da ich bisher keinen Fall hier im Forum gefunden hat, der meinen widerspiegelt, mache ich nun einen eigenen Thread auf.
Folgende Situation:
Ich wohne mit meiner Frau und meinen Kindern und meinen Schwiegereltern in einem Haus. Wir sind dort gemeldet, aber haben keinen Mietvertrag. Dieses Haus gehört den Schwiegereltern, die gerade neu bauen und ausziehen werden. Wir möchten das Haus übernehmen, also auch rechtlich.
Bisher hatten wir den folgenden Plan:
1. Meine Frau kauft meinen Schwiegereltern das Haus ab. Da sie in erster Linie verwandt sind, fällt keine Grunderwerbssteuer an, sondern lediglich Notarkosten usw...
2. Ich kaufe meiner Frau danach die Hälfte des Hauses ab. Auch hier dürften keine Grunderwerbssteueren anfallen.
Da es aber ja inzwischen ja Baukindergeld gibt, würden wir das natürlich gerne beantragen, haben aber folgende Fragen:
1. Gibt es einen notwendigen zeitlichen Abstand zwischen dem Kauf meiner Frau des Hausen und dem Kauf des "halben Hauses" von mir?
2. Es zählt das Datum, ab wann man in dem gekauften Haus gemeldet ist. Da wir aber schon ein paar Jahre dort gemeldet sind, hätten wir keinen Anspruch auf Baukindergeld. Aber da sollte es doch für den Fall Ausnahmen geben, oder?
3. Kann meine Frau schon das Baukindergeld beantragen, wenn Sie alleinige Eigentümerin ist? Macht es einen Unterschied, wenn ich mich später "einkaufe"?
4. Gibt es eventuell einfachere/sinnvollere Vorgehensweisen?
Wenn es nur die Möglichkeit gibt, entweder das Baukindergeld zu nehmen, oder die Grunderwerbsteuer zu umgehen, ist es ja ein einfache Rechnung:
2 Kinder bedeutet 24.000€. Bei aktuellen 6,5% Grunderwerbssteuer habe ich bei einem Kaufpreis von 370.000€ mehr in der Tasche, wenn ich die Grunderwerbssteuer spare und bei einem Kaufpreis von unter 370.000€ mehr beim Baukindergeld.
Schön wäre es natürlich so wenig wie möglich auszugeben: Keine Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen und das Baukindergeld in Anspruch nehmen zu können.
Die andere Frage: Zu wem gehe ich, der mir dabei helfen kann? Ein Anwalt? Falls ja, mit welcher Fachrichtung?
Auf der KFW-Seite gibt es einen Vorab-Check. Den erfüllen wir, mit einer Ausnahme:
Frage: "Sind Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen?" Antwort: "Ja, vor mehr als 3 Monaten -> Dann kommt das Baukindergeld für Sie nicht in Frage."
Aber: "Entscheidend ist das Einzugsdatum auf der Meldebescheinigung. Sind Sie nicht umgezogen, weil Sie Ihre Mietimmobilie gekauft haben, gilt das Unterzeichnungsdatum des Kaufvertrages."
Wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag, da es meine Schwiegereltern sind. Aber da wir natürlich gewisse Absprachen haben, kann man dies sicherlich als mündlichen Mietvertrag einstufen.
Dadurch wären wir förderungsfähig, sobald meine Frau das Haus ganz gekauft habt. Das ich dann später einsteige, sollte keinen Einfluss auf die Förderung haben. Sehe ich das richtig?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#6
noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Hauskauf aus Familienbesitz + Wohnkindergeld
Der KfW ist der Kaufvertrag, die Meldebescheinigung und ein Zweizeiler einzureichen, warum es - was ja zu erklären ist - nicht zu einem Umzug gekommen ist.
Den Antrag hat nur ihre Frau zu stellen, da sie zu 100% Eigentümer ist. Die Förderung gibt es im vollen Umfang und wäre, so alle anderen Parameter passen, du 100% gesichert.
ich würde trotzdem nochmal
bei der KfW nachfragen.
Bei Verkauf entfällt , soweit ich weiß, der Anspruch auf das Baukindergeld. Dies wäre hier natürlich eine spezielle Konstellation, in der zwar Deine Frau das Haus in Teilen verkauft, aber eben an ihren Ehemann. Trotzdem würde ich zuvor mit der KfW sprechen, ob diese Art von Verkauf von der Regelung ausgenommen ist, dass der Anspruch bei Verkauf entfällt. Nicht, dass ihr am Ende blöd da steht.
Überhaupt kein Brüllen, war überhaupt nicht meine Absicht, vielmehr wollte ich die wichtigen Dinge hervorheben.
Wenn ich brülle, wozu es bei dir überhaupt keinen Anlass gibt folgen bei mir mind 3 Ausrufezeichen
Im Übrigen habe ich für den TE bei der KfW angerufen und mich rückversichert, um - wie man es von mir gewohnt ist und auch erwarten darf - eine fundierte Antwort zu geben. So habe ich gleichzeitig mein Wissen auch erweitert.
Hilfe, erkläre mir, seit wann die KfW sowas schriftlich bestätigt und warum dieses Institut dies tun sollte und vor allem müsste. Erkläre es mir bitte!
Hilfe, erkläre mir, seit wann die KfW sowas schriftlich bestätigt und warum dieses Institut dies tun sollte und vor allem müsste. Erkläre es mir bitte!
Müssen muss sie nix . Probieren kann man es . Hab heute auch angerufen . Man war sich unsicher und würde es nach Aktenlage entscheiden !!
Natürlich habe ich das getan, zweimal sogar und jedesmal tolle und nachhaltige Informationen bekommen und sehr gerne der Allgemeinheit und dem TE diese hier kundgetan.