Krnkengeld bei neuem Job

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  1. Avatar von Rick-Grimes
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    Standard Krnkengeld bei neuem Job

    Hallo zusammen,

    habe eine Frage. Ich habe am 15.02.2019 einen neuen Job angefangen. Leider bin ich nach einer Woche krank geschrieben worden. Meine Krankmeldung läuft also seit dem 25.02.2019.

    Mein Arbeitgeber hat mich die komplette Zeit durchbezahlt.

    Jetzt habe ich gelesen das die Krankenkasse in den ersten vier Wochen gezahlt hätte.

    Meine Frage ist nun ob ich 1. Probleme mit dem Krankengeld bekommen könnte wenn die siebte Woche anfängt und 2. ist das ein Muss das die Krankenkasse die ersten vier Wochen bezahlt oder ist das eine Kann-Leistung ?

    In meinem Fall ist es ja so das der Arbeitgeber durchbezahlt hat.

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Hey Rick und Willkommen im Forum!

    In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber. Danach muss, wenn wir hier von einem normalen sozialversicherungspflichtigen Job sprechen, die Krankenkasse zahlen.

    Ansonsten gute Besserung und die Hoffnung, dass sie ein genauso harter Knochen sind, wie der "echte" Rick Grimes.

  3. Avatar von vision
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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    @ easy D
    M.E. besteht die Pflicht der Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber bei einem neuen Arbeitsverhältnis erst nach 4 Wochen. Hier übernimmt also ab Tag 1 die Krankenkasse.

    Finde die Frage vom TE in diesem besonderen Fall sehr interessant.

  4. Avatar von Rick-Grimes
    Rick-Grimes ist offline
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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Ja der Jib ist Sozialversicherungspflichtig.

    Bin jetzt etwas verunsichert und hoffe das ich keine Probleme bekomme.

    Ich mein für die Krankenkasse ist es ja gut das er durchbezahlt hat denn so sind denen ich sag mal keine Kosten entstanden.

    Ist irgendwie eine blöde Situation.

  5. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Bei längerer Krankheit in der Probezeit könnte nach der Probezeit aber auch die Arbeit vom Arbeitgeber gekündigt, oder zumindest die Probezeit entsprechend angepasst werden. Das sollte man auch beachten. Es muss nicht sein aber kann. Kein Arbeitgeber hat es gerne wenn ein Arbeitnehmer nach nur einer Woche über ein Monat krank wird. Verschuldet oder unverschuldet sei mal einfach dahingestellt.

    Bei der Krankenversicherung wird es wohl nach den sechs Wochen auch erst einmal schwer, wenn nicht irgendwo anders schon gearbeitet wurde wie viel Krankengeld gezahlt wird, die richtige Höhe ausgezahlt zu bekommen. Die erste Lohnabrechnung ist ja so gesehen noch nicht da gewesen.

  6. Avatar von Rick-Grimes
    Rick-Grimes ist offline
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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Also es ist so das ich 2 Gehaltsabrechnungen habe bei diesem Arbeitgeber. Einmal für den Monat Februar und dann für den Monat März. Von daher könnte man das doch berechnen

  7. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Zitat Zitat von vision
    @ easy D
    M.E. besteht die Pflicht der Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber bei einem neuen Arbeitsverhältnis erst nach 4 Wochen. Hier übernimmt also ab Tag 1 die Krankenkasse.
    Das ganze ist richtig.

    Allerdings ist die Abgabefrist für den Beitragsnachweis zu SV der 22.02.2019. Wenn nicht mit Schätzungsbeträgen gearbeitet wird, dann ist die Lohnabrechnung zum Zeitpunkt der Krankschreibung schon gelaufen. (auch wenn der Lohn erst später gezahlt wird)
    M.E. kann es durchaus sein, dass im März dann die Korrektur stattfindet und mit dem Märzgehalt die Differenz aus dem Februar gekürzt wird.

  8. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    In SGB V steht es wie folgt: " Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Das Ergebnis ist mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch sieben zu teilen. Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen oder ist eine Berechnung des Regelentgelts nach den Sätzen 1 und 2 nicht möglich, gilt der dreißigste Teil des im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielten und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderten Arbeitsentgelts als Regelentgelt."

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html

    Rick wird also nicht schlechter gestellt als jemand, der bereits x Jahre ununterbrochen im Unternehmen arbeitet.

  9. Avatar von Rick-Grimes
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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Wie sieht das denn eigentlich aus wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet ? Gibt es Ausnahmen das ein Arbeitgeber doch die ersten vier Wochen bezahlt ?

  10. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Zitat Zitat von Rick-Grimes
    Wie sieht das denn eigentlich aus wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet ? Gibt es Ausnahmen das ein Arbeitgeber doch die ersten vier Wochen bezahlt ?
    Ich verstehe die Frage nicht... Ich dachte, dass ihr Arbeitgeber ihren Arbeitslohn die ganze Zeit weiterzahlt?

  11. Avatar von Rick-Grimes
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    Standard AW: Krnkengeld bei neuem Job

    Ja das hat er ja auch.

    Ich dachte wenn der Arbeitgeber die ersten vier Wochen nicht zahlen muss das aber dann macht das dies durch eine Regelung passiert zum Beispiel Tarifvertrag

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