Bausparvertrag:Höherverzinsung wird für längstens 8 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt?
Hallo. Ich habe bezüglich meines Bausparvertrages der seit 24 Juni 2011 besteht eine Frage. Der oben genannte Satz steht in meinem Vertrag. Ich nehme das Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Möchte nur das Bausparguthaben plus die Höherverzinsung in Anspruch nehmen. Die Zuteilungserklärung erhielt ich jetzt. Ich kann mich entscheiden ob ich das Geld sofort oder auf Termin haben möchte. Bekomme ich es sofort, bekomme ich das Bausparguthaben plus der Höherverzinsung von 2,5 Prozent. Was ist aber, wenn ich zur Zuteilung den 31.07.19 wähle - damit ich die VL Leistungen vom AG noch ein paar Monate länger bekomme. Bekomme ich die Höherverzinsung dann immer noch? Mir ist nämlich aus dem obigen Satz nicht ersichtlich, ob die Höherverzinsung nach 8 Jahren komplett für das ganze Bausparguthaben entfällt oder eben nur für das Bausparguthaben was ich ab 24.06.19 einzahlen würde. Hat da jemand Erfahrung? Liebe Grüße und einen schönen Abend
AW: Bausparvertrag:Höherverzinsung wird für längstens 8 Jahre ab Vertragsbeginn gewäh
Nehmen wir an, du hast einen Basiszinssatz von 1,5% und den genannten Bonuszinssatz von 2,5%.
Dann wird dein Guthaben der ersten 8 Jahre rückwirkend mit 4% verzinst.
Ab dem 25.6.2019 wird dein Guthaben weiterhin zum Basiszinssatz verzinst.
Zum berechnen des Bonus für dich:
Schau am 24.6.2019, wie viele Zinsen du in den 8 Jahren bekommen hast.
Nehmen wir mal an, das wären 1.234,56 € auf Grund des Basiszinssatzes.
Dann wird 1.234,56 € * 2,5% / 1,5% gerechnet = 2.057,60 €.
Das ist dann der gesamte Bonuszins, den der Bausparvertrag erbracht hat und wird sich nicht mehr verändern (wenn du den Bausparvertrag nicht Bonusschädlich enden lässt).
AW: Bausparvertrag:Höherverzinsung wird für längstens 8 Jahre ab Vertragsbeginn gewäh
Hallo Benny. Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Genau so habe ich mir das erhofft. Ich hätte bloß bedenken das der Bonuszins mir dann flöten geht. Bonuszinsschädigend wäre laut meinem Vertrag, wenn ich das Darlehen annehme. Änderungen habe ich in den 8 Jahren ebenfalls nicht vorgenommen. Ich möchte ich den Bausparvertrag aber einfach nur bis 31.07.19 weiterlaufen lassen. Da kann die Bausparkasse laut deiner Erklärung den Bonuszins auch nicht einfach verweigern, richtig? Wenn es um das Liebe Geld geht, bin ich halt immer recht vorsichtig. Liebe Grüße