Eine Mieterhöhung kann gefordert werden, wenn der Mietpreis seit mindestens einem Jahr nicht angehoben, und die Kaltmiete innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr als um 20% angehoben wurde. Eine Mieterhöhung muss grundsätzlich immer schriftlich angekündigt werden. Eine Zustimmung des Mieters ist auf jeden Fall auch erforderlich. Bei Bedenken sollte der Mieter seine Zustimmung erstmal verweigern und sich beraten lassen (evtl. beim Mieterverein). Eventuell lohnt es sich auch, den Vermieter direkt anzusprechen und eventuell auch bisschen zu verhandeln. Die Erhöhung muss sich nach der Ortsüblichkeit für vergleichbare Mietobjekte richten, was vom Vermieter auch nachgewiesen werden muss.