Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Es lag ein Gutschein vor über einen Warenwert von 100 EUR. Ausgestellt wurde dieser im August 2013 - und leider vergessen.
Die Freizeiteinrichtung, bei welche der Gutschein nun eingelöst werden sollte, hat diesen nicht mehr angenommen mit der Begründung: "Sie dürfen ihn vom Gesetz her nicht mehr annehmen, es geht vom Finanzamt aus nicht mehr."
Aus Kulanz gab es dafür statt der 100 EUR einen Rabatt von 40 EUR auf die Dienstleistungen. Mich stört an der Formulierung, dass sie es nicht mehr "vom Gesetz her annehmen dürfen".
Was ich bisher herausgefunden habe:
Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellung bis zum Ende des Jahres der Gültigkeit. Soll heißen: der Gutschein war gültig bis 31.12.2016
Nun kommt für mich die Frage: Darf die Einrichtung den Gutschein wirklich nicht mehr annehmen?
Die Einrichtung verweist auf das Schreiben hier: https://www.haendlerbund.de/de/downl...utscheinen.pdf
Dort ist der Satz zu finden: "Gutscheine haben per Gesetz grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde."
Nach meinem Verständnis ist die Einrichtung verpflichtet, den Gutschein so lange anzunehmen. Darüber hinaus darf sie es. Oder verstehe ich das falsch?
Ja, es ist meine eigene Schuld, dass ich es verschwitzt habe. Aber ich verstehe nicht, wo das Problem liegt, da die Einrichtung Geld bekommen hat und keine Leistung erbracht hat und somit 60 EUR einfach "einsteckt". 6 Monate zuvor konnte ich dort noch einen Einzweckgutschein einlösen, welcher auch abgelaufen war. Ich musste nur die Preiserhöhungen seit damals bezahlen. Fand ich vollkommen in Ordnung und fair.
Vielen Dank für Rückmeldungen!