ich habe eine Frage zum Ablauf beim Hauskauf und dem damit verbundenen Wechsel einer Wohngebäudeversicherung.
Wir haben am 29.03.2019 den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben, die Vormerkung (Auflassung im Grundbuch ist erfolgt. Die Kaufpreisfälligkeit ist geplant für den 02.05.2019.
Soweit ich weiß besteht nach der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Grundbucheintragung könnte laut Notarin ggf. aber einige Monate dauern.
Ab wann können wir die momentan bestehende Versicherung kündigen/wechseln ? Sind wir verpflichtet diese bis Ende 2019 beizubehalten, falls die Grundbucheintragung bis dahin noch nicht abgeschlossen ist (Kündigungsfrist 3 Monate im Voraus) oder können wir die Versicherung auch schon vorher kündigen/wechseln (z.B. ab Vormerkung im Grundbuch und/oder Zahlung des Kaufpreises) ? Oder ist hier gar nichts machbar, solange wir nicht fest im Grundbuch eingetragen sind - Heisst wir müssen warten bis wir die Bestätigung haben, dass wir im Grundbuch eingetragen sind, dann der jetzigen Versicherung Eigentümerwechsel mitteilen und kündigen ?
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#2
EasyD
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EasyD
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AW: Kündigung Wohngebäudeversicherung Hauskauf
Erstmal Glückwunsch zum Hauskauf, Fogma!
Die Kündigung kann Ihrerseits erst mit Grundbucheintragung im benannten Zeitraum ausgesprochen werden. Dann ohne Einhaltung einer Frist.
Einen Wechsel der Wohngebäudeversicherung empfehle ich ihnen aber im Vorfeld genau zu prüfen. Häufig haben Altverträge ein deutlich besseres Preis-/ Leistungsverhältnis. Ebenso ist es immer wichtig die Vorschäden vorab zu klären, um dann im Antrag beim potenziell neuen Anbieter auch wahrheitsgemäß antworten zu können.