Ich war die letzten Tage viel unterwegs mit meiner Freundin , beim Markler und Finazierungsberater.
Jetzt haben wir ein Finazierungsbeispiel bekommen und dort steht drin das meine freundin keine Probezeit in ihren neuen Arbeitsvertrag hat.
( Meine Freundin ist in der Ausbildung und hat zum Ausgut dann ausgelernt und hat einen unbefristet Arbeitsvertrag bekommen aber mit Probezeit)
Also hat der Finazierungsberater einen Fehler gemacht.
Nach ein bisschen googeln haben wir immer mehr gelesen das man kredite nicht in der Probezeit bekommt.
Meine Frage :
Soll ich ihn drauf aufmerksam machen oder sollen wir es einfach drauf ankommen lassen und dann vielleicht nachher enttäuscht werden ?
Hallo Herr hillermann,
ein Finanzberater ( Bezirksleiter einer angesehen Bank) hat uns eine verbindlicheFinanzierungszusage gegeben, ging auch an unsere Notarin! Wir haben das Haus gekauft, aber keinen Kreditvertrag seitens der Bank bekommen, da es die finanzierungszusage seitens der Bank gar nicht gab!
Wer haftet hierfür?
Hallo Herr hillermann,
ein Finanzberater ( Bezirksleiter einer angesehen Bank) hat uns eine verbindlicheFinanzierungszusage gegeben, ging auch an unsere Notarin! Wir haben das Haus gekauft, aber keinen Kreditvertrag seitens der Bank bekommen, da es die finanzierungszusage seitens der Bank gar nicht gab!
Wer haftet hierfür?
Viel zu wenig Infos.
Was ist der Finanzberater denn?
Ein Vermittler oder der Bezirksleiter einer angesehenen Bank? Beides zusammen geht ja schlecht.
Auf welchem Briefkopf wurde die Finanzierungszusage ausgestellt? Was stand denn auf der Zusage wortwörtlich?
ihr Einstellung zum Thema "Immobilienfinanzierung" völlig konfus.
Auch ihre Ansichten zum Thema "Finanzberater" diesen Beruf gibt es nicht! Allein aus Zulassungsgründen existiert ist diese Namensverwendung nicht und ist deshalb schon eine gesetzliche Namenstotgeburt!
Denn ein "echter" Berater bekommt eine erfolgsunabhängige Honorierung und nennt sich selber Versicherungs-, Finanzanlagen- oder Immobilienberater und diese werden direkt vom Kunden mit einer Ausweisung von einer Mehrwertsteuer bezahlt!!!
Bezahlen Sie nichts, haben Sie auch kein "echten" Berater in Anspruch genommen! Sondern sich selbst in den Irrtum verrannt!
Sollte der Vermittler sich selber so bezeichnet haben, so weis dieser selber nicht, welchen Beruf dieser ausübt!
Des Weiteren können sie nicht erklären, was denn dieses Subjekt wirklich ist!
Ist dieser ein Vermittler der nach GewO arbeitet oder als Angestellter der Bank, der über sein AG wegen den KWG diese Tätigkeit ausführen darf?
Zum anderen (ein Finanzberater, Bezirksleiter einer angesehenen Bank) diese Wortauswahl widerspricht sich schon einmal!
Der Begriff "Bezirksleiter", die Namenskurzform wäre hier, der " BL" kommt eher aus einem Strukturvertrieb, wie OVB, MLP oder DVAG!
Wäre dieser bei einer Bank tätig, so widerspräche dies allen gesetzlichen Vorgaben.
Ist dieser Vermittler in einer Bank tätigt, so besitzt er weder eine eigenständige Zulassung,
- noch darf dieser im Auftrag des Kunden handeln,
denn das wäre ein Interessenskonflikt, nur beweisen könnten sie es nicht!
Das ergibt sich schon aus den Antworten, die Sie hier abgegeben haben.
Um Beweise zu haben, müssten sie wie es schon im römischen Recht fordert:
„Spripta manent“; übersetzt bedeutet dies: „Nur geschriebenes ist von Dauer!“; folglich auch nur dies vor Gericht gerichtlich beweisbar!