in der Theorie gehts um einen konkreten Fall, der am Besten noch in diesem Jahr über die Bühne gebracht werden soll.
Zum Allgemeinen:
Ich, 30, festangestellt, seit 12 Jahren im Unternehmen (3 Jahre Ausbildung, danach unbefristet angestellt), ca. 2100€ netto, möglicher Jobwechsel mit höherer Bezahlung anstehend, aber noch unsicher, wäre auch wieder im gleichen Unternehmen
Freundin, 23, noch Studentin, daher kein Einkommen
Ansonsten im Haushalt: Eltern. 67 und 59 Jahre, Bundesbeamter in Pension + Hausfrau
Worum gehts? Sanierung Eigenheim. Noch gehört das Haus meinen Eltern, wird aber in absehbarer Zeit mir gehören. Haus mehrfach angebaut, erbaut zwischen 1900 und 1960, je nach Bauteil. Bausubstanz in Ordnung.
Es gibt viel zu tun, da meine Eltern das ein oder andere haben schleifen lassen. So grob überschlagen kommen 80-100000€ zusammen (Bäder + Heizung + ein paar Kleinigkeiten, wie Strom an manchen Ecken und eine Küche). Eigenleistungen sind leistbar, daran solls nicht scheitern.
Warum frage ich nun erstmal an? Naja, ich kleines Dummerchen habe in den letzten Jahren nicht drauf geachtet, Rücklagen zu bilden. Dementsprechend Eigenanteil nahe 0. Dafür aber Kostensenkung durch Eigenleistung möglich. Und natürlich, wie das manchmal so ist, ist da noch ein Ratenkredit mit einer Summe um die 25000€ offen, der mit runden 630€ pro Monat bedient wird.
An sich habe ich mir über die Jahre nichts zu schulden kommen lassen, Kredite wurden vorbildlich bedient, Rechnungen beglichen, aber der Gedanke einen Ratenkredit zu haben und eine BauFi (bei der Summe wahrscheinlich nötig) zu bekommen beschäftigt mich doch. Eine persönliche Beratung ersetzt das zwar nicht, aber die erste Angst nehmen kann es doch.
EK benötigen sie nicht, der Wert des zu beleihenden Hauses ist das Eigenkapital.
Zu klären wäre, wie Hermeuller zurecht schon angeführt hat, ob das Haus durch Schenkung übertragen werden soll, was es aber nicht zwingend müsste, wenn die Eltern der Beastung zustimmen würden.
Naja,
ich sehe hier das Problem, wenn ein Elternteil zum Pflegefall wird, dann wird 10 Jahre rückwirkend so eine Schenkung/Übertragung gerne mal von Amts wegen rückabgewickelt. Das kann dann ein nicht unerhebliches Problem werden. Daher denke ich eher an Kaufvertrag und Eltern zahlen Miete ?
Ist da die Mutter mit versichert über die Beihilfe ?
Das ist eine sehr gute Frage. Die kann ich so nicht beantworten, mir ist das Beamtenrecht mit allen Facetten ziemlich unbekannt.
Mir macht halt mein offener Kredit noch Kopfzerbrechen, da ich nicht weiß, wie es sich damit verhält. Man soll ihn bei manchen Banken wohl mit übernehmen können, es ist zugegeben etwas dämlich, da sich damit die Zeit verlängert, aber aufgrund fehlendem Eigenkapital die einzig mögliche Lösung. Ich lasse aber auch nicht außer Acht, dass das Fahrzeug den Wert des offenen Kredites noch hat bzw übersteigt, denn man weiß ja nie, ob ich das Auto überhaupt halte, sofern der Jobwechsel kommt mit Dienstfahrzeug.
Bei welchen Banken ist das denn überhaupt möglich? Eine wirkliche Aussage dazu habe ich bisher nicht gefunden. Meine Hausbank ist eine der vielen Volksbanken, der Kredit läuft auch bei denen.
Hermueller, der Hinweis ist berechtigt, allerdings, beschäftigt man sich mit der Thematik und berücksichtigt, dass erst einmal jemand innerhalb der nächsten 10 Jahre pflegebedürftig werden muss und es Schonvermögen gibt, verliert die "Fratze" Verwertung Vermögen bei Pflegekosten ihr Gesicht.
Zu dem, bei der Vertragsgestaltung kann bzw. sollte man Schenkung möglichst vermieden werden und stattdessen Gegenleistungen und/oder den Schenkungswert mindernde Regelungen (z.B. Wohnrecht, häusliche Pflegeübernahme, Bestattungs- und Grabpflegekostenübernahme) vereinbaren. Mit einer auf diese sozialhilferechtlichen Fragen orientierten Vertragsgestaltung kann durch einen versierten Notar bei Grundstücksübertragungen auf Angehörige eine zulässige und erhebliche Minderung der "Schenkung" erreicht werden. Dies schränkt die Rückforderungsmöglichkeiten des Sozialamtes erheblich ein, da es nur Ersatz bis zur Höhe des nach Abzug der Gegenleistungen verbleibenden Werts der Schenkung verlangen kann.
solch ein Vorhaben finanzieren die meisten Banken, da müssen sie sich keine Gedanken machen.
Selbstverständlich kann im Zuge der Finanzierung für die Modernisierungen bei entsprechender Sicherheit durch die Immobilie auch der bestehende Kredit mit abgelöst werden.
Wie ich schon beschrieben habe, das fehlende EK ist kein Ablehnungsgrund und wenn der Wunsch das Vorhaben zu realisieren immer größer wird, wäre ein erster Gang zur Hausbank nicht die schlechteste Idee.
Hermueller, der Hinweis ist berechtigt, allerdings, beschäftigt man sich mit der Thematik und berücksichtigt, dass erst einmal jemand innerhalb der nächsten 10 Jahre pflegebedürftig werden muss und es Schonvermögen gibt, verliert die "Fratze" Verwertung Vermögen bei Pflegekosten ihr Gesicht.
Hallo Noelmaxim,
leider verlierst Du Dich gerade wieder in Schönrederei. Pflegefall geht von heute auf morgen, dass heute alle Topfit sind, ist schön, kann aber morgen vorbei sein. Bei uns ist meine Mutter mit 77 Jahren von heute auf morgen durch einen Schlaganfall von 100% Leistungsfähig auf Pflegegrad 5 gerutscht. Meine Schwiegermutter mit 59 Jahren ein Pflegefall geworden (jetzt 63) auch Pflegegrad 5. Für meine Mutter fallen jedes Monat 900 EUR Kosten an, die vom Ehemann und meinem Bruder getragen werden. Das Schonvermögen beläuft sich auf 5.000 EUR pro Person, aber was bringt einem das, wenn man auf der anderen Seite zahlen muss ?
Wenn das aufgrund der Beihilfe hier kein Thema ist, wunderbar.
Letzte Frage dazu (rein zur Info für mich), wenn der Ehemann verstirbt, läuft dann die Beihilfe weiter oder muss die Mutter sich dann in der GKV versichern ?
1) Gibt es ggf private Pflegeversicherungen?
2) Können die ggf noch abgeschlossen werden?
3) Wie haben Sozialgerichte in diesen Fällen entschieden?
4) Unter welchen Voraussetzungen haften Kinder mit übertragenem Vermögen, in dem ggf alle wohnen?
Zum Einen schreibe ich ob deines Beitrages, das gilt es zurecht zu beachten und zum anderen spreche ich einen notwendigen Termin beim Notar an, wo diese Thematik erläutert und richtungsweisend gestaltet wird.
Es mag diese Fälle geben und wie gesagt, man sollte das beachten, dir sei aber gesagt, dass mir 50 jährigen, seit 27 Jahre in der Branche tätigen, in meinem Umfeld und in der Kundschaft nicht ein einziger Fall bekannt ist, wo das solch ein Problem dargestellt hat, als dass jemand Schaden genommen hat. Kein einziger.
Es mag diese Fälle geben und wie gesagt, man sollte das beachten, dir sei aber gesagt, dass mir 50 jährigen, seit 27 Jahre in der Branche tätigen, in meinem Umfeld und in der Kundschaft nicht ein einziger Fall bekannt ist, wo das solch ein Problem dargestellt hat, als dass jemand Schaden genommen hat. Kein einziger.
Wunderbar...…. Bei uns wäre so was schief gelaufen.... Da nutzt es mir gar nichts, dass Du das noch nicht hattest und deswegen keine Bedenken hegst.
Zum Einen schreibe ich ob deines Beitrages, das gilt es zurecht zu beachten und zum anderen spreche ich einen notwendigen Termin beim Notar an, wo diese Thematik erläutert und richtungsweisend gestaltet wird.
Da gebe ich Dir Recht, nur richtungsweisend muss in so einem Fall halt sein, dass ein realistischer Kaufpreis gezahlt wurde, dann ist das sicher auch später "gerichtsfest". Aber daran scheitert es hier vermutlich, da die Belastung Kaufpreis + Sanierung die Möglichkeiten von Daniel übersteigen würde. Wie gesagt, wenn es hier aufgrund der Beihilfe kein Thema ist, hat sich die Diskussion erledigt.
Quote 45% für "Wohnen" ist völlig ok, ungeachtet der Tatsache, dass wir den Lebensstandard des TE gar nicht kennen. Vom Grundsatz aber völlig ok! .
Naja, die Basisinfo ist 2.100 EUR Netto für 2 Personen (Er v+ Freundin ohne Einkommen).
Dann bleiben 1.100 EUR fürs Leben, wobei hier ja dann eine Trennung von Vorteil wäre und nicht ins Gewicht fallen würde im Gegensatz zu Finanzierungen, welche auf 2 Gehälter aufgebaut sind.
Ich meine, dass sollte ein Notar klären, nicht wir und auf den Gang dahin habe ich verwiesen.
Da brauche ich keinen Notar, das kann ich Dir auch so sagen. Im Fall der Fälle prüft das Amt die Vermögenssituation bis 10 Jahre rückwirkend und wenn in dieser Zeit Vermögen ohne Gegenwert übertragen wurde, so läuft man Gefahr, dass diese Vorgänge Rückabgewickelt werden. Das betrifft Geldschenkungen genauso wie Immobilienbesitz. Sonst hätte nämlich keiner, der ins Pflegeheim kommt mehr irgendeinen Besitz und alles "verschenkt"
Ich pflichte dir ja vom Grundsatz bei, unterstelle aber auch, dass Familien den Gang zum Notar so oder so bei solch einem Vorgang vollziehen.
Kannst du uns oder mir kurz verdeutlichen, was dir mit welchen Konsequenzen fast widerfahren wäre und wie das abgewendet wurde?
Kann ich. Meine Eltern wollten schon vor einigen Jahren uns Kindern das Elternhaus überschreiben, mein Vater wollte das aber ohne Notar machen, warum soll der Geld verdienen, geht auch ohne... (Soviel zum Thema was Du den Familien unterstellst ;-) )
Hätten Sie das getan und mein Bruder hätte mich ausbezahlt, dann hätten wir das Geld in unsere Immobilie gesteckt und müssten heute das Geld zurückzahlen. Da ich seit 1 Jahr nun selbstständig bin, wäre das im Moment unmöglich und wohl ein großes Problem für uns.
Da brauche ich keinen Notar, das kann ich Dir auch so sagen. Im Fall der Fälle prüft das Amt die Vermögenssituation bis 10 Jahre rückwirkend und wenn in dieser Zeit Vermögen ohne Gegenwert übertragen wurde, so läuft man Gefahr, dass diese Vorgänge Rückabgewickelt werden. Das betrifft Geldschenkungen genauso wie Immobilienbesitz. Sonst hätte nämlich keiner, der ins Pflegeheim kommt mehr irgendeinen Besitz und alles "verschenkt"
Sorry, ich kann jedem nur raten, sich diesbezüglich eines Notares zu bedienen und somit fachlich richtig beraten die richtigen Weichen zu stellen.
Das ist umfangreicher, als du das da darstellst, insbesondere das Thema "Schonvermögen" gilt es zu beachten und zu berücksichtigen.