ich habe vor 10 Jahren mit meiner Freundin (nicht verheiratet) ein Haus gebaut und den Baukredit haben wir gemeinsam aufgenommen. Bisher haben wir die Raten zu gleichen Teilen gezahlt. Nun ist das Ende der Zinsfestschreibung erreicht und wir möchten die Restschuld von 110.000 Euro tilgen. Meine Freundin hat geerbt und genügend Geld auf dem Konto zur Verfügung.
Meine Frage: wenn sie die Restschuld von ihrem Konto an die Bank überweist und damit unseren gemeinsamen Kredit tilgt, bekommen wir dann Probleme mit dem Finanzamt? Als unverheiratetes Paar habe ich nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Schulden wir gemeinsam jeweils 55.000 Euro und sie würde mir somit 35.000 Euro schenken, auf die ich dann Schenkungssteuer zahlen müsste? Oder fällt das bei der Kredittilgung nicht ins Gewicht?
Rechtsberatung ist den beratenden Berufen vorbehalten. Eine rechtssicher Antwort wirst du somit hier nicht erhalten
So wie es klingt, habt ihr getrennte Finanzen. Dann macht doch einen privaten Kreditvertrag über die 55T€ (kann auch ohne Zinsen sein) und du zahltst das Darlehen bei Ihr ab. Da ist sie im Falle der Trennung auf der sicheren Seite. Und eine Schenkung wars dann auch nicht. Ob Sie zum Ausgleich dann mehr zum Haushalt beisteuert oder den Urlaub alleine zahlt, bleibt ja euch überlassen.
Ob das überhaupt eine Schenkung wäre, weiß ich aber nicht, da ihr im Außenverhältnis beide für das komplette Darlehen haftet.
Ein zinsloses Privatdarlehen ist steuerlich auf jeden Fall eine Schenkung und dann wären zumindest auf die geschenkten Zinsen Schenkungssteuer zu zahlen. Möglich wäre also nur ein Privatdarlehen zu marktüblichen Zinsen und mit marktüblicher Rate, sonst zickt das Finanzamt.
Das Entscheidende ist Dein letzter Punkt: ist das überhaupt nötig? Für die Bank haften wir beide für das komplette Darlehen. Wer von uns die Schuld begleicht, ist der Bank komplett egal. Aber ist es auch dem Finanzamt egal? Und wenn nicht, wie würde das Finanzamt von der Tilgung erfahren? Macht die Bank eine Meldung?
Ein zinsloses Privatdarlehen ist steuerlich auf jeden Fall eine Schenkung und dann wären zumindest auf die geschenkten Zinsen Schenkungssteuer zu zahlen. Möglich wäre also nur ein Privatdarlehen zu marktüblichen Zinsen und mit marktüblicher Rate, sonst zickt das Finanzamt.
Mit der Verzinsung auf die 55T€ über 10 Jahre solltest du auf jeden Fall unter der Grenze von 20T€ bleiben. Zur Sicherheit kannst du natürlich auch martktüblich verzinsen
Zitat von Sneaker
Das Entscheidende ist Dein letzter Punkt: ist das überhaupt nötig? Für die Bank haften wir beide für das komplette Darlehen. Wer von uns die Schuld begleicht, ist der Bank komplett egal. Aber ist es auch dem Finanzamt egal? Und wenn nicht, wie würde das Finanzamt von der Tilgung erfahren? Macht die Bank eine Meldung?
Der Bank ist es egal. Dem Finanzamt wohl eher nicht.Kurz mal Google angeworfen, so dürfte das was zwischen Ehegatten gilt erst recht für unverheiratete Paar gelten: https://www.channelpartner.de/a/den-...egatten,239249
Insofern wäre meine Lösung schon recht sinnvoll. Zur vollen Sicherheit ggf. marktüblich verzinst.
Danke für den Link, den habe ich bei meiner Recherche bisher nicht gefunden.
Unser Fall scheint relativ speziell zu sein, denn über eine einseitige Tilgung eines hohen gemeinschaftlichen Darlehens finde ich nichts. Wir haben nächste Woche einen Termin bei der Bank und werden uns da beraten lassen. Wenn dann auch Unklarheiten zurückbleiben, werden wir das mit dem Privatdarlehen lösen und dann wird halt alsbald aus Steuergründen geheiratet, dann ist das Darlehen hinfällig (aufgrund des dann geltenden Freibetrags). Romantik kann ich. ;-)
Ich glaube, da machen sich die wenigsten Gedanken drüber und das Finanzamt bekommt halt seltenst was davon mit.
Deshalb ist das wohl kaum Thema bei irgendwelchen Gerichtsurteilen.
Zitat von Sneaker
Romantik kann ich. ;-)
Meine Frau sagt immer romantischer Eisklotz. Ich glaube das würde hier auch passen.