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EasyD
Die Besteuerung sehe ich bei einem privaten BU-Vertrag bei ihnen als nicht wirklich entscheidend an. Wenn sie, als Lediger, keine weiteren Einkünfte haben, fallen normalerweise gar keine Steuern an. 2.000 € BU-Rente x 30% = 600 €. Auf das Jahr gerechnet sind es 7.200 €. Damit liegen sie unter dem Grundfreibetrag und müssten keine Steuern zahlen.
Diese 30% sinken ja sogar noch im Laufe der Jahre. Steuertechnisch ist es eine sog. Rente auf Zeit. Desto kürzer die Auszahlungsdauer, desto weniger wird hiervon besteuert. Momentan liegen sie mit 30 Jahren möglicher Auszahlung noch entsprechend hoch.
Natürlich kann man dem entgegensetzen, dass eine mögliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein anderes Bild schafft. Vorteil wäre dann aber auch, dass sie ohnehin mehr Einnahmen hätten.
In den meisten Fällen, die zumindest mir bekannt sind - Herr Reibold hatte es schon schön in einem anderen Thread beschrieben - wird jedoch ausschließlich die private BU-Rente, aber nicht die Erwerbsminderungsrente gezahlt, welches den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag betrachten lässt. Diese müssen dann nämlich mit dem kompletten Satz abgerechnet werden. Also etwa 20% an Abzügen.
Für die Berechnung der BU-Höhe finde ich wichtig die laufenden Kosten zu berücksichtigen, den benannten Abzug an KV- und PV-Beitrag sowie die Tatsache, dass sie sich auch noch Summe x zurücklegen müssten, um sich eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen, da ab dem Zeitpunkt des Leistungsfalls keine Beiträge mehr in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt werden. Ob man da nun bei der Summe 2.000 €, 1.700 € oder einer ganz anderen rauskommt lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.
Die AU-Klausel kann Leistungsfälle unwahrscheinlich beschleunigen. Nach meinen Erfahrungen dauert es im Durchschnitt von Leistungsantrag beim Versicherer bis zur Auszahlung der BU-Renten drei Monate, gerade bei psychischen Erkrankungen deutlich länger. Bei der AU-Klausel reicht zunächst ausschließlich die Krankmeldung, wodurch die Prüfungsprozesse auf BU entspannt im Hintergrund laufen können und die Gelder bereits fließen. Immer natürlich vorausgesetzt, dass die 6-Monats-Grenze prognostiziert werden kann bzw. erreicht wird. Ob der dazugehörige Mehrbeitrag für sie diese Entstressung wert ist, können nur sie selbst beurteilen.
Da es zum benannten §163 VVG immer zu Irritationen kommt, möchte ich gerne auch nochmal darauf eingehen. Dieser besagt ausschließlich, dass eine Erhöhung über dem Brutto- bzw. Tarifbeitrag nicht möglich ist. Das heißt, dass die Axa auch die Möglichkeit im Notfall hat, die Beiträge oberhalb der 129,08 € anzusetzen. Genauso wie die Dialog (falls entsprechender Tarif gewählt) und MetallRente, die immer auf den Paragraphen verzichtet, das Recht haben ebenfalls Beitragsanpassungen, dann aber nur bis zum Brutto- bzw. Tarifbeitrag, vorzunehmen. Dennoch sind derartige Prämienerhöhungen sehr, sehr unwahrscheinlich.
Noch ein paar "weiche" Faktoren zu den Gesellschaften:
Bei der Axa, nach meinen Erfahrungen, kann man die Leistungsfallprüfung sehr lobend erwähnen. In ihren aktuellen Bedingungen haben sie sogar eine verbindliche Leistungsfallbearbeitung von nur einer Woche angegeben, was sehr beachtlich ist. Ob das dann auch in der Praxis so stattfinden wird (viele Gesellschaften schaffen es nämlich nicht, sich an ihre selbst gesetzten verbindlichen Leistungsfallbearbeitungszeiten zu halten), ist noch eine andere Frage. Dennoch sehe ich dort die Axa im Vorteil.
Bei der Dialog, die zur Generali-Gruppe gehört, habe ich spätestens seit letzten Jahr durchaus Bauchschmerzen. Die Generali hatte 2018 ihren LV-Bestand, wozu auch BU's gehören, an die Viridium-Gruppe verkauft ohne dabei perspektivisch auf das Neu-Geschäft verzichten zu wollen. Sprich schlechte Risiken einfach veräußert und den großen bestehenden Kundenstamm in fremde Hände gegeben, die dann auch bei der BU entsprechende Beitragserhöhungen vorgenommen haben. Ich persönlich empfand dieses als moralisch sehr verwerflich und bin nach wie vor überrascht, dass ein solches Vorgehen gesetzlich okay sein soll.
Wenn denn nun diese drei Versicherer übrig bleiben, dann würde ich auswählen zwischen der Axa und MetallRente. Bei der MetallRente sehe ich als Pluspunkte, dass sie insgesamt beitragsstabiler wirkt und bessere Möglichkeiten hinsichtlich Beitragsfreistellung oder zwischenzeitlicher Reduzierung bietet.