Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

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  1. Avatar von dansen28
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    Standard Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Hallo zusammen,

    momentan zahle ich einen geringen Beitrag für die GKV in Höhe von ca 200€ als Selbständiger. Ich bin auch gleichzeitig Rentenbezieher (<300€ pro Monat), und mein Partner über mich mit versichert. Mir werden bald größere Einnahmen aus einem Verkauf von Wohnungen zu Teil.

    1) Ändert sich durch die einmaligen Einnahmen etwas an meinem GKV Betrag? Richtet sich dieser nach dem Vermögen oder nach dem Einkommen?
    2) Wir geben unsere selbständige Tätigkeit zeitnah auf. Was ändert sich an der Berechnung des GKV Betrages und Eurer Antwort?

    Danke Euch im voraus

  2. Avatar von Cici
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Ich nehme an, es geht hier um die freiwillige GKV. Dann richtet sich die Höhe der Beiträge nach allen Kapitalerträgen aus dem jeweiligen Jahr, d.h. Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Zinserträge, Mieteinnahmen usw. Beim Verkauf einer Wohnung sollte daher auch der Gewinn (also Erlös abzüglich Anschaffungskosten) aus dem Verkauf relevant sein. Deine Beitragshöhe dürfte deshalb eimalig in diesem Jahr nach oben schnellen, während sie im nächsten Jahr wieder sinken würde. Herangezogen werden hier nur die jährlichen Einnahmen, nicht die Höhe des Vermögens selbst.

  3. Avatar von dansen28
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    hello und danke erst einmal für die antwort -

    "Ich nehme an, es geht hier um die freiwillige GKV" --> Woher weiss ich, dass es sich um die freiwillige GKV handelt? Ich weiss nur, dass ich etwas mehr als 200€ monatlichen Betrag leiste und damit glaube ich unter der Kategorie Bedarfstarif falle, oder?

    "Dann richtet sich die Höhe der Beiträge nach allen Kapitalerträgen aus dem jeweiligen Jahr, d.h. Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Zinserträge, Mieteinnahmen usw."
    --> Ich habe ja keine weiteren Zinserträge oder Mieteinnahmen, wenn ich das Geld nur auf dem Konto belasse nach dem Verkauf, oder?
    --> Was ist, wenn ich den Betrag nach dem Verkauf direkt meinen Kindern schenke?

    Beim Verkauf einer Wohnung sollte daher auch der Gewinn (also Erlös abzüglich Anschaffungskosten) aus dem Verkauf relevant sein.
    --> Die Immobilien sind über 30 Jahre in meinem Besitz und daher fällt keine Spekulationssteuer an. Wie soll da der Gewinn ermittelt werden?

    Deine Beitragshöhe dürfte deshalb eimalig in diesem Jahr nach oben schnellen, während sie im nächsten Jahr wieder sinken würde. Herangezogen werden hier nur die jährlichen Einnahmen, nicht die Höhe des Vermögens selbst.
    --> Das bedeutet also das, was ich eingangs sagte, oder? Wenn ich keine Einnahmen aus dem liquiden Vermögen habe, dann sollte der Beitragssatz auch nicht steigen, oder?

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Als freiwilliges gesetzliches Mitglied werden sie einmal pro Jahr von ihrer Krankenkasse aufgefordert ihre Einnahmen offen zu legen. Dazu wird in der Regel der Steuerbescheid verwendet. Wenn daraus ersichtlich die entsprechenden Verkäufe werden, dann erhöht sich auch ihr Krankenversicherungsbeitrag.

    Wenn sie jedoch ihre selbstständige Tätigkeit zeitnah (wobei die Frage wäre, wie genau definieren sie zeitnah?) aufgeben und dadurch in einen Pflichtversichertenstatus rutschen würden, wäre es wiederum nicht relevant.

    Was für eine Rente beziehen sie jetzt?
    Welche Einkünfte werden sie nach ihrer Aufgabe der Selbstständigkeit haben?

  5. Avatar von Cici
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Zitat Zitat von dansen28
    --> Ich habe ja keine weiteren Zinserträge oder Mieteinnahmen, wenn ich das Geld nur auf dem Konto belasse nach dem Verkauf, oder?
    --> Was ist, wenn ich den Betrag nach dem Verkauf direkt meinen Kindern schenke?
    Bei unverzinsten Konten gibt es dann aus dem Geld vom Verkauf keine weiteren Folgeerträge, richtig. Eine Schenkung an die Kinder ändert m.E. in dem Fall nichts. Was mit dem Geld nach dem Verkauf passiert, ist hier irrelevant. Du könntest auch direkt die Wohnung wieder zurückkaufen, das spielt aus Sicht der Krankenkasse keine Rolle.

    Anders würde die Sache aussehen, wenn die Wohnung vor dem Verkauf an die Kinder verschenkt würde.

    --> Die Immobilien sind über 30 Jahre in meinem Besitz und daher fällt keine Spekulationssteuer an. Wie soll da der Gewinn ermittelt werden?
    Wie die Situation in dem Fall aussieht, weiß ich leider nicht. Steuern würden auf den Verkauf auf jedem Fall nicht anfallen. Ich würde einfach mal direkt bei der Krankenkasse nachfragen.

  6. Avatar von dansen28
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Hi easyD und danke für die hilfreichen Antwort!

    "Wenn sie jedoch ihre selbstständige Tätigkeit zeitnah (wobei die Frage wäre, wie genau definieren sie zeitnah?) aufgeben und dadurch in einen Pflichtversichertenstatus rutschen würden, wäre es wiederum nicht relevant." --> Wir planen in 2019 die selbständige Tätigkeit aufzugeben. Was bedeutet das?

    "Was für eine Rente beziehen sie jetzt?" --> Eine Rente von 200€ knapp im Monat, die sich aus den wenigen Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit ergibt und dem Erreichen des Rentenalters.

    "Welche Einkünfte werden sie nach ihrer Aufgabe der Selbstständigkeit haben?" --> Nur die 200€ + Entnahme aus dem Vermögen (=Dividenden + Kapitalentnahme) + Partner, der noch nebenbei arbeiten wird.

    Danke für Deine Hilfe!

  7. Avatar von dansen28
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Hi Cici, danke für deine Antwort!

    Ich denke ich werde nicht drum rum kommen, dass ich die Einnahmen verzinsen lasse, ansonsten reicht das Geld nicht und liege dem Staat schneller auf die Tasche als gewünscht.

    Aber: damit ich das richtig verstehe:
    - wir erzielen die Einnahmen und das Geld wird nicht angelegt --> GKV Beitrag bleibt unverändert
    - da wir aber das Geld anlegen müssen, könnten wir das Geld unseren Kindern überweisen, die das für uns anlegen und uns damit die Rente zahlen --> würde der GKV Beitrag auch so niedrig bleiben?

    Wenn ich bei der Krankenkasse nachfrage, werden die nicht sofort hellhörig und notieren sich, dass man bald Geld bekommt, damit sie einen höheren Beitrag einfordern können? Wie kann man das geschickter anstellen?

  8. Avatar von Cici
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Zitat Zitat von dansen28
    - wir erzielen die Einnahmen und das Geld wird nicht angelegt --> GKV Beitrag bleibt unverändert
    - da wir aber das Geld anlegen müssen, könnten wir das Geld unseren Kindern überweisen, die das für uns anlegen und uns damit die Rente zahlen --> würde der GKV Beitrag auch so niedrig bleiben?
    Ganz prinzipiell muss meines Wissens jeder Euro, der im jeweiligen Jahr eingenommen wird, egal woher er stammt, bei der Krankenkasse angegeben werden. Ob Du das Geld nun selbst anlegst und Zinsen/Dividenden einnimmst oder das Geld von Deinen Kindern zufließt, sollte für die Krankenkasse entsprechend keine Rolle spielen (jedenfalls wenn man den legalen Weg gehen will, wovon ich jetzt mal ausgehe).

    Der einzig fragliche Punkt ist, ob der Zufluss durch den Verkauf der Wohnung wegen der Spekulationsfrist auch für die Beitragsberechnung eine Rolle spielt. Das weiß ich wie gesagt leider nicht. Mal ganz unverbindlich bei der Krankenkasse nachzufragen, wird nicht sofort zu höheren Beiträgen führen. Du musst ihnen ja nicht direkt auf die Nase binden, dass der Verkauf bereits fest geplant ist. Da Du den Verkauf der Wohnung vermutlich ohnehin in der Steuererklärung angeben wirst (musst?), dürfte die Krankenkasse früher oder später wohl auch davon erfahren.

  9. Avatar von dansen28
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    Standard AW: Vermögenszugang: Einfluss auf GKV Beitrag?

    Danke für die Hilfe!

    Ja, mir bleibt wohl nichts anderes übrig als mal bei der Krankenkasse anzurufen.

    Danke schön!

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