtig für die Wertminderung, die dem Leasinggeber am Ende des Leasingvertrags aufgrund des Unfalls zu entrichten ist. Auch dies zahlt deine Privathaftpflichtversicherung definitiv nicht!
All das oben Geschriebene gilt jedoch nicht, falls du diesen Schaden aus einer Gefälligkeit heraus verursacht hast. Beispielsweise wenn das Auto, das du gefahren bist, deinem Kumpel gehört und du ihn nach Hause gefahren hast, weil er betrunken war. Hier würde man von einem Gefälligkeitsschaden sprechen und für solche Schäden gilt eine Haftungsfreistellung.
So, das ist nun erst einmal alles, was mir zu deinem Fall in Bezug auf Versicherungen einfällt.
Musste zufällig kürzlich im Beruf zu einem ähnlichen Schadenfall recherchieren. Ich muss mein obiges Statement revidieren; es gibt tatsächlich einige Privathaftpflicht-Versicherer, die die Selbstbeteiligung der Kasko erstatten.