Peson X hat eine p. Rentenversicherung vor 2005 abgeschlossen. Der Vertrag läuft dieses Jahr aus. Person X entscheidet sich, da vertraglich geregelt und Möglichkeit auf Verlängerung besteht, diesen weiterlaufen zu lassen. Wie ist die Auszahlung, bei Ende, zu besteuern? P. X wurde gesagt, sie müsse nicht den Gesamt Betrag versteuern, sonder die erwirtschaftete Rendite zwischen 2019-2026. Ergo die Zeit zwischen 2004-2019 ist steuerfrei. Stimmt diese Aussage und hat P. X die richtige Entscheidung getroffen, da momentan ein 0% Zinsen Politik gefahren wir?
ich vermute, dass die Versicherung nicht wirklich verlängert wird, sondern dass der Kunde die Option auf einen neuen Vertrag hat der zu den aktuellen Bedingungen für solche Versicherungen abgeschlossen wird.
Dann sind bei Auszahlung die Summen klar getrennt und die Aussage ist korrekt.
Dann muss sogar nur die Hälfte der Gewinne des neuen Vertrages versteuert werden, wenn man sich die 2026 auf einmal auszahlen lässt.
Im Fall einer Verrentung kommt die Ertragsanteilsbesteuerung zum tragen.
Ob eine neue Rentenversicherung bei Ihrem Anbieter zu Ihnen passt, kann man ohne Daten und Beratung nicht entscheiden.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
im Vertag wurde festgehalten, dass eine vorzeitige Auszahlung im Jahr 2019 erfolgt, diese aber auch regulär in 2026 erfolgen kann. Es wird kein neuer Vertag abgeschlossen lediglich verlängert mit allen vorherigen Bedingungen, ink. garantierter Jahreszins. Das Finanzamt sieht dies aber als neuen Vertragsabschluss, laut Versicherungsgesellschaft.
Ich hoffe die Versicherung erzählt keinen Schmarrn. Vielen Dank für die Hilfe.