M.E. außergewöhnliche Belastungen. Nur mußt du da gewisse Schwellenwerte (zumutbarer Betrag) überschreiten, so dass sich das in den wenigsten Fällen lohnen wird. Je nach Kinderanzahl und Einkommen sind so 1-4% der Gesamteinkünfte jedem zuzumuten. Erst was darüber ist, wird abgesetzt.
Um was für Impfungen handelt es sich? Die meisten werden ja von der Krankenkasse übernommen.
Kann man es auch unter Werbungskosten ansetzen?
Begründung z.B.: Die Impfung wird benötigt, damit das Kind in die Kita darf. Ohne Kita-Platz können die Eltern nicht arbeiten.
Um was für Impfungen handelt es sich? Die meisten werden ja von der Krankenkasse übernommen.
Meningokokken B mit Breserox Impfstoff - wird nicht übernommen, sonst würde ich es ja nicht bezahlen.
Kann man es auch unter Werbungskosten ansetzen?
Begründung z.B.: Die Impfung wird benötigt, damit das Kind in die Kita darf. Ohne Kita-Platz können die Eltern nicht arbeiten.
Bin kein Steuermann, aber das halte ich für zu abwegig. Impfpflicht dürfen nur private Kindergärten oder Gesundheitsbehörden (im konkreten Bedrohungsfall) durchsetzen. Ein städtitischer Kindergarten darf unter keinen Impfungen verlangen.
Nein. Anders wäre es ggf., wenn der Steuerpflichtige sich impfen muss, um für seinen Arbeitgeber ins Ausland zu reisen und der Arbeitgeber den Betrag nicht erstattet.
Ein städtitischer Kindergarten darf unter keinen Impfungen verlangen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube als bei uns die Masern in Sachsen rumgingen, haben auch städtische Kindergärten den Nachweis der Masern verlangt. Ansonsten hätte das Kind nicht in den Kindergarten gebracht werden dürfen. Unser Kindergarten hat den Nachweis ebenfalls verlangt, gehört aber zu einem Verein, der von der Stadt initiiert ist.
Wenn du eine ärztliche Verordnung dafür hast, kannst Du es bei den aussergewöhnlichen Ausgaben eintragen. Nutzt dir aber nur, wenn du deinen individuellen zumutbaren Betrag überschreitest., den zeigt dir Elster oder dein Steuerprogramm an.
Grundsätzlich kannst Du auch die Fahrten zum Arzt, Apotheke, Logopädie etc pp für dein Kind absetzen. Solange es ärztliche Verordnungen dafür gibt.
Kosten für Impfungen sind unter "außergewöhnliche Belastungen" absetzbar. Wirkt sich aber erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung erreicht ist.
Mach dich trotzdem noch mal bei deiner KK schlau. Regulär wird diese Impfung nicht erstattet, da sie von der STIKO noch nicht empfohlen wird. Es gibt aber diverse KK, die auf Antrag, bei Empfehlung durch den Kinderarzt, trotzdem eine (Teil)erstattung vornehmen.