Rückforderung von Kontogebühren / Serviceentgelt in der Ansparphase bei BV

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  1. Avatar von milkrun
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    Böse Rückforderung von Kontogebühren / Serviceentgelt in der Ansparphase bei BV

    Hallo liebe Forenteilnehmer,

    ich mache mal ein neues Thema auf:
    Rückforderung von Kontogebühren / Serviceentgelt in der Ansparphase bei BV

    Bisher habe ich dazu noch nichts gefunden bei der Suche hier im Forum.

    Hintergrund und zum Einlesen:
    https://www.test.de/Bausparen-Gerich...sig-5424670-0/

    Zitat:
    "Bausparkassen dürfen keine Konto*entgelte oder Service*pauschalen kassieren. Das haben Gerichte gegen die Debeka und die LBS Nord entschieden. Die Urteile sind für die Verbraucherschützer aber nur ein Etappensieg. Die LBS Nord hat bereits Berufung einge*legt, die Debeka hat es angekündigt. Gehen die Verfahren bis zum Bundes*gerichts*hof, kann es noch Jahre bis zu einer rechts*kräftigen Entscheidung dauern. Die Finanztest-Experten erklären, was betroffene Bausparer nun tun können."

    Zitat:
    "
    Unser Rat

    Gebühr ablehnen. Ihre Bausparkasse will die Tarifbedingungen ändern und ein Konto*entgelt einführen? Wider*sprechen Sie sofort!
    Erstattung fordern. Fordern Sie Ihre Bausparkasse auf, bereits abge*buchte Jahres*gebühren zu erstatten oder zu erklären, dass sie bis zu einer höchst*richterlichen Entscheidung auf die „Einrede der Verjährung“ verzichtet."

    Ich selbst habe mit meiner Frau zusammen Gebühren bei 2 BV für Wohnriester bei der LBS BaWü (jetzt LBS Südwest), die dafür in Frage kämen.

    Also habe ich bei der LBS eine Rückforderung eingefordert oder zumindest Aussetzung der Verjährung.

    Ergebnis der LBS:

    - LBS Südwest lehnt ab und verweist auf Schlichtung

    Die LBS Südwest lehnt komplett ab und geht auf mein Schreiben nicht komplett ein. Sie verweist nur darauf, dass es sich bei der LBS Südwest um nicht nachträglich eingeführte Kontogebühren handelt und damit alles erledigt sei. Dann verweist die LBS Südwest auf die Schlichtung.


    Ich habe dann die Problematik bei der Schlichtungsstelle eingereicht mit 3 Forderungen:

    1. Komplette Rückzahlung seit BV-Beginn
    Alternativ: 2. Teilrückzahlung der auf jeden Fall bzgl. Verjährung unstrittigen Beiträge
    Alternativ: 3. Aussetzung der Verjährung


    - Nächster Schritt: Erste Stellungnahme der LBS über Schlichtung erhalten mit Ablehnung aller Forderungen

    Im Prinzip folgende Antwort (aus meinem Kommentar bei test.de hier rüber kopiert):

    Antwort/Argumentation der LBS in Kurzform:
    1. Es handelt sich um Serviceentgelt mit extra Leistungen, die über das Normale hinausreichen, siehe ABB und Entgelttabelle (gebührenpflichtige Sachen wie: Schuldnerwechsel / Sicherheitenfreigabe / Zweitausfertigungen / Sicherheitenauswechslung / Rangrücktritt - insg. über 10 Punkte)
    2. Behauptung, es hätte parallel Bausparverträge ohne Serviceentgelt gegeben. Hier ist aber nicht klar, ob das gleichwertige Tarifvarianten wären.
    3. Der Andruck Kontgebühr/Serviceentgelt würde nur für Serviceentgelt stehen. Damals hätte das technische System keine andere Möglichkeit gehabt. Es hätte nur 1 Eintrag gegeben / nicht so leicht zu ändern.
    4. Urteile nicht rechtskräftig.
    5. Urteile beziehen sich auf nachträglich eingeführte Gebühren
    6. BGH würde nur Gebühren in Darlehensphase krtitisieren.
    7. Riester Verträge, Gebühren erlaubt nach $2a Nr.1 a) Zert. AV-Gesetz
    8. Kein Verzicht auf Verjährung


    Hat jemand Ideen?
    Kommentare?

    Interessant ist auch, dass andere Bausparkassen zwar sagen, dass sie sicher sind, dass es nicht zur Rückzahlung kommen, aber wenigstens die Verjährung aufgehoben haben.
    Siehe Kommentare bei test.de (BV: Alte Leipziger)

    Es geht zwar nicht um viel Geld für den Einzelnen, aber in der Summe für die Bausparkassen schon (Rückforderung der Kontogebühren in der Ansparphase bei allen Verträgen wird teuer).

    Deswegen ein interessantes Thema, was ich gerne hier mit Euch besprechen würde.

    Grüße,
    milkrun

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Rückforderung von Kontogebühren / Serviceentgelt in der Ansparphase bei BV

    Hallo milkrun,

    ggf. mal an sebkoch (Sebastian Koch, Fachanwalt Banken und Kapitalmarktrecht) oder einen anderen Anwalt aus den Widerrufsthreads hier im Forum wenden?

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Rückforderung von Kontogebühren / Serviceentgelt in der Ansparphase bei BV

    @Milkrun


    Danke für den Hinweis.


    Auch bei unserem BSV der LBS Bayern wurden 9,60Euro "Jahresentgelt" pro Jahr angesetzt. Hab ich bisher nicht so bewusst bemerkt, da der von uns nicht angespart wird.

    Da wir aktuell eh gegen die LBS Bayern wegen einem Darlehenswiderruf gerichtlich per Klage vorgehen und dieser BSV u.a. auch mit ursprünglich bei dem Darlehen indirekt involviert war,
    werde ich mal beim Anwalt anfragen, ob man nicht noch die Klage erweitern kann, dass die LBS diese Gebühren zurückzahlen muss.

    Geht ja nicht um viel Geld, sprich Streitwert, wäre aber interessant, dass das dann in einem Urteil festgehalten würde...

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