bAV mit ERGO und Entgeltumwandlung

+ Antworten
5Antworten
  1. Avatar von an_schall
    an_schall ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    04.03.2019
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard bAV mit ERGO und Entgeltumwandlung

    Hallo zusammen,

    ich habe kürzlich den Arbeitgeber gewechselt und habe nun folgendes Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge erhalten:

    - Produktgeber der bAV: ERGO
    - Einzahlung Arbeitnehmer (150€; vom Bruttolohn), Arbeitgeber: 150€
    - über Direktversicherer Münchner Rück abgewickelt
    - Produkt: Munich Re Worldwide Trend Index; ein von der Münchner Rück exklusiv für die ERGO auferlegter Index, der kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

    Weiterhin hat mir der ERGO-Mitarbeiter folgende Infos gegeben:

    1.) der Munich Re World Wide Trend Index ist exklusiv für ERGO-Rentenversicherungen bestimmt und wird uns völlig kostenneutral seitens der Munich Re zur Verfügung gestellt wird. Es existiert kein Produkzinformationsblatt.

    2.) Eine bAV ist immer eine Rentenversicherung in Form einer sog. Direktversicherung. Der Ansatz die Effektivkosten zu betrachten ist grundsätzlich richtig, auch wenn hierbei noch nicht die unterschiedlichen Rentenfaktorkonzepte berücksichtigt sind. Wenn wir diese aber mal für einen Augenblick außer Acht lassen sieht es folgendermaßen aus:

    3.) Es ergibt sich eine Effektivkostenquote von 0,68%. Diese ist im Vergleich zu Mitbewerbern (die meist eine Quote von 0,9-1,4% haben), sehr gering. Dies ist der Hauptgrund warum die Betriebsrente der ERGO derzeit faktisch konkurrenzlos ist und unter gleichen Vorraussetzungen höhere Auszahlbeträge zum Tragen kommen. Davon, dass unser garantierter Rentenfaktor sehr hoch und der aktuelle sogar noch steigen kann (Alleinstellungsmerkmal!) sowie den Partizipationsquoten im Wettbewerbsvergleich, mal ganz zu schweigen. Entscheidend ist immer, was unterm Strich unter gleichen Voraussetzungen z.B. in einem realistischem 6%-Szenario herauskommt.

    Zu meiner Situation:

    - 32 Jahre alt
    - Bruttojahreseinkommen 75k
    - Es gibt eine signifikante Wahrscheinlichkeit, dass ich in 2-3 Jahren Freiberufler werde bzw. das Unternehmen in ca. 3 Jahren wechseln werde

    Ich habe nun die Unterlagen mehrfach studiert, aber muss ehrlich zugeben, dass ich absolut unentschieden bin und ich fühle mich, als wäre ich nicht wirklich weiter gekommen. Daher wollte ich euch um Rat bitten.

    Findet ihr eine bAV unter diesen Rahmenbedingungen sinnvoll?

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: bAV mit ERGO und Entgeltumwandlung

    Hallo

    in der BAV hat der Arbeitgeber das Recht ein Produkt auszusuchen, nicht der Arbeitnehmer. Es gibt also in der Regel nur die Chance das Angebot anzunehmen oder abzulehnen, nicht ein anderes zu wählen.

    Die Aussage 2.) ist natürlich Blödsinn, wenn sie so gesagt wurde. Der AG könnte auch andere Durchführungswege einrichten als eine Direktversicherung. Diese sind: Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse.
    Aber vielleicht meinte der Vertreter, dass bei Ihrem AG nur eine Direktversicherung angeboten wird.

    Bei einer AG Beteiligung von 100 % Ihres Beitrages spielt das Produkt selbst aber eigentlich kaum eine Rolle. Das lohnt sich schon deswegen!
    Zusätzlich sparen Sie auch noch Steuern! (Die Sie natürlich teilweise im Rentenalter wieder zurückzahlen müssen, weil die Rente später Steuerpflichtig sein wird.)

    Einzige Gefahr die ich sehe: Wenn es eine Direktversicherung mit gezillmerten Abschlusskosten ist, werden diese bei Beginn für die gesamte Laufzeit bis zur Rente berechnet und von den ersten 60 bis 120 Sparbeiträgen abgezogen. Wenn man einen solchen Vertrag früh kündigt, können die bezahlten Kosten im Verhältnis zu den tatsächlich eingezahlten Sparbeiträgen recht hoch sein.
    Das dürfte zwar den Vorteil von 100 % AG Beteiligung auch nicht ganz aushebeln, aber es senkt die Rendite. Das könnte bei einem Wechsel des AG oder beim Gang in die Selbständigkeit in 2 bis 3 Jahren zu Ärger führen.
    Der Vertreter wird Ihnen sicher gerne vorab die Kosten nennen.

    MfG

    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
    Neuburg an der Donau

  3. Avatar von an_schall
    an_schall ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    04.03.2019
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: bAV mit ERGO und Entgeltumwandlung

    Lieber Herr Reibold,

    vielen Dank für die Analyse. Ich hätte da noch einige (vermutlich sehr unbedarfte) Fragen:

    - Inwiefern werden durch eine bAV Steuern gespart?
    - Was genau meinen Sie mit dem Ausdruck "mit gezillmerten Abschlusskosten"? Könnte ich das so bei dem ERGO-Mitarbeiter nachfragen?

    Bezüglich der Kosten habe ich trotz meines Unwissens auf dem Gebiet, den Vertreter mehrfach zu konkreten Aussagen zu den effektiven Kosten befragt. Die Antworten, die ich bekam, hatte ich in meinem initialen Threat beschrieben (siehe Punkt 3; 0.68%). Dazu kam noch Folgendes:

    "Bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung des Vertragsguthabens von 3 Prozent ergeben sich Effektivkosten in Höhe von 0,68%. Die Effektivkosten berücksichtigen die Überschussbeteiligung mit den aktuell geltenden Überschussanteilsätzen. Es handelt sich hier um einen unverbindlichen Beispielwert. Die angenommene jährliche Wertentwicklung zeigt keine Verlustrisiken und Gewinnchancen aus Kapitalmarkschwankungen. Sie stellt keine Ober- bzw. Untergrenze für die tatsächliche Wertentwicklung des Vertragsguthabens dar."

    Ich nehme also an, dass die Antwort auf die Frage 0,68% ist. Oder empfehlen Sie, die Frage nach den Kosten noch einmal präziser zu stellen, da in der Antwort ein Aspekt fehlt?

    Besten Dank.

  4. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: bAV mit ERGO und Entgeltumwandlung

    Hallo an_schall,

    die Beiträge für Ihre BAV nimmt Ihr Arbeitgeber aus Ihrem Bruttoeinkommen. Sie zahlen dafür also keine Steuern. Da es sich um die "obersten" 150 € Ihres Einkommens handelt, sind das 42 % Ersparnis von 150 € weil dieser Teil mit dem Spitzensteuersatz besteuert worden wäre.
    Wenn Ihr Einkommen unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegen würde, würden Sie auch die Sozialabgaben für diesen Teil Ihres Gehaltes sparen. Das ist bei Ihnen aber nicht gegeben, da Sie besser verdienen.

    Abschlusskosten entstehen bei der Versicherung durch die Neuanlage eines Kunden, die Erstellung der Police und vor allem durch die Provision von der Ihr Verkäufer und seine Familie leben.
    Unter "gezillmerten" Abschlusskosten versteht man, dass ein Prozentsatz der gesamten geplanten Beiträge bis zur Rente berechnet wird und dieser, meist auf die ersten 60 Monate komprimiert, vom Kunden zu zahlen ist. Damit der Kunde in diesen ersten Jahren nicht mit zusätzlichen Kosten belastet wird, entnimmt man diese Anteile einfach aus seinen Monatsraten. In dieser Zeit wird also ein merklicher Teil der Einzahlungen nicht für den Kunden angelegt.
    Das wird üblicherweise bis zum Rentenalter wieder durch Erträge ausgeglichen. Doch das geht schief, wenn man den Vertrag vorher beendet.

    Ich bin mir nicht sicher, ob die Kosten für den Abschluss in den genannten 0,68 % enthalten sind. Obwohl dieser Prozentsatz als Effektivkostenquote bezeichnet wurde. Denn er klingt schon sehr günstig. Das sollten Sie aber aus dem Angebot entnehmen können das mindestens Ihr Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bekommen müsste. Oder Sie fragen noch einmal ganz gezielt nach Abschlusskosten!
    Wenn die auf die gesamte Laufzeit verteilt entnommen werden, also "ungezillmert", ist das für Sie als potenzieller Kurzzeitkunde besser.

    MfG

    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
    Neuburg an der Donau

  5. Avatar von an_schall
    an_schall ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    04.03.2019
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: bAV mit ERGO und Entgeltumwandlung

    Hallo Herr Reibold,

    ich hatte dem Versicherungsvertreter noch folgende Fragen / Gedanken gestellt:

    1. Zweifel, ob bAV das richtige Produkt ist, da ich am Anfang meiner berufl. Laufbahn bin und mit hoher Wahrschienlichkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre, den Arbeitgeber wecheln werde (der neue Arbeitgeber muss die bAV Leistungen nicht übernehmen / fortsetzen)

    Antwort:
    auch bei einem Arbeitgeberwechsel nach frühestens 4 Monaten hast du ein höheres unverfallbares Vertragsguthaben, als Du in dieser Zeit netto einbezahlt hast. Ein aktuelles Beispiel: ein Kollege von Dir hat nach genau 1 Jahr Laufzeit den Vertrag beendet und ließ sich den Kündigungsbetrag auszahlen. Nettobeitrag waren ca. 960 €, der Abfindungsbetrag 2942 € brutto, wobei er sich letzteren direkt auszahlen lassen konnte, da unterhalb der sog. Bagatellgrenze.
    2. Unklarheit, ob die Kostenquote von 0,68% auch die Abschlusskosten enthalten (gezillmerte vs. Ungezillmerte Kosten)

    Antwort:
    in der Gesamtkostenquote sind sämtliche Kosten (Abschluss-/Vertriebs-/Verwaltungs-/Kapitalanlage-/Erfolgskosten) enthalten. Die Quote ist deswegen so gering, da der hauseigene Index keine Kosten hat wie bspw. ETFs oder gar aktiv gemanagete Fonds.
    3. Frage, ob Rüruprente nicht die bessere Alternative wäre.

    Antwort:
    eine Rürup-Rente ist für Angestellte, die die Riester-Förderung bereits voll ausnutzen die nächste Wahl. Doppelverbeitragung ja (außer man ist privatversichert bei Renteneintritt) bzw. ja noch (es ist in der politischen Überlegung diese abzuschaffen). Dadurch, dass GMV Insyen aber 150 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei dazuzahlt, ist für Dich bzw. Euch die bAV allererste Wahl. Selbstredend wird nur eine dieser Varianten allein am Ende des Tages die Rentenlücke nicht schließen können
    Ich kann diese Antworten trotz mehrfachen Studiums nicht einwandfrei beurteilen. Könnten Sie bitte nochmals Ihre Fachmeinung dazu äußern?

    Besten dank!

  6. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    16.01.2011
    Ort
    Neuburg an der Donau
    Beiträge
    461
    Danke
    61

    Standard AW: bAV mit ERGO und Entgeltumwandlung

    Hallo an_schall

    zu 1.
    Ein zukünftiger Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet Ihnen eine BAV Lösung anzubieten. Dazu kann er einen vorhandenen Vertrag übernehmen und selbst Versicherungsnehmer werden. Vorher wird er aber sicher prüfen, ob dieser Vertrag ihn nicht schlechter stellt als wenn er Ihnen etwas neues anbietet. Vor allem wenn im neuen Unternehmen bereits eine BAV vorhanden ist, könnte man Ihnen auch den zweiten Weg anbieten.
    Dieser wäre, dass die ERGO das angesparte Geld als Einmalzahlung an den Anbieter des neuen Arbeitgebers überweist.
    Wenn Ihnen beides nicht gefällt, oder Sie sich selbständig machen, können Sie den ERGO Vertrag aber auch kündigen. Sollte dann die bis dahin angesparte Summe unter der jeweils gültigen Bagatellgrenze nach § 3 Abs 2 BetrAVG liegen, kann ERGO Ihnen die ganze Summe auszahlen. Diese Summe fließt Ihnen dann als zu versteuerndes Einkommen zu. Aufgrund der Einzahlungen vom Arbeitgeber machen Sie trotz allem einen Gewinn.
    Das muss in dem genannten Beispiel eines Kollegen so gewesen sein. Wenn Sie aber erst nach 2 oder 3 Jahren kündigen, ist die angesparte Summe zu hoch für eine Auszahlung. Die Bagatellgrenze liegt in 2019 bei 3.783 €. Dann "parkt" die ERGO Ihr Geld bis zum Renteneintritt und zahlt Ihnen dann eine Rente daraus aus.

    zu 2.
    Das klingt dann nach einer sehr kundenfreundlichen Regelung bei der die Abschlusskosten nicht gezillmert entnommen werden. Für Sie sehr gut, für den Vertreter bedeutet das, dass er keine Provision für Beiträge bekommt, die noch gar nicht eingezahlt wurden und dass sein Verdienst mit dem Vertragsende auch endet.
    Er muss also mehr ein Verwalter vieler Verträge sein um davon leben zu können. Ein einzelner Vertrag mehr oder weniger ist für ihn nicht so wichtig wie bei anderen Provisionssystemen.

    zu 3.
    Tatsächlich wäre für einen Angestellten eine Rürup-Rente kaum zu empfehlen, wenn er die Möglichkeiten Riester und BAV noch nicht nutzt und dauerhaft Angestellter bleiben will. Das könnte interessant werden, wenn Sie wirklich einmal Selbständig sind.
    Denn bei Rürup wird derzeit nicht der komplette Beitrag von der Steuer abgesetzt, bei den anderen beiden Systemen schon.
    Wie schon einmal geschrieben, ist eine BAV mit 150 € Zuzahlung des Arbeitgebers sowieso unschlagbar!

    MfG

    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
    Neuburg an der Donau

Ähnliche Themen

  1. Versicherung bei ERGO?

    Von Kleipi im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 13.04.2018, 09:26
  2. Kfz-Vertragslaufzeit Ergo ungewiss

    Von jasper1 im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.10.2016, 21:40
  3. Ergo HBV SofortRente Invest

    Von invert im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.04.2016, 22:13
  4. Ergo Haftpflichtversicherung

    Von Biesdorfer im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.02.2014, 16:55
  5. Rentenversicherung der ERGO

    Von honkytonk im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 17.06.2011, 09:07