Ich habe einen BHW Baudarlehen (Vorausdarlehen) mit Ablösung durch einen BHW Bausparvertrag Wohn maXX bzw. Vorfinanzierten Bausparvertrag.
Ich habe eine Zinsbindung bis Ende 2022. Bis zu dem Zeitpunkt ist der BV nicht zuteilungsreif (damals falsch gehandelt,egal)
Ich will nach der Zinsbindung zur klassischen Annuitätendarlehen wechseln/umschulden.
Muss ich den Vertrag/Baudarlehen/Bausparvertrag kündigen, oder komm ich nach der Zinsbindungsende automatisch aus dem Vertrag?
Laut BHW muss ich nur den Bausparvertrag mit 6 monatiger Frist kündigen und den Darlehensvertrag bräuchte ich nicht kündigen.
Ich frage deshalb weil man manchmal liesst, dass die Bausparkasse das Kündigen des komibinieretn Vorfinanzierten Bausparvertrag/Vorausdarlehen nicht erlaubt.
Sollte ich sicherheitshalber schriftlich von BHW geben/genehmigen lassen, dass ich nach den 10 Jahren Zinsbindung bei einer anderen Bank umschulden kann?
10 Jahre nach Vollauszahlung, mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist, wenn die Zinsfestschreibungszeit größer 10 Jahre ist oder nicht (BHW üblich bzw. über einen längeren Zietraum üblich und typisch) deklariert wurde und mit z.B. fest bis Zuteilung (bei dieser Form der Zinsfestschreibungsfestlegung kann man aber auch mit einem Widerrf ggf. schon sofort aus dem Darlehen!!) ist der frühestmögliche Ablösezeitpunkt und ich würde selbstverständlich auch das Vorausdarlehen kündigen, bzw. darauf in der Bausparkündigung verweisen.
Danke für die Antwort.
In dem Vorausdarlehen steht ja eine 10 Jahre Sollzinsbindung, das heisst da klappt es mit dem Widerruf nicht. Und dass ein Bausparvertrag keine feste Laufzeit mit 6 Monaten Kündigungsfrist hat hab ich doch korrekt verstanden?
Also heisst das, dass ich nach 10 Jahren Sollzinsbindung des Vorausdarlehens + Bausparvertrag aus dem Kombivertrag rauskomme und brauch da keine Bedenken haben?
Und soll ich jetzt schon zum Dez 2022 das Vorausdarlehen und Bausparvertrag kündigen oder soll ich noch warten? Was muss ich bei der Kündigung beachten?
Noch eine Frage ich will ja nach dem 10 Jahren aus dem Darlehensvertrag raus und die sollen das Bausparguthaben gleichzeitig in die Darlehensschulden einfliessen lassen, bevor ich zu einer anderen Bank wechseln kann. Wie muss ich vorgehen auch zeitlich, damit das alles gegen Zinsbindungsende problemslos klappt? Ist das kompliziert? Und was genau sollte ich jetzt von der BHW schriftlich geben lassen?
Ich bin euch für jeden Rat von euch Profis sehr dankbar, wirklich!! Jens
Bausparvertrag so kündigen, dass das Guthaben zum Zinsbindungsende zur Verfügung steht ( ein halbes Jahr vorher). Sie können dann von dem Vorausdarlehen das Gutahben in Abzug bringen und den Rest/die Differenz durch ein neues Darlehen (heute Forwarddarlehen zeichnen?) ablösen.
Die Nachricht von Nero ist zwar schon etwas älter, aber ich habe genau das gleiche Problem.
Ich habe ein BHW BauDarlehen als Vorausdarlehen zu einem BHW Bausparvertrag. Die Zinsbindung des Darlehens läuft bis zum 31.12.2022.
Der Bausparvertrag wird lt. momentaner Info von BHW erst in 2027 zuteilungsreif sein.
Die finanzierte Immobilie ist für mich ein Steuersparobjekt (§7i, Sanierung Denkmalschutz). Ich hätte nun die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen.
Was ich verstanden habe, dass eine Kündigung des Darlehens erst zum Ende der Zinsbindung möglich ist.
- Gibt es hier Kündigungsfristen zu beachten?
- Wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig und wenn ja, wie hoch ist die dann etwa?
- Kann ich die Immobilie überhaupt ohne BHW-Zustimmung verkaufen? (Die sollten ja im Grundbuch stehen?)
1) Verkaufen können sie ohne Zustimmung der BHW, das regelt der §490 BGB
2) Ab Zeitpunkt der Vollauszahlung wird die Vorfälligkeitsentschädigung (Zinsschaden den die Bank hat) bis 10 Jahre nach der Vollauszahlung zzgl.6 Monate Kündigungsfrist nach BGB § 489 berechnet
Hallo Olli865, selbstverständlich können Sie Ihre Immobilie jederzeit verkaufen. Sie sind ja Eigentümer.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung, es kommt darauf an.
Wann haben Sie die BHW Finanzierung denn unterschrieben?
Ansonsten nehmen wir an Sie haben eine 10 jährige Sollzinsbindung von 31.12.2012 - 31.12.2022 dann können Sie OHNE Vorfälligkeitsentschädigung das Vorausdarlehen zum 31.12.2022 zurückzahlen.
Der Bausparvertrag bleibt dann bestehen oder wird aufgelöst, so wie Sie es möchten.
Doch wenn Sie vorher verkaufen möchten also jetzt Frühjahr Sommer 2022 dann gibt es eine Vorfälligkeitsentschädigung die aber sicherlich nicht so hoch sein wird. Kommt aber auf die Beträge an.
Doch auch wenn Sie es möchten können Sie jetzt jederzeit die Immobilie verkaufen. Nur es kommt wegen dem Zeitpunkt dann darauf an ob noch Vorfällgikeitsentschädigung oder keine (ab 31.12.2022)
Ihre Antwort klingt ja für mich erstmal positiv.
Das Vorausdarlehen und der Bausparvertrag wurde am 6.12.2012 unterschrieben, im zugrunde liegenden Darlehensangebot ist das Ende der Sollzinsbindung mit dem 31.12.2022 angegeben.
Ausserdem steht dort folgendes:
Vertragslaufzeitas BauDarlehen ist nach spätestens 20 Jahren und 0 Monaten mit dem Bausparvertrag, das heißt mit dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen, unter Beachtung des Punktes 11 der Allgemeinen Darlehensbedingungen zurückzuzahlen.
Unter Punkt 11 steht:
11. Ablösung
Bei einem mit Bausparvertrag unterlegten Darlehen mit gebundenem
Sollzinssatz kann das Darlehen frühestens zum Ende des Sollzinsbindungszeitraums abgelöst werden. Der Darlehensnehmer ist in diesen
Fällen nicht berechtigt, die Zuteilung vor Ende des Sollzinsbindungszeitraums anzunehmen. Sofern der Darlehensnehmer bei Zuteilung
des Bausparvertrages eine vorzeitige Ablösung des Darlehens mit der
zugeteilten Bausparsumme wünscht, hat der Darlehensnehmer wie im
Falle einer vorzeitigen Rückzahlung eine Entschädigung entsprechend
Ziffer 9 zu zahlen. Bestehen im Zeitpunkt der Zuteilung Rückstände
aus dem Darlehen, die die Bausparkasse zur Kündigung gemäß Ziffer 8
berechtigen, so erfolgt lediglich eine teilweise Ablösung des Darlehens
mit dem Bausparguthaben. Die Restforderung des Darlehens wird zum
Sollzinsbindungsende fällig gestellt.
Als Laie entnehme ich dem, dass ich das Darlehen zum 31.12.2022 kündigen kann, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, korrekt?
Ein Verkauf kann dann auch frühestens zu diesem Termin erfolgen, oder?
Den Bausparvertrag mit dem angesparten Guthaben könnte ich dann fristgerecht ohne Kosten kündigen?
Das Darlehen läuft über eine Summe von 144.000€ bei einem aktuellen Zinssatz von 3,66%.
Hallo Olli865
Ihre Fragen
Als Laie entnehme ich dem, dass ich das Darlehen zum 31.12.2022 kündigen kann, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, korrekt? - Ja Sie können zum 31.12.2022 kündigen.
Ein Verkauf kann dann auch frühestens zu diesem Termin erfolgen, oder? - Nein Sie können jederzeit verkaufen auch jetzt. Doch dann mit Vorfälligkeitsentschädigung
Den Bausparvertrag mit dem angesparten Guthaben könnte ich dann fristgerecht ohne Kosten kündigen? - Kommt darauf an ob Sie das Guthaben mit dem Darlehen verrechnen wollen oder bestehen lassen. Wieviel Guthabenszins haben Sie bei dem Bausparvertrag?
Nein, sie können auch jetzt verkaufen, müssen dann aber den Zinserlust bis zum 6.12. der BHW vergüten.
Ja, das Bausparguthaben wird, bzw. kann dann abgezogen werden oder sie zahlen das volle Vorausdarlehen zurück und legen sich den dann freigegebenen BSV in die Schublade.
Hallo Bankkaufmann,
der Guthabenzins beträgt 0,5%.
auch @Nero: Wenn ich die Immobilie z.B. zum 30.06.22 verkaufe, würde sich m.E. eine Vorfälligkeit von ca. 2.500€ ergeben, korrekt?
Ich gehe aber dennoch davon aus, dass ich nur mit einer Frist von 6 Monaten kündigen kann, oder? (§489 BGB)
Hallo Olli865
489 BGB ist dafür dass Sie ein Darlehen welches länger als 10 Jahre Sollzinsbindung hat mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen können ohne Vorfälligkeit.
Hier wenn Sie beispielsweise im Sommer 2022 verkaufen dann fällt für die restliche Zeit bis 31.12.2022 eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Wie haben Sie die EUR 2.500 errechnet? Das ist ja dann Sache der BHW.
Doch rechtlich können Sie jederzeit das Objekt verkaufen wie Sie mögen.
die 2.500€ habe ich mit einem Vorfälligkeitsrechner online berechnet, nur als Größenordnung (Summe 144.000€, Zinsen 3,66%, Rate 439,20€ monatlich)
Ergebnisübersicht
Zinsschaden 2.420,62€
Erstattung für erspartes Risiko -30,03€
Margenerstattung -90,08€
Erstattung für ersparte Verwaltungskosten -41,67€
Bearbeitungsgebühr 100,00€ (der Rechner geht von durchschnittlich 75-150€ aus)
Netto-Vorfälligkeitsentschädigung 2.358,84€.
Um das Darlehen also zum 31.12. zu kündigen, müsste ich bis spätestens 30.06. kündigen?
Ich habe noch einen anderen, für Immobilien besser geeigneten Rechner gefunden.
Berücksichtigt werden muss ja auch noch der Termin der Vollauszahlung. Der letzte Teilbetrag wurde am 30.09.2013 ausgezahlt :-(
Hier das Ergebnis bei Ablösung zum 30.06.2022:
Ergebnis:
Zinsverschlechterungsschaden2.991,02 Euro
Risikoersparnis (basierend auf 0,1 Prozentpunkten)71,25 Euro
Verwaltungskostenersparnis 4 Euro je Buchungsvorgang24,00 Euro
Bearbeitungsentgelt der Bank 200,00 Euro
Vorfälligkeitsentschädigung3.095,77 Euro
nun dann eine praktische Frage zum Vorgehen. Wenn ich die Immobilie vor dem 31.12.2022 verkaufe, reicht dann eine einfache Mitteilung/Kündigung an die BHW zu diesem Termin?
Sorry, das habe ich leider noch nicht komplett verstanden.
Hallo Olli865, Sie können bequem abwarten bis Ihre Immobilie notariell verkauft wurde. Dann können Sie der BHW dies mitteilen damit diese die Restschuld zum Kaufpreiszahlungstermin errechnet.
Dies benötigt der Notar dann sowieso die Restschuld Ihres Darlehens plus Vorfälligkeit und Löschungsbewilligungskosten der Grundschuld.
nun dann eine praktische Frage zum Vorgehen. Wenn ich die Immobilie vor dem 31.12.2022 verkaufe, reicht dann eine einfache Mitteilung/Kündigung an die BHW zu diesem Termin?
Sorry, das habe ich leider noch nicht komplett verstanden.
Grüße
Olli865
Warum Bankkaufmann, Nero?
Verkaufen sie vorher, veranlassen aber die Kaufpreiszahlung zum 31.12.2022 teilen sie dies der BHW mit, der Notar veranlasst dann übriges, denn er fragt die Ablösesumme bei der Bank an, da er das Grundbuch frei bekommen muss und entsprechendes in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung an den Käufer ausführen wird.
Verkaufen sie vorher, Kaufpreis soll eher - vor Ende der Zinsbindungsfrist - fließen, teilen sie dies der BHW ebenfalls mit, sie wird dann ein Abrechnungsschreiben mit Vorfälligkeitsentschädigung zu genannten Termin (das legen sie ja mit dem Käufer fest) erstellen. Auch hier wird der Notar das Zünglein an der Waage sein,
Verkaufen sie - warum auch immer - nicht, dann vereinbaren sie einen variablen Zinssatz mit der BHW, eben mit dem Hinweis, die Immobilie verkaufen zu wollen.
Sie müssen das Darlehen nicht zwingend kündigen, sie oder der Notar muss der BHW mitteilen, dass das Haus verkauft wird und eine Schlussabrechnung zu genannten Termin erfolgen soll.