Kreditkarte gestohlen. Wer haftet für den Schaden?
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Kreditkarte gestohlen. Wer haftet für den Schaden?
meiner Frau wurde in Bergisch-Gladbach bei einem OBI Baumarkt aus Ihrer Jackentasche meine Visakarte entwendet. Natürlich habe ich danach sofort die Karte sperren lassen. Einen Strafantrag bzw. Anzeige wurde ebenfalls bei der Kreispolizei erstattet. Ob ein Betrag abgezogen wurde, weiss ich nicht!
Nun zu meiner Frage:
Wer weiss, wie hoch die eigene Haftung bei Verlust der Kreditkarte maximal begrenzt ist? Oder muss ich den Schaden komplett selbst übernehmen?
Freue mich auf eure Hinweise.
Gruss
Plötz
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AW: Kreditkarte gestohlen. Wer haftet für den Schaden?
Ein großer Vorteil der Visakarte ist das geringe Haftungsrisiko. Geht die Kreditkarte verloren
und wird das Konto danach ungerechtigt belastet, so haften Karteninhaber lediglich bis zur
Maximalsumme von 50 Euro. Für höhere Schäden oder ab dem Zeitpunkt der
Verlustmeldung durch den Kunden kommt stets das kartenausgebende Institut auf. Bei
MasterCard und Maestro-Karten gibt es unterschiedliche Haftung.
MfG
Bloom
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