Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"

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  1. Avatar von Giovanni91
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    Standard Targobank, "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass" - Annehmen?

    Hallo zusammen,

    wie würdet ihr das folgende Vergleichsangebot der Targobank bewerten? "Jackpot im Lotto" oder eine "fiese Falle"? Insbesondere die Klausel mit den 3 Monaten danach irritiert mich, wie auch der Abschnitt "gleich ob bekannt oder unbekannt".

    Wer garantiert mir, dass die Targobank nach fristgerechter Einmalzahlung der angebotenen 8500 Euro (für die ich mir schließlich irgendwie anderweitig Geld beschaffen muss) nicht den Rest der Gesamtforderung innerhalb 3 Monaten anderweitig eintreibt, also beispielsweise durch Konto-, Gehalts- oder anderweitiger Pfändung? Schließlich ist der Kredit bereits gekündigt und der Fall bereits beim Zwangsvollstrecker (aktuell "ruhend", da ich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Targobank getroffen habe und diese auch leiste). Oder verstehe ich nur grundlegend etwas falsch...?

  2. Avatar von Giovanni91
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    Standard AW: Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"


  3. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"

    Hallo Giovanni91, Sie sind ein Targobankkunde und haben dort Rückstände. Die Targobank hat Ihren Kredit gekündigt und es gibt aktuell Restschulden von EUR 13.394,39.
    Vergleich bedeutet genau das was da steht. Bist 01.04.2019 müssen Sie EUR 8.500 zahlen und auch die normalen Monatsraten bis dahin.
    Wenn Sie dies schaffen ist die Geschichte beendet.
    Wenn Sie das nicht schaffen ist eine spätere Zahlung der EUR 8.500 von der Targobank abhängig ob diese dann noch nachträglich einem Vergleich zustimmt.

  4. Avatar von Giovanni91
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    Standard AW: Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"

    Vielen Dank für die Antwort. Aber wenn das wirklich so ist, werde ich einen Teufel tun und durch Betteln in der Familie diese 8500 Euro auftreiben, nur damit die Targobank dann erst Recht "in Torschlusspanik" innerhalb der schließlich selbst gesetzten 3-Monats Frist alles in die Wege leitet, um die Differenz zur Gesamtforderung doch noch zu pfänden. Damit riskiere ich meinen Job, den Zugriff auf mein Bankkonto und womöglich auch noch meine Immobilie...

    Sehe ich das also richtig, dass sich ein "seriöses" Vergleichsangebot und eine solche 3-Monatsklausel eigentlich gegenseitig ausschließen oder gibt es noch irgendeinen anderen Grund, wieso ich nicht einfach die mit der Targobank zuvor getroffene Ratenzahlungsvereinbarung bedienen sollte...?

  5. Avatar von Giovanni91
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    Standard AW: Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"

    Hatte bereits angerufen und gefragt, ob sie mir das Vergleichsangebot nicht nochmal unmissverständlicher formuliert schicken können. Antwort: nein, das gehe leider nicht, da es sich um ein Standardschreiben handele. Telefonisch haben sie mir zwar versichert, dass mit der Einmalzahlung tatsächlich alles erledigt sei, aber rechtlich hat das wohl keinerlei Bedeutung, falls der schriftlich geschlossene Vergleich gegenteilig auszulegen wäre.

  6. Avatar von matti85
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    Standard AW: Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"

    Oh nein die böse Bank könnte dich Pfänden. Kannst froh sein, das sie dir ein Angebot machen. Pfänden werden sie dich so oder so wenn du nicht zahlst. Ist auch ihr gutes Recht.

    Geld aufnehmen und wofür ausgegeben und dsnn nicht zahlen können, aber dsnn ist die Bank böse vielleicht mal selbst an den Kopf packen

  7. Avatar von Giovanni91
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    Standard AW: Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"

    Zitat Zitat von matti85
    Oh nein die böse Bank könnte dich Pfänden. Kannst froh sein, das sie dir ein Angebot machen. Pfänden werden sie dich so oder so wenn du nicht zahlst. Ist auch ihr gutes Recht.

    Geld aufnehmen und wofür ausgegeben und dsnn nicht zahlen können, aber dsnn ist die Bank böse vielleicht mal selbst an den Kopf packen
    Mann o Mann. Ich zahle ja regelmäßig, nämlich die mit der Targobank getroffene Ratenzahlungsvereinbarung. Froh sein, dass sie mir das "Vergleichsangebot" gemacht haben kann ich nur dann, wenn ich damit nicht schlechter dastehe, als mit der Ratenzahlung und genau das ist ja auch meine Frage.

    Bis etwa letzten Sommer hatte ich die ganz normalen, vertraglichen Raten aus dem Ratenkredit bezahlt, die deutlich niedriger waren, als was ich jetzt durch die mit der Targobank geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung bezahle und in etwa gleich viel könnten sie auch monatlich pfänden lassen. Ja, ich konnte durch einen persönlichen Rückschlag zwei der "niedrigeren" Raten nicht bezahlen, woraufhin der Kredit gekündigt wurde.

    Trotzdem möchte ich nicht, dass mein neuer Arbeitgeber davon erfährt und ich möchte ebensowenig durch ein ggfs. nur auf den ersten Blick gutes Angebot der Targobank noch "schlechter" dastehen... ich hoffe, das ist verständlich! Und wenn mir meine Verwandtschaft wirklich Geld leiht, dann auch nicht aus Jux und Tollerei, sondern nur wenn dadurch der Kredit der Targobank sinnvoll abgelöst ist.

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Targobank - "Aufschiebend bedingter Vergleich mit Gesamterlass"

    In der Regel ist doch ein gekündigter Kredit bankseitig sowieso schon abgeschrieben. Sei es intern oder Weitergabe an ein Inkassobüro.
    Meine tägliche Erfahrung - auch mit Targobank ist, dass die Gläubiger den Vergleich einhalten.

    Doch zahlt man später als den Termin wie schriftlich fixiert ist es ein Angebot vom Kunden wo der Gläubiger erst annehmen muss.
    Und hier hat einer der großen Big Boys auch schon mal dann gesagt:" Nein machen wir nicht". Es kommt immer auf die Situation darauf an.
    Hat man den ersten Vergleich oder schon mehrere.
    Bei einem ersten Vergleichsdatum passt das auch wenn man paar Tage später zahlt.- meine Erfahrung -

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