da ich bisher keinen Fall hier im Forum gefunden hat, der meinen widerspiegelt, mache ich nun einen eigenen Thread auf.
Folgende Situation:
Ich wohne mit meiner Frau und meinen Kindern und meinen Schwiegereltern in einem Haus. Wir sind dort gemeldet, aber haben keinen Mietvertrag. Dieses Haus gehört den Schwiegereltern, die gerade neu bauen und ausziehen werden. Wir möchten das Haus übernehmen, also auch rechtlich.
Bisher hatten wir den folgenden Plan:
1. Meine Frau kauft meinen Schwiegereltern das Haus ab. Da sie in erster Linie verwandt sind, fällt keine Grunderwerbssteuer an, sondern lediglich Notarkosten usw...
2. Ich kaufe meiner Frau danach die Hälfte des Hauses ab. Auch hier dürften keine Grunderwerbssteueren anfallen.
Da es aber ja inzwischen ja Baukindergeld gibt, würden wir das natürlich gerne beantragen, haben aber folgende Fragen:
1. Gibt es einen notwendigen zeitlichen Abstand zwischen dem Kauf meiner Frau des Hausen und dem Kauf des "halben Hauses" von mir?
2. Es zählt das Datum, ab wann man in dem gekauften Haus gemeldet ist. Da wir aber schon ein paar Jahre dort gemeldet sind, hätten wir keinen Anspruch auf Baukindergeld. Aber da sollte es doch für den Fall Ausnahmen geben, oder?
3. Kann meine Frau schon das Baukindergeld beantragen, wenn Sie alleinige Eigentümerin ist? Macht es einen Unterschied, wenn ich mich später "einkaufe"?
4. Gibt es eventuell einfachere/sinnvollere Vorgehensweisen?