Ich habe einen BHW Baudarlehen (Vorausdarlehen) mit Ablösung durch einen BHW Bausparvertrag Wohn maXX bzw. Vorfinanzierten Bausparvertrag.
Ich habe eine Zinsbindung bis Ende 2022. Bis zu dem Zeitpunkt ist der BV nicht zuteilungsreif (damals falsch gehandelt,egal)
Ich will nach der Zinsbindung zur klassischen Annuitätendarlehen wechseln/umschulden.
Muss ich den Vertrag/Baudarlehen/Bausparvertrag kündigen, oder komm ich nach der Zinsbindungsende automatisch aus dem Vertrag?
Laut BHW muss ich nur den Bausparvertrag mit 6 monatiger Frist kündigen und den Darlehensvertrag bräuchte ich nicht kündigen.
Ich frage deshalb weil man manchmal liesst, dass die Bausparkasse das Kündigen des komibinieretn Vorfinanzierten Bausparvertrag/Vorausdarlehen nicht erlaubt.
Sollte ich sicherheitshalber schriftlich von BHW geben/genehmigen lassen, dass ich nach den 10 Jahren Zinsbindung bei einer anderen Bank umschulden kann?
Da das ja scheinbar ein vermietetes Objekt ist, bitte neben der Vorfälligkeitsentschädigung auch noch die Versteuerung des Spekulationsgewinns beachten.
Da macht es durchaus Sinn, die Haltefrist ein paar Monate zu verschieben, um die 10 Jahre auf jeden Fall zu überschreiten.
Durch den §7i sind ja relativ viele Abschreibungen vorgenommen worden, so dass ich einen großen Gewinn erwarten würde.
Da dürften die paar € Vorfälligkeit Pillepalle sein.
Für genauere Informationen zur Berechnung wenden Sie sich bitte an den Steuerberater.
ich habe mehr oder weniger das gleiche Problem, nur dass bei mir noch alles weiter weg ist. 2018 habe ich meinen Hausbau über die BHW finanziert und mich leider tot reden lassen. Meine Zinsbindung endet 2028, Ablauf des Bausparvertrages erst 2035. Es gibt keine Tilgung, was heißt, dass ich die komplette Summe neu finanzieren muss. Bei den enorm gestiegenen Zinsen fast unmöglich. Was kann ich da machen? Ist zum Ablauf der Zinsbindung eine Teilzuteilung des Bausparers möglich? Da ich jetzt schon anfange Existenzängste zu bekommen, wäre ich für Tipps wie ich frühzeitig handeln kann sehr dankbar!
@Leena2005:
Frühzeitig handeln klingt sinnvoll, ist ja zum Glück noch ein Weilchen bis zum Vertragsende. Ich würde zunächst mal den Gürtel deutlich enger schnallen und sparen wo es nur geht, Urlaub, Heizung, Versicherungen und KFZ.
Eventuell über Zusatzjobs für sich und Partner nachdenken, werden ja überall Hiwis in der Gastro und im Einzelhandel gesucht, dürfte kein Problem sein etwas passendes zu finden. Aber unbedingt mit dem Hauptarbeitgeber abstimmen. Ansonsten die Hütte schnell verkaufen, noch sind die Preise hoch. Viel Glück.
Um sich bestmöglich gegen einen hohen Zins und/oder einer hohen Anschlussrate bei Zinsauslauf zu schützen, kommt es auf das Ansparguthaben bei Zinsauslauf, sprich dem Zuteilungstermin an und dieses kann ja noch durch Einzahlungen beeinflusst werden.
Während der Zuteilungstermin (Auslauf Zinsfestschreibungszeit) und der Anschlusszinssatz für das zugeteilte Kapital feststeht (wohl 2,35 %), müssen die Parameter Zins-, und Tilgungsrate und das Zuteilungskapital (bestmöglich in Höhe der Vorausdarlehenssume) sich noch finden und können durch die Einzahlungen, insbesondere weiteren Einzahlungen über das Maß des Müssens (vorgeschriebene Sparrate=festgelegte Mindesttilgungsrate) beeinflusst werden.
Das Mindestsparguthaben - inklusive der durchschnittlichen Liegezeit, die dadurch beeinflusst wird, wann das Geld eingezahlt wurde und wie lange es im Bausparvertrag gelegen hat - beeinflusst nun entscheidend die Zuteilungssumme und die Zins-, und Tilgungsrate und sind individuell in Abhängigkeit zum Guthaben aufeinander abstimmbar. Gesteuert wird dies ggf. auch über die Option der Teilbausparsummenbildung, was ein weiteres Darlehen am Markt erforderlich machen wird.
1) Wie hoch war die Vorausdarlehenssumme?
2) Wie lange ist die Zinsfestschreibungszeit festgeschrieben worden? Mit Enddatum oder fest bis Zuteilung?
3) Wie hoch ist die festgeschriebene Tilgung=Sparrate in dem Bausparvertrag?
4) Wie hoch ist die Gesamtsumme aus der Zinsleistung und der Tilgungsleistung/Sparrate derzeit?
Hallo liebe Community,
2 Jahre ist es her, der Verkauf hat damals nicht geklappt :-(
Aber nun neue Situation:
1) Es gibt einen Kaufinteressenten
2) Das Darlehen ist insgesamt nun fast 12 Jahre alt
3) Nach Ende der Sollzinsbindung am 31.12.22 wurden (v.a. wegen Inflation und Zinserhöhung)
neue Sollzinsbindungen vereinbart. Die aktuelle gilt glaube ich bis 2029(?)
Unter welchen Bedingungen/Vorfälligkeiten kann ich nun das Bauspardarlehen (144.000€) sowie den Bausparvertrag (Guthaben > 32.000€)
bei einem Verkauf los werden?
Mit Verkauf wird die Bausparkasse eine Schluss Abrechnung erstellen, wo die Restschuld - endfälliges Darlehen minus Bausparguthaben - aus dem Verkaufspreiserlös abgelöst wird. Die fällige Summe holt der Notar ein, der den Vertrag beurkundet hat.
Donnerwetter aber, dass sie das Bausparguthaben 2022 nicht von dem endfälligen Darlehen in Abzug gebracht haben und wieder ein endfälliges Darlehen gegen den BSV gezeichnet haben.
Scheinbar gibt es immer noch User hier, die aus dem Forum nichts mitnehmen. Die Vorfälligkeitsentschädigung die bei einem Darlehen aus 2022 anfallen dürfte, wird nun auf die volle Darlehenssumme berechnet, also ohne Tilgung und ohne in Abzugnahme des Bausparguthabens.
Ich bekenne mich als „Dummie“ schuldig.
Hätte ich drauf kommen können, haben wir beim eigenen Haus auch so gemacht. Da gab es aber leider auch keine Beratung seitens BHW. Nunja, die BHW wird sich freuen ????
Aber nimm es positiv. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung sparst du ordentlich steuern - und das war wohl dein Hauptanliegen!
Vor Steuer die Vorfälligkeitsentschädigung und nach Steuer entsprechend dem Steuersatz eine Ersparnis ergibt immer noch einen unnötigen negativen Aufwand.
Danke noelmaxim und BenniG.
Ich lasse mir jetzt mal von der BHW die Vorfälligkeitsentschädigung ausrechnen.
Das könnten schon so 15.000€ werden, sehr ärgerlich!
Soweit ich das recherchieren konnte, kann ich das dann auch noch nicht mal von der Steuer absetzen,
das geht nur, wenn man die Immobilie vor dem Ablauf von 10 Jahren verkauft (->Spekulationssteuer->Abzug Veräüßerungskosten)
@noelmaxim: Du hast natürlich recht, eine Teiltilgung des Darlehens durch das Bausparguthaben hätte die Vorfälligkeit
wahrscheinlich um 4.500€ reduziert....