Hallo,
ich bin neu hier, aber aus gutem Grund.
Wir haben damals (2005) unser Haus über die BHW finanziert. Das übliche also mit Bausparvertrag und BauDarlehen. Im Jahr 2015 lief die Zinsbindung für die ersten 10 Jahre aus, was dann erneut für 10 Jahre abgeschlossen wurde. Da wir damals viel um die Ohren hatten, haben wir uns gar keine Gedanken großartig gemacht und einfach unterschrieben.
Jetzt sind wir an dem Punkt, wo wir sehr gerne (Aufgrund Probleme mit dem Berater) wechseln möchten. Laut BHW dürfen wir das aber nicht vor 2025. Es sei denn, man verkauft das Haus.
Nun stellt sich meine Frage, wie ist das denn, wenn ich zum Beispiel erbe oder im Lotto gewinne und das Haus auslösen möchte. Das muss doch funktionieren, oder?
Wie kommt man aus den ganzen Verträgen bei der BHW heraus? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht und kann uns helfen oder Tipps geben?
Darlehensverträge auf Formfehler und Fehler in der Widerrufsbelehrung prüfen lassen. Insbesondere bei diesen "verbundenen Geschäften" endfälligs Darlehen mit Tilgung über Bausparen schlummern da manchmal ungeahnte Möglichkeiten.
Innerhalb der Zinsfestschreibungszeit sind lediglich Sondertilgungen möglich, einer Rückführung des gesamten Darlehens ohne Verkauf muss die BHW zustimmen und auch wenn sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen würden und auch müssen, so hat die BHW/die Banken daran wenig Interesse.
Waren die Probleme mit dem Berater 2015 oder jetzt?
Warum will man aus einer Finanzierung/Vertrag, wenn man mit dem Berater unzufrieden ist, anstatt einfach den Berater zu dem Produkt zu wechseln?
Oder bist du einfach mit dem Vertrag von 2015 unzufrieden?
Meine Eltern haben 2002 ein Bauspar-Konstrukt bei der BHW abgeschlossen, 6 einzelne BSVs. Mit Vorfälligkeitsentschädigung (waren glaub 12%) haben sie rund 50k sondergetilgt.
Bei den anderen BSVs haben sie nun nach und nach, wenn diese zuteilungsreif wurden, recht gute Darlehenskonditionen bekommen.
Musst wegen Sondertilgung mal fragen und rechnen, ob sich da ein Wechsel lohnt. Wieso bist du denn unzufrieden?
Wenn er sich innerhalb einer Zinsfestschreibungszeit befindet, kann er erst mal gar nichts machen, selbst dann nicht, wenn er bereit wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, da die BHW das ohne Verkauf nicht zulassen wird.
Ich bin nicht verwundert, dass der TE unzufrieden ist, denn er stellt Jahr für Jahr auf dem jahreskontoauszug fest, dass die Schuld dich nicht verringert und er in dem BSV gravierend weniger Guthabenzinsen bekommt, als er in der Hypothek an Zins zahlt. Zu dem sieht er, dass das Zinsniveau immer weitetr gesunken ist, eine Zinssicherheit über dem BSV gar nicht von Nöten war! Das ist das Ergebnis dieser schlechten Vorausdarlehensmodelle der Bausparkassen und Banken (Sparkassen/LBS und Volksbanken/Schwäbisch Hall).
Sind diese Modelle - da endfällig - generell schon schlecht, so befremdet es, wenn nach Auslauf einer Zinsfestschreibungszeit das gleiche Modell wieder angeboten wird. Zu dem, würde er heute ein Forwarddarlehen zeichnen (was bei max 66 Monaten Vorlaufzeit möglich ist), bräuchte er das "Kaufen eines festen Zinssatzes" für die Zukunft in einem BSV gar nicht mehr.
bei meinen Eltern haben sie sich auf die Sondertilgung eingelassen. Sie hatten eine andere Haushälfte als Sicherheit angegeben. Eigentlich wurde versprochen, dass diese dann nach ein paar Jahren wieder freigegeben wird. Ist natürlich nicht erfolgt. Mit den 50k haben sie die Sicherheit freikaufen müssen. Ganz seltsame Gegebenheiten. Ihr Berater hat generell viele seltsame Dinge gemacht und wurde gekündigt. Alles in allem hat die BHW aber mit sich reden lassen. Auch zwecks Nachfinanzierung und Tilgungswechsel.
Wenn er sich innerhalb einer Zinsfestschreibungszeit befindet, kann er erst mal gar nichts machen, selbst dann nicht, wenn er bereit wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, da die BHW das ohne Verkauf nicht zulassen wird.
Ich bin nicht verwundert, dass der TE unzufrieden ist, denn er stellt Jahr für Jahr auf dem jahreskontoauszug fest, dass die Schuld dich nicht verringert und er in dem BSV gravierend weniger Guthabenzinsen bekommt, als er in der Hypothek an Zins zahlt. Zu dem sieht er, dass das Zinsniveau immer weitetr gesunken ist, eine Zinssicherheit über dem BSV gar nicht von Nöten war! Das ist das Ergebnis dieser schlechten Vorausdarlehensmodelle der Bausparkassen und Banken (Sparkassen/LBS und Volksbanken/Schwäbisch Hall).
Warum ziehst du, obwohl es um die BHW geht jetzt über die anderen beiden großen BSK her? Gestern war noch alles in butter mit der Postbank Gruppe:
Zitat von noelmaxim
Sorry, vordergründig - geschäftspolitisch - ist die DSL Bank erstmal Postbank
Auch ist die Ergo nicht die Hamburg Mannheimer, sondern die Hamburg Mannheimer - wie auch die Victoria - sind in der Ergo untergegangen.
Beide, die Ergo und die DSL Bank, sind auf dem Sektor Hypothekenkredite Global Player am Markt
Geld kann auch stinken, allerdings ist es ein Unterschied ob ich jemandem Geld bringe (Passivgeschäft) oder mir Geld hole (Aktivgeschäft).
Manchmal muss man dich auch nicht verstehen.
Zitat von berliner1973
Hallo,
ich bin neu hier, aber aus gutem Grund.
Wir haben damals (2005) unser Haus über die BHW finanziert. Das übliche also mit Bausparvertrag und BauDarlehen. Im Jahr 2015 lief die Zinsbindung für die ersten 10 Jahre aus, was dann erneut für 10 Jahre abgeschlossen wurde. Da wir damals viel um die Ohren hatten, haben wir uns gar keine Gedanken großartig gemacht und einfach unterschrieben.
Jetzt sind wir an dem Punkt, wo wir sehr gerne (Aufgrund Probleme mit dem Berater) wechseln möchten. Laut BHW dürfen wir das aber nicht vor 2025. Es sei denn, man verkauft das Haus.
Nun stellt sich meine Frage, wie ist das denn, wenn ich zum Beispiel erbe oder im Lotto gewinne und das Haus auslösen möchte. Das muss doch funktionieren, oder?
Wie kommt man aus den ganzen Verträgen bei der BHW heraus? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht und kann uns helfen oder Tipps geben?
Was habt ihr den eigentlich genau in 2005 abgeschlossen bzw. welche Bausteine? Üblicherweise ist das ein Tilgungsaussetzterdarlehen, und gleichzeitig wird ein BSV bespart (meist für 7-13 Jahre). Wenn der zuteilungsreif, dann wird ja ein Bauspardarlehen draus (der dann auch wieder läuft). Die meisten BS-Darlehen erlauben Sondertilgung in der Bauspardarlehensphase z.B
Deshalb ist die Info mit den 10 Jahren etwas verwirrend. Habt ihr mehrere Bausteine?
Und was habt ihr dann 2015 abgeschlossen? Bzw. was für Bausteine / Komponenten sind jetzt am Start.
In erster Linie verteufele ich (wenn man das man so nennen will) die Darlehensform endfällig bei Eigennutzung und das bieten die Sparkassen (mit dem überaus schlechten LBS Tarif) und die Volksbanken (mit dem durchschnttlichen Schwäbisch Hall Tarif) immer wieder gerne an.
Es ist ja nun unter Experten auch kein Geheimnis, dass es deutlich bessere Tarife als die der LBS und der Schwäbisch Hall gibt
So ergeben sich in der Summe 2 Aspekte, die gegen die Auswahl dieser Finanzierungsform mit diesen Tarifen spricht!
Aktiv/Passiv Geschäft auch kurz verdeutlicht: Ich persönlich unterscheide in punkto Sicherheit schon, ob ich mir von jemandem Geld hole oder es jemandem gebe.
Übrigens, mit der Postbank Gruppe ist überhaupt nichts in Butter, ganz im Gegenteil, aber die DSL Bank, eine Tochter der Postbank, bietet hervorragende Konditionen, bei super Bedingungen und wunderbaren Herauslagekriterien an und mittlerweile ist die Abwicklung auch klasse geworden.
In erster Linie verteufele ich (wenn man das man so nennen will) die Darlehensform endfällig bei Eigennutzung und das bieten die Sparkassen (mit dem überaus schlechten LBS Tarif) und die Volksbanken (mit dem durchschnttlichen Schwäbisch Hall Tarif) immer wieder gerne an.
Es ist ja nun unter Experten auch kein Geheimnis, dass es deutlich bessere Tarife als die der LBS und der Schwäbisch Hall gibt
Ja, aber mit diesem Seitenhieb, warum auch immer dich da was reitest, ist dem TE kein Stückchen geholfen. Hat er auch nicht nachgefragt.
Da magst du Recht haben, aber wir haben auch viele stille Mitleser, im übrigen auch nicht angemeldete User und ich denke schon, dass es ausserordentlich sinnvoll erscheint, zukünftige Immobilienfinanzierer oder Bausparinteressenten vor diesen Fehlern zu bewahren, bessere Wege aufzuzeigen oder die besten Produkte zugänglich zu machen.
Ich rede hier ja sowohl vom Konzept als auch von dem Produkt/dem Tarif.
Finde schon, dass man den Mist auch beim Namen nennen sollte, auch um andere - wie oben beschrieben - zu schützen und davor zu bewahren, zu dem biete ich ja Hilfestellungen und Lösungen bezogen auf die Ausgangsfrage des TE an und der TE steht mit mir auch schon im Kontakt
Hallo,
wollte mich auch einmal zu dem Thema melden. Grundsätzlich besteht keine Pflicht seitens der Bausparkasse Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen. Und wenn dann nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist bei Tilgungsausgesetzten Darlehen gegen Bausparvertrag i.d.R. eine böse bzw. teure Geschichte. Was einmal zu prüfen wäre ist, ob die Verträge eine Zinsbindung haben oder ob die Ablöse bei Zuteilung vereinbart ist- also Ohne konkretes Datum. Sollte ein Vertrag dabei länger 10 Jahre laufen kann er nach 10 Jahren + 1/2 Jahr Kündigungsfrist vorzeitig gekündigt werden.
Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit sich das heutige Zinsniveau über ein Forwarddarlehen zu sichern. Viele Banken bieten hier Zeiträume von 5 Jahren bis vor das eigentliche Zinsbindungsende an.....ist eine Kostenentscheidung und auch eine des persönlichen Sicherheitsgefühls....
also wir haben nicht nur Probleme mit dem Berater, sondern auch mit der BHW. Der frühere Berater, der uns immer alles erklären konnte und auch mal kurzfristig für Fragen am Telefon erreichbar war, ist leider verstorben. Seit dem hat man keinen Überblick so richtig. Und wenn man mal an die BHW etwas schreibt, wartet man manchmal schon um die 4 Wochen ehe man eine Antwort erhält. Am Telefon kann (oder will) man keine Auskünfte erteilen, wegen dem Datenschutz.......kotzt mich alles an.....