Forward-Darlehen kündigen

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  1. Avatar von Hammertime
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    Standard Forward-Darlehen kündigen

    Folgendes Szenario:

    1. Baudarlehen a) 2007 bei Bank A abgeschlossen
    2. bei Bank A 2013 Forwardarlehen für Darlehen von 2007 abgeschlossen, Zinsfestschreibung bis 2027
    3. zwei KfW-Darlehen 2012 ebenfalls bei Bank A abgeschlossen, Zinsfestschreibung bis 2022

    Die 1. Idee:
    Das Forward-Darlehen (Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB) zum Jahr 2022 kündigen und die beiden KfW-Darlehen in einem neuen Gesamtdarlehen mit einfließen lassen. Durch die vorzeitige Kündigung des Forward-Dalehens dürfte, meiner Meinung nach, nur die Vorfälligkeitsentschädigung für 1 Jahr anfallen. Richtig?

    Die 2. Idee:
    Das Forward-Darlehen (Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB) zum Jahr 2023 kündigen und die KfW-Darlehen als normales Darlehen mit variablen Zinssatz bis 2023 weiterlaufen lassen. Dann eine neue Gesamtfinanzierung abschließen.

    Die Probleme:
    bei der 1. Idee: Die Bank akzeptiert die außerordentliche Kündigung nicht und es kommt zu einem Rechtsstreit. Der Termin 2022 verstreicht, oder aber es muss noch ein Rechtsstreit über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geführt werden.

    bei der 2. Idee: Die Bank akzeptiert die außerordentliche Kündigung auch hier nicht, aufgrund des nun mögliche Rechtsstreit gibt die Bank kein Darlehen mit variablen Zinssatz. Oder die Kündigung ist akzeptiert und es gibt trotzdem kein neues Darlehen.

    Das neue Gesamtdarlehen soll nicht mehr bei Bank A abgeschlossen werden.

    Jemand mit Ideen wie man es besser machen kann?

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Zitat Zitat von Hammertime
    2. bei Bank A 2013 Forwardarlehen für Darlehen von 2007 abgeschlossen, Zinsfestschreibung bis 2023
    Das kann ich nicht richtig deuten.

    Von wann bis wann läuft die Zinsfestschreibungszeit des Forwarddarlehens?

  3. Avatar von Hammertime
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Oh, tatsächlich ein Fehler. Die Zinsfestschreibung vom 2013 abgeschlossenen Forward-Darlehen läuft bis 2027. Mal schauen ob ich es noch editieren kann.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Ok, worauf leiten sie dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht ab?

    War das ein Forward bei der gleichen Bank?

  5. Avatar von Hammertime
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Ja, das Forward war auch bei Bank A. Alle hier genannten Darlehen sind bei der selben Bank. Wenn man:"forward darlehen vorzeitig kündigen" googelt, bekommt man etliche Treffer, dass bereits 10 Jahre nach Vertragsabschluss ein Kündigungsrecht nach BGB 489 eingeräumt werde muss. Urteil des LG Bochum Aktenzeichen I-1 O 68/15.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Dünnes Eis

    Rechtschutz?

  7. Avatar von Hammertime
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Dünnes Eis

    Rechtschutz?
    Wieso dünnes Eis?

    Rechtschutz: Klar!

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Neubau oder vermietet? Trifft eines von beiden zu, wird die RS keine Deckung erteilen.

    Weil die Banken in der Regel die Kündigung nicht annehmen und sich verklagen lassen.

    Um welche Bank handelt es sich?

  9. Avatar von Hammertime
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Selbstbewohntes Einfamilienhaus. Bei der Bank handelt es sich um die Santander.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    Damals neu gebaut oder als Bestand gekauft?

  11. Avatar von Hilfe
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  12. Avatar von Hammertime
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    Standard AW: Forward-Darlehen kündigen

    2012 als Bestand gekauft.

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