Ich besitze einen BHW DispoPlus Bausparvertrag aus dem Jahr 1998.
Jetzt hat mir die BHW ein Kündigungsschreiben (zum 02.09.2019) geschickt, da der Vertrag vor mehr als 10 Jahren zugeteilt wurde.
Bei diesem Vertrag erhält man neben einem Basiszins von 2% noch einen Bonuszins, der sich je nach Laufzeit des Vertrags schrittweise bis auf 3% erhöht.
Das Besondere ist hier, dass bei Auszahlung der Bonuszins rückwirkend angerechnet wird, während der Basiszins im jeweiligen Jahr angerechnet wird.
Es hat sich mittlerweile ein Sparguthaben von 6600 Euro angesammelt, das jetzt für 3% rückwirkend verzinst wird.
Das Problem ist jetzt, dass die 3% über 20 Jahre eine ordentliche Summe ergeben, aber leider auf einen Schlag ausgezahlt werden, so dass ich locker meine Steuerfreibeträge überschreite.
Das wäre nicht der Fall gewesen, wenn der Bonuszins im jeweiligen Jahr berechnet worden wäre.
Der Basiszins ist im jeweiligen Jahr verzinst worden, und ich hatte dank der Freibeträge auch keine Steuern darauf zu zahlen.
So geht mir jetzt nur durch diese ungünstige Berechnungsart ein großes Stück des Kuchens verloren.
Gibt es aus eurer Erfahrung eine Möglichkeit, hier herauszukommen?
Aufteilung der Zinsauszahlung auf mehrere Jahre wäre z.B. eine Option, vorausgesetzt die BHW spielt da mit.
Wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre, hätte ich ggf. auch eine Teilauszahlung vornehmen können, vielleicht kann ich die Kündigung noch um ein Jahr verzögern?
Vielleicht gibt es noch Alternativen? Ich habe gelesen, dass hier einige (ex-)BHWler unterwegs sind, die diese Verträge noch von damals kennen.
Bevor ich mich jetzt direkt an die BHW richte, die natürlich in ihrem Interesse argumentieren werden, wollte ich mich erst hier erkundigen, wie ich strategisch am besten vorgehe.
Ja, ich glaube genauso wie tneub, dass der Bonus futsch ist, wenn dir gekündigt worden ist.
So brauchst du dir auch keine Gedanken um die Versteuerung machen.
Ansonsten gäbe es die Möglichkeit, deinen Freistellungsauftrag zu erhöhen. Vielleicht kannst du deine sonstigen Zinsen ja anders verteilen.
Kannst natürlich auch Heiraten, dann ist der Freistellungsauftragsrahmen doppelt so hoch.
Das wäre ja ärgerlich. Das heißt ich hätte den Vertrag selbst kündigen (=auszahlen lassen) können, und hätte den Bonus bekommen, so aber nicht?
Das kann durchaus so sein.
Vielleicht kannst du aber auch jetzt noch auf das Darlehen verzichten. Ich hab mal gelesen, dass dieser Fall strittig ist. Ob es da aber mittlerweile Gerichtsurteile gibt, weiß ich nicht.
Hallo, evtl. haben Sie noch die Zuteilungsannahmeerklärung in ihren Unterlagen welche Sie vor 10 Jahren erhalten haben. Diese würde ich ausfüllen und an die BHW zurück senden und darin den Darlehensverzicht erklären.
Ich habe den Antrag auf Darlehensverzicht tatsächlich schon unterschrieben und eingetütet hier rumliegen, weil ich vor kurzem mit dem Gedanken gespielt hatte, den Vertrag aufzulösen, um mit der angesparten Summe einen Teil unseres Baukredites zu tilgen. Dann bin ich aber wegen der Steuergeschichte doch nochmal davon abgekommen. Ironie des Schicksals.
Danke auch für den Link, ich werde mich da mal einlesen.
Ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt, falls die Nachwelt an dem Fall interessiert ist.
Nachtrag: Im Artikel steht möglicherweise etwas zu meinem Fall:
Ausnahme für Prämienverträge: Wurde ein Bonus oder eine Treueprämie vereinbart, gilt das Kündigungsrecht zehn Jahre nach Zuteilungsreife nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht. [...] Bausparexperte Nils Nauhauser argumentiert, der Vertragszweck eines Bonusvertrags sei nicht mit der Zuteilungsreife und dem Darlehensanspruch erreicht, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Anspruch auf den Bonus oder die Treueprämie bestehe. Erst dann beginne die Zehnjahresfrist.
Das wäre allerdings auch ein Problem. Der Vertrag ist von 1998, die letzte Stufe des Zinsbonus wird 7 Jahre nach Abschluss erreicht, das war 2005. Plus der 10-Jahresfrist wäre ich bei 2015, was ja nun leider schon vorbei ist.
Ich habe allerdings nochmal in den Flyer von damals geschaut und dort steht:
Die Basisverzinsung des Bausparguthabens beträgt 2%. Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbeginn [...] bei Verzicht auf das Bauspardarlehen oder bei Kündigung nach 7 Jahren und 7.000,- DM Guthaben auf 5%.
Ohne jetzt das Kleingedruckte näher gelesen zu haben (mache ich morgen), liest sich das auf den ersten Blick so, als würde ich auch bei Kündigung in den Genuss des Bonuszinses kommen, es sei denn die Kündigung durch die BHW zählt hier nicht.
Ich denke, tatsächlich die Darlehensverzichtserklärung einzusenden wäre hier sinnvoll, um auf Nummer sicher zu gehen. Hätte jemand noch einen Tipp wie ich strategisch vorgehe, um Fehler zu vermeiden? Sollte ich versuchen, nochmal telefonisch Informationen einzuholen oder ist es sicherer, alles formell über den Briefverkehr zu erledigen?
Ich vermute, jeglichen Versuch, hier noch Steuern zu sparen, kann ich mir beim Aktuellen Stand der Sachlage abschminken, richtig? (verheiratet bin ich schon)
Man kann das versuchen, allerdings erfolgte die Kündigung durch den BHW vor der Vertragsveränderung, insofern gilt wohl die Kündigung und der Bonus wird nicht gewährt werden.
In dem ganzen Rummel habe ich den BHW-Brief nicht zuende gelesen. Da steht:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündugung durch die Bausparkasse nicht automatisch ein tarifabhängig möglicher Zinsbonus ausgezahlt wird. [...] Um den tarifabhängigen Zinsbonus [...] zu erhalten, müssen Sie bitte [...] die Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages und den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklären.
Entschuldigt bitte die Zeitverschwendung, aber offensichtlich kann ich ohne Probleme einfach das Formular einschicken und bekomme den Bonus.
Ich denke, ich sollte damit zufrieden sein, was ich jetzt bekomme und die Steuerersparnis in den Wind schießen.
Lassen Sie sich das nicht gefallen!!!
Ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.11.2018 hat eine Bausparkasse zur Zahlung der Bonuszinsen in voller Höhe verurteilt.
Zwar hatte der Kläger weder ausdrücklich, noch schlüssig auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet, die 6. Kammer des Landgerichts sieht dies jedoch nicht als notwendig an. § 3 Abs. 2 ABB setze einen solchen Verzicht nicht voraus. Die Klausel sei dahingehend auszulegen, dass dem Bausparer ein Anspruch auf Bonuszinsen auch dann zustehe, wenn er dauerhaft das zugeteilte Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehme. Das Landgericht zitierte hier den Duden (bzw. Duden online), der unter „verzichten“ versteht „einen Anspruch auf etwas nicht (länger) geltend zu machen“.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Bonuszinsen seien daher erfüllt.
Sorry, dass ich erst jetzt antworte, ich habe die Benachrichtigung für Deinen Post erst gerade aus dem Spam-Ordner gefischt.
Das Problem war nicht, dass mir die Zinsen nicht voll ausgezahlt werden. Es ging mir darum, dass ich die Zinsen, die über mehrere Jahre angefallen sind, auf einen Schlag bekomme und damit deutlich mehr Steuern zahlen muss, als wenn ich sie über mehrere Jahre gestaffelt bekommen würde.
Mein Fazit ist allerdings, dass es keine andere Möglichkeit gibt, da es auch vertraglich so vereinbart war.
Ich habe mittlerweile das Geld auszahlen lassen und zähneknirschend die Steuern bezahlt.
Es ging mir darum, dass ich die Zinsen, die über mehrere Jahre angefallen sind, auf einen Schlag bekomme und damit deutlich mehr Steuern zahlen muss, als wenn ich sie über mehrere Jahre gestaffelt bekommen würde.
das sind keine Zinsen, sondern der Bonus. Ein Bonus wird grundsätzlich erst zum Ende gewährt/ausgezahlt und ist logischerweise (erst) dann zu versteuern.
Die (Grund-)Zinsen werden jährlich gutgeschrieben, also alles korrekt.
@obelix Ja, stimmt, war unsauber formuliert von mir.
Trotzdem wäre es nett gewesen, wenn man die Möglichkeit gehabt hätte, das steuerlich günstiger zu bekommen, etwa über eine gestaffelte Auszahlung.
Aber das war halt nicht Bestandteil des Vertrags.
so ist es und eine gestaffelte Auszahlung ist in der Praxis nicht/kaum umsetzbar. Von den gesetzlichen Vorschriften mal abgesehen.
Möchtest du - bei Nichteinhaltung der Bonuskriterien - erhaltene Zinsen wieder zurückzahlen? Besser gefragt kannst du bzw. können das alle? Nur rechnerisch staffeln geht nicht.
Ich dachte an so ein Konstrukt, bei dem die Bank optional erlaubt, die angesparte Summe auf ein Festgeldkonto mit vorher vereinbarter Laufzeit zu übertragen und den Bonus dann auf den Zins aufzuschlagen.
Das hätte dann aber auch so wahrscheinlich von vornherein im Vertrag stehen müssen und die Bank hätte das Risiko, einen hochverzinsten Festgeldvertrag am Bein zu haben.
Und ob das rechtlich sauber ist bzw. den Aufwand für die Bank wirklich lohnt, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht vom Fach bin.