Prolongation , Zinsbindungsfrist

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  1. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Guten Tag,

    Zinsbindungsfrist lief aus. Zinssatz liegt bei 4%.
    Im Vertrag dazu nur, dass der Kreditgeber den Vertrag zu den Konditionen fortführt, die er bennent.
    Jetzt möchte der Kreditgeber zu 4% fortführen. (Bis Umschuldung oder Prolongation erfolgt)

    Frage. Ist das rechtens?
    Der Referenzzinssatz ist ja inzwischen deutlich gesunken. Leider habe ich diesbzgl auch nicht gefunden was Urteile etc angeht. Wäre dre Referenzzibsatz jetzt bei 12%, würde der Vetrag ja kaum mit 4% fortgeführt.

    Danke

  2. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist


  3. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman!! Kannst du mich mal kurz zitieren, wo ich geschrieben habe, dass die Bank den Zins willkürlich festlegen kann??
    Klar. Aber da du in diesem Thread ja ausnahmsweise mal nicht so ne Tapete beschrieben hast wie üblicherweise nenne ich dir nur die Beiträge #6 #8# und mit Abstrichen #15. Da findest du dann zwar nicht das Wort "willkürlich", aber diese Beiträge lassen eine solche "Interpretation" durchaus zu.

    [QUOTE]Ist das hier?/QUOTE]
    Ja, darum geht es. Aber es ist auch da nur eine verkürzte Darstellung.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman, danke, du hast es gerade noch erkannt! Willkürlich findet sich nicht, alles andere ist deine Interpretation

    Schön ist es, wie selbstverständlich du etwas in den Raum wirfst, womit sich Gerichte beinahe täglich mit den unterschiedlichsten Urteilen beschäftigen.

    Batman, einfach herrlich, der Experte bist du, Chapeau

  5. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman, danke, du hast es gerade noch erkannt! Willkürlich findet sich nicht, alles andere ist deine Interpretation
    Ja klar, unter anderem diese Aussage
    den Zins dafür bestimmt diese ganz alleine.
    und
    die Kondition dafür kann die Bank bestimmen
    ist natürlich völlig anders zu verstehen und bedeutet tatsächlich nicht das, was du da geschrieben hast. Kasperletheater mal wieder.

    Schön ist es, wie selbstverständlich du etwas in den Raum wirfst, womit sich Gerichte beinahe täglich mit den unterschiedlichsten Urteilen beschäftigen.
    Na dann klär uns mal auf, worauf du hier anspielst, Kasperle.

    [Batman, einfach herrlich, der Experte bist du, Chapeau
    Im Gegensatz zu deiner Selbstein(über)schätzung würde ich niemals von mir behaupten. Aber Experte ist ja auch kein geschützter Begriff. Herrlich, wunderbar, einzigartig!

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman, sorry, null Mehrwert, null!

    Kläre den TE bitte auf, er hat eine klare Frage gestellt, deine Antwort (vor allem wenn man weiß wie brisant die Realität aussieht) hilft niemandem weiter!

    Nein, batman, nicht willkürrlich, aber individuell und ein Punkt ist die Marge und die hat mit Willkür eher nichts zu tun, zumal das auch niemandem weiterhilft, denn es ist nicht so wie du sagst, als wäre das geklärt!!! Nein, ist es eben nicht! Zu dem. stellte die Bank das Darlehen fällig oder auf variabel-- was sie dürfte - wird alles noch komplizierter.

    Hier fragt jemand (was ja völlig ok ist und sein soll) an, wie er für 4 Monate etwas in Frage stellen kann, dies, obwohl er schon lange diesen Zustand hätte ändern und im Vorfeld verhindern können. So oder so, er zahlt jetzt (auch nach deinem Link) schon mehr Zinsen als er müsste und was machst du? Du verunsicherst ihn noch mehr. Weder kennst du seinen Darlehensvertrag - denn da ist das geregelt und das wird täglich von Gerichten abgeurteilt oder bestätigt - noch den tatsächlichen Zustand seines Darlehens und entsprechende Referenzen mit der Bank, aber schleuderst hier einen raus! Zumindest ich kann nicht erkennen, wie dem TE jetzt geholfen wurde, sorry, kann ich nicht!

    Dein Kasperletheater hast du aufgebaut und dein Kasperle kannst du dir sparen, das hilft hier niemandem weiter! Das Expertengefummele hast du initiiert, nicht ich!

  7. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Batman, sorry, null Mehrwert, null!

    Kläre den TE bitte auf, er hat eine klare Frage gestellt, deine Antwort (vor allem wenn man weiß wie brisant die Realität aussieht) hilft niemandem weiter!
    Ach Kasperle, deine Aussage ist einfach so nicht korrekt gewesen. Nichts anderes habe ich in #13 & #14 geschrieben. Das es in diesem konkreten Fall von der Bank richtig gehandhabt worden sein kann habe ich weder in Frage gestellt noch in irgendeiner Form bewertet. Nach meiner Aussage kann der TE in seinem Vertrag schauen und prüfen, ob alles richtig gelaufen ist. Nur mit deiner Aussage darf er davon ausgehen, dass die Bank schon alles richtig gemacht hat. Was ist nun hilfreicher? Nein mein Freund Kasperle, deine Aussage hilft so nicht weiter, zumal sie eben auch nicht korrekt ist. (Wie du ja lustigerweise im weiteren Verlauf deiner Kommentartapete selbst verdeutlichst)
    Nein, batman, nicht willkürrlich, aber individuell und ein Punkt ist die Marge und die hat mit Willkür eher nichts zu tun, zumal das auch niemandem weiterhilft, denn es ist nicht so wie du sagst, als wäre das geklärt!!! Nein, ist es eben nicht! Zu dem. stellte die Bank das Darlehen fällig oder auf variabel-- was sie dürfte - wird alles noch komplizierter.

    Hier fragt jemand (was ja völlig ok ist und sein soll) an, wie er für 4 Monate etwas in Frage stellen kann, dies, obwohl er schon lange diesen Zustand hätte ändern und im Vorfeld verhindern können. So oder so, er zahlt jetzt (auch nach deinem Link) schon mehr Zinsen als er müsste und was machst du? Du verunsicherst ihn noch mehr.
    Welcher Link? Ich habe keinen Link gepostet. Und ja, auch nach 4 Monaten kann man durchaus in Frage stellen, ob das korrekt ist, was die Bank da gemacht hat. Individuell ist klar, aber hier hat sich die Bank an Vorgaben zu halten und kann nicht einfach so bestimmen, wie der Zins zukünftig aussieht (du sagst das aber). Das wäre nämlich...willkürlich.

    Weder kennst du seinen Darlehensvertrag - denn da ist das geregelt und das wird täglich von Gerichten abgeurteilt oder bestätigt - noch den tatsächlichen Zustand seines Darlehens und entsprechende Referenzen mit der Bank, aber schleuderst hier einen raus!
    Mein Liebes Kasperle, wenn alles so klar wäre, wie kann denn dann täglich von Gerichten abgeurteilt oder bestätigt werden? Du widersprichst dir doch selbst im selben Satz noch. Im Übrigen kennst du selbst den Vertrag nicht, behauptest aber trotzdem, dass alles schon richtig gelaufen ist. Merkst selbst, nech?

    Dein Kasperletheater hast du aufgebaut und dein Kasperle kannst du dir sparen, das hilft hier niemandem weiter! Das Expertengefummele hast du initiiert, nicht ich!
    Du sprichst permanent von dir selbst als Experten, deswegen greife ich das gerne auf ;-)

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman, ich habe nun das einzig richtige getan und dem TE gebeten bzw. geraten sich an den User sebkoch (Sebastian Koch/Fachanwalt für Banken-, und Kapitalmarktrecht) mit Gruß von mir zu wenden.

    Ich verweise noch mal darauf, dass du noch mal genau nachliest, wann die Bank ihren Zinssatz selbst festsetzt und was dafür im Vorfeld von Nöten wäre, wozu sie auch berechtigt ist.

    Dann haben wir hier Ruhe, reden nicht unqualifiziert aneinander vorbei und vor allem, deinen Beleidigungen wird dann Einheit geboten Puls geht runter und deine Laune bessert sich wieder

  9. Avatar von KeinPlanHaber
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Mal ganz objektiv. Ich kann den Herren Batman leider in der Sache nur beipflichten. Er hat das Problem verstanden und zumindest richtige Hinweise gegeben.

  10. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Batman, ich habe nun das einzig richtige getan und dem TE gebeten bzw. geraten sich an den User sebkoch (Sebastian Koch/Fachanwalt für Banken-, und Kapitalmarktrecht) mit Gruß von mir zu wenden.
    Das ist sicherlich deutlich besser als sich auf deine Aussage(n) zu verlassen. Ob es das einzig richtig ist wage ich zu bezweifeln.
    Dann haben wir hier Ruhe, reden nicht unqualifiziert aneinander vorbei und vor allem, deinen Beleidigungen wird dann Einheit geboten Puls geht runter und deine Laune bessert sich wieder


    Ach Kasperle, ich hab Superlaune und einen normalen Puls. Trink du man lieber deine Jockemöller, dann läuft das schon.

    Ich verweise dann noch mal darauf, dass die Banken nicht willkürlich einen Zinssatz festlegen können (siehe #13/#14). Lies mal weniger selektiv, sondern versuche, alles zu begreifen, was da steht.
    Du kannst natürlich noch ein paar tausend mal schreiben und deine Werbung weiter in diesem Forum platzieren und ab und an deine Lächerlichkeiten kundtun. (Bei deinen Auslassung zu Riester kringel ich mich des Öfteren )

    Ich verweise noch mal darauf, dass du noch mal genau nachliest, wann die Bank ihren Zinssatz selbst festsetzt und was dafür im Vorfeld von Nöten wäre, wozu sie auch berechtigt ist.
    Hilfreicher wäre natürlich, wenn du einfach deine Aussagen mit ein paar Hintergründen belegen würdest, damit das dann alles nachlesen können. Kannst ja mal nen Link posten. Aber hey, das ist vermutlich zu viel verlangt.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Ich habe das ebenfalls verstanden und darauf verwiesen, dass wir das nicht lösen werden und auch dem Hinweis von batman und ihrem Link (sorry batman, das kam vom TE) einiges an Brisanz folgt

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Ach Kasperle.....Trink du man lieber deine Jockemöller, dann läuft das schon.
    Da zeigst du wieder dein wahres Gesicht, herrlich, eine Forumskultur wie man sie sich wünscht und weiterhilft, herrlich

    Batman, selbstverständlich ist das heute zu unserem Spiel der Nationalmannchaft im Kreise der Freunde drin und weisst du warum? Weil ich es kann

  13. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Batman, kleine Lektüre für dich Das eine ist was die Bank darf, das andere was sie macht und wieder was anderes, wie die Richter das dann bewerten und urteilen, sollte man das in Frage stellen Dies mal ganz unabhängig davon, wie der Darlehensvertrag (so unterschiedlich vor 2010, aber auch noch lange danach) von der Bank ausgestattet wurde.

    Zinsanpassungen - variable Zinssätze

    1. Zinsermessensklausel (variable Zinssätze)

    Bei Kredit- / Darlehensverträgen und Einlagen(Spareinlagen, -verträge, -briefe, Termin-, Festgelder...) mit variablen Zinssätzen sind die Zinsänderungsklauseln kritisch zu beleuchten. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Zinsänderungsklauseln hinreichend bestimmt sein und sowohl Zinsanpassungen nach oben als auch nach unten vorsehen (Äquivalenzprinzip).
    Vordergründig bedeutet dies, dass dieursprüngliche Zinsmarge des Geldinstituts, relativ zum Referenzzinssatz, die beim ersten Vertragsabschluss Gültigkeit hatte, sich normalerweise während der Vertragsdauer nicht erhöhen darf. Zinsen sind regelmäßig so anzupassen, dass die Zinsmarge der Bank nahezu gleich bleibt. Dies gilt auch für die Prolongation (Verlängerung auslaufender Zinssatz) von festverzinslichen Darlehen.
    Bei vielen Darlehen und auch Sparverträgen mit älteren Zinsermessensklauseln stehen zwischenzeitlich Rückerstattungsansprüche im Raum (BankPraktiker 2/2013). Dazu eine Beispielformulierung in einem Kreditvertrag: „Der Zinssatz beträgt zur Zeit 12,0 v.H. pro Jahr. Die Bank ist berechtigt, die Konditionen – insbesondere bei Änderung des Geld u. Kapitalmarktes – zu senken oder zu erhöhen“. Was fehlt hier? Der Parameter für die Änderungsbefugnis bzw. -pflicht in sachlicher Hinsicht, z.B. die Bindung an einen Referenzzinssatz (Euribor oder...).
    Intransparenz kann zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel führen. so dass die Bank oder Sparkasse den vereinbarten Zins nicht mehr als relativ zum Referenzzinssatz anheben darf, den Zinssenkungen im Referenzzins aber folgen muss.
    Von Juristen zu klären sind die Fragen, ab welchem Zeitpunkt die Verjährung eintritt und welcher Zins stattdessen bei einer unwirksamen Zinsänderungsklausel geschuldet wird.
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit von inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklauseln (BGHZ 180, 257 ff) ist auf Kontokorrentkreditverhältnisse übertragbar (Urteil OLG Düsseldorf I-6 U 7/11 vom 05.04.2012). Selbst bei einer wirksamen Zinsanpassungsklausel lohnt sich häufig die Überprüfung der Zinsabrechnung. Offenkundig feststellbar passen Finanzinstitute variable Zinssätze mitunter nicht rechtzeitig nach unten an, so dass sich auch hier Erstattungsansprüche aus fehlerhaften Abrechnungen ergeben können.


    Was sachste nu???

  14. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Prolongation , Zinsbindungsfrist

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Batman, kleine Lektüre für dich Das eine ist was die Bank darf, das andere was sie macht und wieder was anderes, wie die Richter das dann bewerten und urteilen, sollte man das in Frage stellen Dies mal ganz unabhängig davon, wie der Darlehensvertrag (so unterschiedlich vor 2010, aber auch noch lange danach) von der Bank ausgestattet wurde.

    Zinsanpassungen - variable Zinssätze

    1. Zinsermessensklausel (variable Zinssätze)

    Bei Kredit- / Darlehensverträgen und Einlagen(Spareinlagen, -verträge, -briefe, Termin-, Festgelder...) mit variablen Zinssätzen sind die Zinsänderungsklauseln kritisch zu beleuchten. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Zinsänderungsklauseln hinreichend bestimmt sein und sowohl Zinsanpassungen nach oben als auch nach unten vorsehen (Äquivalenzprinzip).
    Vordergründig bedeutet dies, dass dieursprüngliche Zinsmarge des Geldinstituts, relativ zum Referenzzinssatz, die beim ersten Vertragsabschluss Gültigkeit hatte, sich normalerweise während der Vertragsdauer nicht erhöhen darf. Zinsen sind regelmäßig so anzupassen, dass die Zinsmarge der Bank nahezu gleich bleibt. Dies gilt auch für die Prolongation (Verlängerung auslaufender Zinssatz) von festverzinslichen Darlehen.
    Bei vielen Darlehen und auch Sparverträgen mit älteren Zinsermessensklauseln stehen zwischenzeitlich Rückerstattungsansprüche im Raum (BankPraktiker 2/2013). Dazu eine Beispielformulierung in einem Kreditvertrag: „Der Zinssatz beträgt zur Zeit 12,0 v.H. pro Jahr. Die Bank ist berechtigt, die Konditionen – insbesondere bei Änderung des Geld u. Kapitalmarktes – zu senken oder zu erhöhen“. Was fehlt hier? Der Parameter für die Änderungsbefugnis bzw. -pflicht in sachlicher Hinsicht, z.B. die Bindung an einen Referenzzinssatz (Euribor oder...).
    Intransparenz kann zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel führen. so dass die Bank oder Sparkasse den vereinbarten Zins nicht mehr als relativ zum Referenzzinssatz anheben darf, den Zinssenkungen im Referenzzins aber folgen muss.
    Von Juristen zu klären sind die Fragen, ab welchem Zeitpunkt die Verjährung eintritt und welcher Zins stattdessen bei einer unwirksamen Zinsänderungsklausel geschuldet wird.
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit von inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklauseln (BGHZ 180, 257 ff) ist auf Kontokorrentkreditverhältnisse übertragbar (Urteil OLG Düsseldorf I-6 U 7/11 vom 05.04.2012). Selbst bei einer wirksamen Zinsanpassungsklausel lohnt sich häufig die Überprüfung der Zinsabrechnung. Offenkundig feststellbar passen Finanzinstitute variable Zinssätze mitunter nicht rechtzeitig nach unten an, so dass sich auch hier Erstattungsansprüche aus fehlerhaften Abrechnungen ergeben können.


    Was sachste nu???
    Ja und nun? Hast du das auch gelesen?

    Da zeigst du wieder dein wahres Gesicht, herrlich, eine Forumskultur wie man sie sich wünscht und weiterhilft, herrlich

    Batman, selbstverständlich ist das heute zu unserem Spiel der Nationalmannchaft im Kreise der Freunde drin und weisst du warum? Weil ich es kann
    Selbstverstädlich kannst du das, bestreitet hier sicherlich niemand. Sich volllaufen lassen oder Drogen konsumieren ist allerdings auch nicht wirklich herausfordernd. Können schon 12jährige.


    Edit: Der liebe Herr Buhmann scheint zu glauben, dass ich ihm da den Konsum von Drogen unterstellen würde. Abgesehen vom Alkoholkonsum kann ich das nicht beurteilen. Denn dies hat er ja selbst geschrieben und gesagt, dass er dazu in der Lage sei und es des öfteren hier erwähnt. Warum also sollte ich das nicht glauben?
    Unter anderem die Bptk (Bundespsychotherapeutenkammer) spricht bei Alkohol von einer "legalen Droge", daneben macht das auch die Bundeszentrale für politische Bildung.
    Herr Buhmann weist mich darauf hin, dass ich doch sicherlich noch länger hier schreiben möchte und bittet daher um eine Korrektur meiner Zitation bzw. des Kommentars. Ich denke, dass es zwar vorher schon sehr deutlich war, aber nun ist sicherlich auch ihm klar, was da gemeint war. Ich bin mir nicht sicher, welche "Machtposition" unser Dauerposter hier so hat, aber man hört ja häufiger davon.
    Ich bin gespannt, was hier noch so passiert, sollte ich gelöscht oder gesperrte werden... die freundliche "Drohung" habe ich mal vorsichtshalber gespeichert :-)

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