Doppelte Haushaltsführung - Zweitwohnsitz später Erstwohnsitz
Hallo,
nehmen wir mal an, A wohnt seit 2015 in einer Eigentumswohnung in S-Hausen, ist dort Mitglied in einem Verein, im Fitnessstudio und hat dort auch Freunde und Bekannte.
Im Januar 2018 fängt A einen Job in C-Stadt (60 km Entfernung zu S-Hausen) an.
Im Mai 2019 mietet A eine Wohnung in D-Heim (20 km Arbeitsentfernung zu C-Stadt) und meldet dort einen Zweitwohnsitz an. C-Stadt liegt quasi zwischen S-Hausen und D-Heim, also haben S-Hausen und D-Heim eine Entfernung von 80 km.
Im Juli 2019 heiratet A B. Wohin B ihren Wohnsitz verlegt oder ob sie ihn 5 km von D-Heim entfernt belässt, ist noch nicht klar und könnte unter legalen Möglichkeiten steueroptimiert ausgerichtet werden. Sie hat in D-Heim ihre restliche Familie, sodass auch hier ein Erstwohnsitz gerechtfertigt wäre.
Wie lange A oder A und B in D-Heim wohnen bleiben ist noch nicht klar, aber vermutlich weniger als 2 Jahre.
Nehmen wir mal an, dass A Ende 2019 seinen Erstwohnsitz nach D-Heim verlegt und die Wohnung in S-Hausen vermietet.
Was denkt ihr, was wird das Finanzamt aus der Sache machen?
Was muss A machen, um den Erstwohnsitz in S-Hausen darlegen zu können? Reichen dem Finanzamt wirklich Quittungen vom S-Hausener Supermarkt und die ein oder andere Tankrechnung zwischen C-Stadt und S-Hausen, sowie die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder im Verein? Wie kann A den regelmäßigen Aufenthalt in S-Hausen noch belegen?
Gibt es da eine Mindestzeit der doppelten Haushaltsführung, falls das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung wegen der Hochzeit die Zeit ab Juli nicht anerkennen würde? Mai und Juni sollten ja eigentlich locker "durchgehen". Hintergrund: Gerade die ersten 3-Monate der doppelten Haushaltsführung lohnen sich ja aus steuerlichen Gesichtspunkten besonders.
Was würdet ihr A und/oder B sonst noch an legalen Steuertricks empfehlen?
AW: Doppelte Haushaltsführung - Zweitwohnsitz später Erstwohnsitz
Für einen Erstwohnsitz braucht man meiner Meinung nach erstmal eine eigene abgeschlossene Wohneinheit (die nicht an andere vermietet ist) - denke hier reichen Tankquittungen und ähnliches nicht aus.
Und eine Zweitwohnung wird in der Regel nur zu beruflichen Zwecken anerkannt - wenn man aus privaten Gründen woanders hinfährt, ist das Privatvergnügen.
AW: Doppelte Haushaltsführung - Zweitwohnsitz später Erstwohnsitz
Hallo utopus,
ich denke, dass die Eigentumswohnung als "abgeschlossene Wohneinheit" zählt. Diese bleibt ja bis Ende 2019 im Besitz von A und wird erst dann vermietet. A lebt wie gesagt schon 4 Jahre in dem Ort, ist dort im Verein und Fitnessstudio, hat dort Freunde und Nachbarn, sodass meiner Meinung nach prinzipiell alles, bis auf die familiäre Anbindung, für einen Erstwohnsitz gegeben ist. In Mai und Juni ist A ja noch ledig. Ob A und B, wenn sie verheiratet sind, ihren Wohnsitz zusammenlegen wäre noch zu entscheiden.
Laut aktueller Gesetzauslegung wird ein Zweitwohnsitz anerkannt, wenn man am Erstwohnsitz mindestens 10% der Kosten trägt und der Zweitwohnsitz halb so weit von der Arbeit entfernt ist. Mindestens 2-maliger Aufenthalt im Monat am Erstwohnsitz ist durchaus gewährleistet und könnte A zum Beispiel durch Kartenzahlungen vom S-Hausener Supermarkt belegen.
Neben den üblichen Kosten wie Miete, Nebenkosten, Rundfunkgebühren, kann man vom Zweitwohnsitz Renovierungsarbeiten, Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände, Fahrtkosten zum Erstwohnsitz und als besonderes Bonbon den Verpflegungsmehraufwand, also in den ersten 3 Monaten 24 € je Aufenthaltstag am Zweitwohnsitz absetzen, dadurch rund 2.000 € extra.
Wie gesagt, A will sich gesetzeskonform verhalten, allerdings bewegt er sich da ja in einer Grauzone. Aber wie ein Unternehmen seine Ausgaben steueroptimiert tätigen kann, kann doch auch Person A und B die Haushaltsführung steueroptimiert wählen.
Also kann man den Zweitwohnsitz nach 5 Monaten zum Erstwohnsitz machen, sodass der Verpflegungsmehraufwand anerkannt wird?
Kann A seinen Erstwohnsitz in S-Hausen haben und den Zweitwohnsitz in D-Heim haben, während B 5 km von D-Heim entfernt wohnt?
AW: Doppelte Haushaltsführung - Zweitwohnsitz später Erstwohnsitz
Eine neue Frage hätte ich für mein Beispiel:
Sind die Voraussetzungen es für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt? Oder muss die die Zweitwohnung noch im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes liegen?, (die Entfernung < als 83 km )
Eckdaten:
Beschäftigungsort: Ingolstadt
Hauptwohnsitz : Unterschleißheim bei München
Zweitwohnung (nicht am Ort der „ersten Tätigkeitsstätte“): München Hbf ( 200m entfernt).
Weg zur Arbeit: mit dem Zug ( ICE von München Hbf nach Ingolstadt dauert 40 Minuten; von Unterschleißheim nach Ingolstadt dauert 1:40h).
AW: Doppelte Haushaltsführung - Zweitwohnsitz später Erstwohnsitz
von der Zweitwohnung zum Münchner Hauptbahnhof: 2 Min.
vom Bahnhof in Ingolstadt zur Firma: 12 Min
vom Hauptwohnsitz zum Münchner Hauptbahnhof: 30 Min. mit der S-Bahn
AW: Doppelte Haushaltsführung - Zweitwohnsitz später Erstwohnsitz
Zitat von Adrian21
von der Zweitwohnung zum Münchner Hauptbahnhof: 2 Min.
vom Bahnhof in Ingolstadt zur Firma: 12 Min
vom Hauptwohnsitz zum Münchner Hauptbahnhof: 30 Min. mit der S-Bahn
30 Min - 2 Min =28 Min Zeitersparnis pro Fahrt.
Da du oben angegeben hast, dass du vom Erstwohnsitz zur Firma 1:40 brauchst also noch 1:12. Was aber nicht ganz zu 2 + 12 + 40 = 54 Minuten passt oder sind 18 Minuten Umsteigezeit?
Also ich würde sagen, dass das klappen könnte, aber du brauchst dich nicht zu wundern, wenn es nicht klappt.