ich möchte gerne folgenden Fall schildern und fragen, ob jemand eine Idee für eine Lösung hat.
Ein verbeamteter Lehrer mit PKV möchte sich selbst aus dem Beamtenverhältnis entlassen, um eine Stelle im EU-Ausland als angestellter Lehrer anzutreten. Im Zielland gibt es eine rudimentäre staatliche KV, diese soll ergänzt werden um eine deutsche Auslands-KV.
Soweit so gut.
Angestrebt ist eine Rückkehr aus dem Ausland nach ca. 1 Jahr. Fraglich ist, ob die Tätigkeit als Lehrer fortgeführt wird (davon abhängig wird die PKV ggf. ruhend gesetzt).
Ist die einzige Möglichkeit bei Rückkehr nach D, um in eine GKV zu kommen, der Antritt eines sozialversicherungspflichtigen Berufs und diesen mindestens 1 Jahr auszuüben oder seht ihr andere Möglichkeiten?
Angenommen die PKV würde mit Start der Auslandstätigkeit gekündigt, würde man bei Rückkehr nach D (nach 1 Jahr) automatisch wieder in die PKV zurück gedrückt?
Bei der Rückkehr nach Deutschland würde die Person in das System zurück kehren, in dem er vor seiner Abreise zuletzt versichert war. Also würde diese Person in einem solchen Szenario auch wieder in die PKV müssen, selbst wenn der Vertrag komplett aufgelöst wurde. Deshalb ist es hier ja auch immer wichtig eine Anwartschaftsversicherung laufen zu lassen, um nicht im schlimmsten Fall nach der Rückkehr in einen Basistarif zu müssen.
Die Ausnahme ist ein Pflichtversichertenstatus in der GKV. Also wie geschrieben ein sozialversicherungspflichtiger Job unterhalb der JAEG.
Danke für Deine Antwort. Das bedeutet in dem Fall, dass nach der Rückkehr und für den Fall, dass nicht der Lehrer-Beruf weiter ausgeführt würde, der volle PKV Beitrag zu zahlen wäre (da die Beihilfe ja weg fällt)? Außer, man würde einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, versteht sich.
Wie wäre es im Fall einer Ehe? Dann wäre eine Familienversicherung über die GKV möglich, wenn einer von beiden bereits in der GKV ist, oder?
@Birgit: Es geht v.a. um die hohen Kosten der PKV, wenn diese danach nicht mehr genutzt würde / der Lehrer-Job nicht weiter ausgeübt.
Es würde dann umgestellt werden von einem Ergänzungstarif für Beamte auf einen normalen Vollversicherungstarif. Das wäre mit dem Versicherer bereits vor der Abreise zu klären.
Die Familienversicherung könnte ein Ausweg sein. Ob dieser jedoch möglich sein wird, müsste diese Person vorab individuell prüfen. Da fehlt mir logischerweise das Gesamtbild.
Genauso wenig ob nicht doch ein langfristiger Verbleib in der PKV Sinn machen würde. Vielleicht gibt es hier ja beispielsweise eine ordentliche angesparte Summe an Altersrückstellungsbeiträgen? Auch ohne Beamtenstatus kann ja durchaus eine PKV eine lohnenswerte Sache sein.
Ein verbeamteter Lehrer mit PKV möchte sich selbst aus dem Beamtenverhältnis entlassen, um eine Stelle im EU-Ausland als angestellter Lehrer anzutreten. Im Zielland gibt es eine rudimentäre staatliche KV, diese soll ergänzt werden um eine deutsche Auslands-KV.
Auslands-KVs gelten meist nur für 42 Tage. Du musst dir eine mit monatlichen Beiträgen suchen. Für die Auslands-KV ist es unbedingt erforderlich eine KV in Deutschland zu haben, denn die Auslands-KV zahlt dir keine OPs im Ausland oder ähnliches, sondern meist nur den Rücktransport.
Soweit so gut.
Angestrebt ist eine Rückkehr aus dem Ausland nach ca. 1 Jahr. Fraglich ist, ob die Tätigkeit als Lehrer fortgeführt wird (davon abhängig wird die PKV ggf. ruhend gesetzt).
Ist die einzige Möglichkeit bei Rückkehr nach D, um in eine GKV zu kommen, der Antritt eines sozialversicherungspflichtigen Berufs und diesen mindestens 1 Jahr auszuüben oder seht ihr andere Möglichkeiten?
Erste Möglichkeit: Du gehst nach CH, Niederlande oder Schweden. Dann kannst du dir die dortige Pflichtversicherung als GKV anrechnen lassen und kommst wieder in die GKV.
Zweite Möglichkeit: In Deutschland einen SV pflichtige Tätigkeit aufnehmen, die aber unterhalb der JAEG liegt. Darüber bleibst du PKV versichert.
Angenommen die PKV würde mit Start der Auslandstätigkeit gekündigt, würde man bei Rückkehr nach D (nach 1 Jahr) automatisch wieder in die PKV zurück gedrückt?
Ja - und zwar mit Gesunheitsprüfung, ohne Altersrückstellungen und hohen Beiträgen.
Wenn - dann mach eine Große Antwartschaft (bei Beamten bezahlbar) dann ist es so als wärst nie weg gewesen.
Findest du den Lehrer-Job so schlecht? Da zahlst doch fast nix für die PKV in einem Beihilfetarif....
Danke für eure Antworten. Tricky, das System mit den KV
Leider handelt es sich nicht um eines der drei genannten Länder, aber gut zu wissen, dass eine Mitgliedschaft in den dortigen Versicherungen in D angerechnet wird.
Der Beruf als Lehrer wirkt zwar in weiten Teilen der Gesellschaft als die Karibik der Berufe (viel Urlaub, gutes Gehalt etc.), aber es gibt eben genau so viele Schattenseiten. Das ist genau das Abwägen. Die vermeintliche Sicherheit aufgeben. Dazu müssen aber auch die Konsequenzen durchdacht sein, wozu auch die KV gehört.
Ich fasse mal den aktuellen Stand zusammen:
1. Wenn gekündigt, dann wäre man nach der Rückkehr mit vollen Beiträgen drin. Außerdem Gesundheitsprüfung etc. Deswegen lieber große Anwartschaft machen.
2. SV pflichtige Tätigkeit unterhalb JAEG
3. Möglichkeit einer Familienversicherung im Falle eine Ehe zu prüfen
Falls noch jemand eine Idee hat, gerne her damit. Sonst würde ich mit den Infos mal weiter rechnen.
@Malapascua: Noch eine Frage. Du Sagst, dass eine Auslands-KV nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und für die Auslands-KV müsse man eine Versicherung in D haben. Stattdessen lieber eine mit monatlichen Beiträgen. Sind diese Versicherungen mit monatlichen Beiträgen gleichzusetzen mit einer "normalen" deutsch GKV? Also Leistungen wie Operationen etc. inkludiert?
@Malapascua: Noch eine Frage. Du Sagst, dass eine Auslands-KV nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und für die Auslands-KV müsse man eine Versicherung in D haben. Stattdessen lieber eine mit monatlichen Beiträgen. Sind diese Versicherungen mit monatlichen Beiträgen gleichzusetzen mit einer "normalen" deutsch GKV? Also Leistungen wie Operationen etc. inkludiert?
Ich erlaube mir einmal die Antwort zu übernehmen.
Malapascua wird meinen, dass hier nicht eine normale Urlaubs-Reisekrankenversicherung ausreicht. Die Art von Krankenversicherung, die hier benötigt wird ist auch nicht gleichzusetzen mit der GKV. Hier gilt wieder das bekannte Prinzip aus der PKV, dass jeder Anbieter andere Tarifleistungen hat und es zu prüfen gilt, auf welche Leistungen man wert legt. Evtl. einfach mal bspw. reinschauen auf die Internetseiten der Hanse Merkur Reiseversicherung oder Care Concept, die so etwas in vernünftiger Form anbieten.
D
Der Beruf als Lehrer wirkt zwar in weiten Teilen der Gesellschaft als die Karibik der Berufe (viel Urlaub, gutes Gehalt etc.), aber es gibt eben genau so viele Schattenseiten.
Sonderlich viel verdienen tut man im Vergleich zu anderen Akademikern nicht. Zudem gibt es keinen Bonus, kein Dienstwagen etc.... aber die Altersvorsorge und die Arbeitszeit ist sehr gut.
Aber der Job --- Stress pur. Wenn ich Schulungen machen muss, da bist am Abend platt. Lehrer müssen das quasi ständig machen und dann noch das Geschrei, die Eltern, Konflikte, Dramen, die anderen Lehrer,... ist echt hart.
Nur kommt man da auch nicht so einfach raus. Von der Ausbildung her bist da sehr limitiert.
Malapascua wird meinen, dass hier nicht eine normale Urlaubs-Reisekrankenversicherung ausreicht. Die Art von Krankenversicherung, die hier benötigt wird ist auch nicht gleichzusetzen mit der GKV. Hier gilt wieder das bekannte Prinzip aus der PKV, dass jeder Anbieter andere Tarifleistungen hat und es zu prüfen gilt, auf welche Leistungen man wert legt. Evtl. einfach mal bspw. reinschauen auf die Internetseiten der Hanse Merkur Reiseversicherung oder Care Concept, die so etwas in vernünftiger Form anbieten.
Eine richtige Vollversicherung fürs Ausland wäre DKV Globality oder Allianz World Wide Care, aber die sind natürlich krass teuer.
fragen Sie doch mal bei Ihrer PKV, welches Angebot die Ihnen für den Auslandsaufenthalt in Ihrem Zielland machen können. Vielleicht kommt ja von dort eine geeignete Auslands-Krankenversicherung und die Anwartschaft erledigt sich damit.
Zu der Option der Familienversicherung muss Ihnen klar sein, dass die für Ehepartner gedacht ist die selbst keinen Vollzeit-Job ausüben, als Angestellte also nur bis 450 € verdienen. Eine Familienversicherung ist auch keine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Wenn Sie nach so einer Phase wieder einmal einen Vollzeit-Job antreten der über der JAEG bezahlt wird, sind Sie sofort wieder versicherungsfrei in der GKV und landen wieder in der PKV. Zumindest verstehe ich das SGB V §10 so. Klären Sie das lieber vorher noch genau!
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
ich möchte gerne folgenden Fall schildern und fragen, ob jemand eine Idee für eine Lösung hat.
Ein verbeamteter Lehrer mit PKV möchte sich selbst aus dem Beamtenverhältnis entlassen, um eine Stelle im EU-Ausland als angestellter Lehrer anzutreten.
Ein Beamter kann sich nicht selbst aus dem Beamtenverhältnis entlassen, er kann aber die Entlassung gemäß Beamtenstatusgesetz beantragen.
Mir fehlen aber noch einige Informationen, bevor man deine Fragen richtig beantworten kann:
wie alt ist der Lehrer?
Hat er vor seinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben?
In welchem Land möchte er seine Tätigkeit verrichten?
Gibt es in diesem Land eine gesetzliche Pflichtversicherung?
Eine ergänzende Auslandsreisekrankenversicherung ist in deinem beschriebenen Fall nicht möglich.