Steuern auf Vermietung einer Ferienimmobilie im Ausland
Guten Morgen,
ich spiele mit dem Gedanken mir eine Ferienimmobilie auf den Kanaren zu erwerben.
Die Immobilie soll zu einem kleinen Teil auch selbst bewohnt werden, zum größten jedoch an Feriengäste.
Die Wohnung soll zu ca. 50% von einer deutschen Bank finanziert werden.
Kann mir jemand sagen, ob man wie in Deutschland dann die Zinsen der Finanzierung steuerlich absetzen kann von den Steuern der Mieteinnahmen?
Die Steuern muss ich ja dann erst einmal in Spanien abführen.
Wie ist das denn mit dem Absetzen von Einrichtungssachen und z.B. Flüge dorthin wegen Eigentümerversammlungen?
AW: Steuern auf Vermietung einer Ferienimmobilie im Ausland
Du mußt 2 Steuererklärungen machen. Eine nach deutschem und eine nach spanischem Recht. Gerne verlangt das deutsche Finanzamt auch eine Übersetzung der spanischen Belege.
Meines Wissens sind die Einkünfte in beiden Ländern zu versteuern, wobei die spanische Steuer nach §34c Abs 1 EStG angerechnet wird.
Was man steuerlich bei auch selbstgenutzten Immobillien absetzen kann, dazu gibt es einiges an Rechtsprechung. Gerade Leerstandszeiten ...
Insgesamt eine Sache für Menschen, die eher sportlich unterwegs sind.