ich habe mit Anfang 20 einen Riestervertrag abgeschlossen.
Heute frage ich mich, ob der Abschluss gut war. Vertrag weiterlaufen lassen? Stilllegen? Kündigen und selbst anlegen?
Bin für jeden Vorschlag dankbar.
Meine persönliche Situation:
32 Jahre alt, Beamter, seit kurzem verheiratet, 1 Stiefkind (6 Jahre alt) und bald noch ein Kind.
Zum Riestervertrag:
Anbieter ist der Volkswohl Bund, Produkt DWS Garant 80 Dyn.
Vertragsabschluss = 01.01.2011
Beitrag monatl. = 80€
Garantierte Beitragssumme aus Eigenbeträgen = 43.228,88€
Garantierter Rentenfaktor je 10.000€ = 32,73
Vertragsguthaben zum 31.12.2017 = 6355,35€
+ gezahlte Eigenbeträge = 960€
+ erwirtschaftete Eträge (garantierte Zinsen und Überschüsse) = 0,72€
- Ergebnis aus Fondsentwicklung = 607,39€
- einbehaltene Abschluss- und Vertriebskosten = 88,10€
- einbehaltene Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags = 86,91€
= neues Vertragsguthaben zum 31.12.2018 insgesammt = 6573,67€
Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge = 7114,40€
Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen = 0,00€ (müsste aufgrund meines Einkommens mehr Beitrag zahlen um die Zulage zu erhalten(bis 2018 noch ledig, ohne Kind))
Summe der einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten = 1986,78€
Summe der einbehaltenen Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags = 601,78€
erwirtschaftete Erträge (garantierte Zinsen und Überschüsse) = 175,42€
Ergebnis aus Fondsentwicklung = 762,74€
Mögliche dynamische Rente zum Ende der Ansparphase unter Berücksichtigung der aktuellen Beitragszahlung jedoch ohne Zulagen
bei einem angenommenen Fondswachstum von jährlich
2% = 219€
4% = 342€
6% = 562€
9% = 1246€
Der entscheidende Punkt ist ja hierbei, dass sie bisher keine Zulagen gutgeschrieben bekommen haben. Anspruch darauf hätten sie! Wenn sie nicht den Beitrag für die komplette Zulage bezahlen, so haben sie zumindest Anspruch auf einen Teil dieser. Beamte haben hier in der Regel die Situation, dass sie sich vom Dienstherren eine Zulagennummer organisieren und diese dann entsprechend im Zulagenantrag erfassen müssen.
Sobald sie die Zulage erhalten, haben sie auch Anspruch auf den Steuervorteil. Mit diesen beiden Komponenten wird ihre Anlage deutlich rentabler. Ob sie dennoch zu ihren persönlichen Zielen und Wünschen passt lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.
Außerdem macht es sicherlich Sinn den gewählten Fonds zu überprüfen, welche Alternativen der Volkswohl Bund für sie anbietet.
Des Weiteren wäre natürlich auch ein Blick auf ihre Frau sehr interessant. Mit dann bald zwei Kindern entsteht ja auch hier ein spannender Anspruch auf die Kinderzulagen, falls noch nicht genutzt.