Zinsbindungsfrist lief aus. Zinssatz liegt bei 4%.
Im Vertrag dazu nur, dass der Kreditgeber den Vertrag zu den Konditionen fortführt, die er bennent.
Jetzt möchte der Kreditgeber zu 4% fortführen. (Bis Umschuldung oder Prolongation erfolgt)
Frage. Ist das rechtens?
Der Referenzzinssatz ist ja inzwischen deutlich gesunken. Leider habe ich diesbzgl auch nicht gefunden was Urteile etc angeht. Wäre dre Referenzzibsatz jetzt bei 12%, würde der Vetrag ja kaum mit 4% fortgeführt.
warum schulden sie jetzt nicht bei einer Bank um, die ihnen den besten Zinssatz bietet, bzw. warum holen sie sich keine Angebote für eine Umschuldung zu heutigem Zinsniveau ein?
In der Regel sind die Konditonen bei Neufinanzierungen bei einer anderen Bank deutlich günstiger als die Prolongationskonditionen der bisherigen Bank.
Sie bekommen ein Prolongationsangebot und wenn sie dieses nicht unterzeichnen, bzw. das Darlehen nicht aus anderen Mitteln ablösen, kann und wird die Bank ihnen einen Zinssatz auferlegen und der muss nicht zwingend an dem Zinsniveau angepasst sein.
Warum wurde ein neues Angebot bis dato noch nicht gezeichnet bzw. angenommen?
dass die Bank "den Zins für sich ganz alleine bestimmt" ist bestimmt an Regeln oder Urteile gebunden.
Und genau das suche ich ja.
Selbst Zinsen für den Dispo sind gedeckelt durch Urteile. Da arguimentiert man auch nicht "mach doch Konto wo ander" oder "kauf die BRötchen beim Bäcker nicht auf Pump. Muhaha"
Die Bank muss sich an den Äquivalenzabstand halten, d.h. die Differenz zu dem ursprünglichen Referenzzinssatz und dem Darlehenszins muss die Bank auch bei der Fortführung beibehalten.
Beispiel: Referenzzins war 3m Euribor mit 3,5%, Darlehenszins waren 6%. Dann muss das neue Angebot entsprechend 2,5% über dem aktuellen Referenzzinssatz liegen.
du sagst, dass die Bank das Darlehen zu einem willkürlichen Zins fortführen kann. Ich sage, dass das nicht so ist. Stichwort habe ich genannt.
Wir sprechen hier nicht über ein neues(!) Darlehen, sondern die Fortführung eines bestehenden (!) Darlehens nach Ende der Zinsbindung zu anderen, variablen(?) Konditionen. Die Kapitalnutzung scheint weiterhin garantiert, zumindest hat der TE nicht erwähnt, dass mit Auslaufen der Zinsbindung auch der Kredit fällig gestellt wurde. In diesem Fall setzt der Gesetzgeber hier strenge Maßstäbe an und erlaubt eben keine willkürliche Festsetzung eines Zinssatzes, sondern verweist auf die ursprünglichen Zinsäquivalenzabstände.
Wäre es ein neues Darlehen könnte die Bank selbstverständlich irgendwelche Konditionen anbieten.
PS: Mach du dir mal Gedanken darüber, warum du ständig von irgendwelchen Leuten auf Fehler hingewiesen wirst. Liegt vermutlich am Expertendasein.