Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzieren

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    Standard Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzieren

    Hallo,

    Wir haben in 2017 2 Grundstuecke gekauft. Ein Grundstueck wurde bar bezahlt, das 2 Grundstueck ueber ING DiBa finanziert. Wir wollten das 2 Grundstueck eigentlich als Gartenerweiterung zum ersten GS behalten und wenn die Kids gross sind, es verkaufen, deswegen haben wir die Zinsbindung auf 10 Jahre gewaehlt. Jetzt sieht es so aus, dass wir das 2 GS zur optimalen Bebauung ranziehen wollen, dh beide Grundstuecke vereinigen, bebauen und dann eben finanzieren. Nun will us die ING DiBa nicht aus dem Vertrag entlassen (wir wollen ja Vorfaelligkeitsgebuehren zahlen). Die wuerden zwar einer Vereinigung zustimmen, nur da bekommen die quasi ein GS geschenkt und sitzen da mit ihren EUR 80t auf Rang I Abt III auf dem deutlich groesseren Grundstueck. Der Hausbau wird um einiges mehr Kosten als der ING DiBa Kredit (der ja nur das Grundstueck finanziert ha und soll auf 25 Jahre fest geschrieben werden - das bietet die ING DiBa nicht an. Ich muesste dann die Gesammt-Baufi nachrangig finanzieren, was gar keinen Sinn macht! Gibt es da wirklich keine Moeglichkeit, die ING DiBa da rauszukaufen? Ich ueberlege mir schon, mich von einem Anwalt hier beraten zu lassen.

    Vielen Dank

  2. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Verträge sind dazu da eingehalten zu werden , verstehe aber euer Problem nicht. Ein Lösungsweg : Verkauf des GS an Familie und rückübertragung an euch . Hier aber vom Notar und Steuerberater über kosten aufklären lassen. Ansonsten zu eurem Problem was in meinen Augen keins ist . Das 2 Grundstück ist getrennt und belastet , ihr wollt bauen und eine lange zinsbindzng wählen auf einem unbelasteten Grundstück . Also außer der diba kürzer läuft sehe ich kein Nachteil. Dort die Sondertilgung machen , den EK ist es nicht wirklich und bringt euch bei der neuen Bank nichts

  3. Avatar von BiancaSing
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Dann hast du das Problem tatsaechlich nicht verstanden. Die beiden Grundstuecke sollen vereinigt werden, damit dort ueber die Grundstuecksgrenzen bebaut werden. Wenn ich sie getrennt lassen wuerde, was am Anfang der Plan war, waere es kein Problem

  4. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Zitat Zitat von BiancaSing
    Dann hast du das Problem tatsaechlich nicht verstanden. Die beiden Grundstuecke sollen vereinigt werden, damit dort ueber die Grundstuecksgrenzen bebaut werden. Wenn ich sie getrennt lassen wuerde, was am Anfang der Plan war, waere es kein Problem
    Ok also das die Auflagen nicht ganz so verzwickt sind . Schon mit dem Bauamt gesprochen ob es da keine Ausnahmen gibt. Immerhin seid ihr ja für beide Grundstücke Eigentümer und könnt euch theoretisch und praktisch die grenzbebauung usw erlauben aber zum Kernproblem , wenn die Diba nicht will habt ihr keine Chance , am ehsten der Verkauf und das kostet . Aber das seid ihr ja bereit zu zahlen

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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Nein, geht nur mit Vereinigung der Grundstuecke. Habe jetzt einen Anwaltstermin, um den Fall zu besprechen. Mir geht es auch darum, dass ich einen dringend benoetigten Kredit zum Hausbau mit 25J Zinsbindung nehmen will, den DiBa so nicht anbietet. Dazu hat ja das BGH bereits am 01.07.1997 ZR 197/96 was zur aussenordentlichen Kuendigung geschrieben.....?

  6. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Zitat Zitat von BiancaSing
    Nein, geht nur mit Vereinigung der Grundstuecke. Habe jetzt einen Anwaltstermin, um den Fall zu besprechen. Mir geht es auch darum, dass ich einen dringend benoetigten Kredit zum Hausbau mit 25J Zinsbindung nehmen will, den DiBa so nicht anbietet. Dazu hat ja das BGH bereits am 01.07.1997 ZR 197/96 was zur aussenordentlichen Kuendigung geschrieben.....?
    Dann solltest du das Urteil 5 mal lesen um es zu verstehen . Die Diba verweigert Dir doch die Aufstockung nicht . Sie kann nur keine 25 Jahre anbieten . Du kannst bei Audi auch keinen neuen BMW bestellen ....

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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Dafuer gehe ich ja zum Anwalt. Und ob die DiBa die Aufstockung genehmigt, bleibt erstmal abzuwarten. Fakt ist, dass mir uU ein wirtschaflicher Nachteil dadurch entsteht, dass ich nach 15 Jahren dann ein Zinsaenderungsrisiko habe, wenn ich entsprechende Angebote fuer 25 Jahren habe. Und nur mal so gefragt, wenn DiBa durch die Vorfaelligkeitsentschaedigung sowieso keinen Schaden traegt, dann verstehe ich die ganze Diskussion nicht. Ich will die ja nicht ohnr Schadensersatz kuedigen.

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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Zitat Zitat von BiancaSing
    Dafuer gehe ich ja zum Anwalt. Und ob die DiBa die Aufstockung genehmigt, bleibt erstmal abzuwarten. Fakt ist, dass mir uU ein wirtschaflicher Nachteil dadurch entsteht, dass ich nach 15 Jahren dann ein Zinsaenderungsrisiko habe, wenn ich entsprechende Angebote fuer 25 Jahren habe. Und nur mal so gefragt, wenn DiBa durch die Vorfaelligkeitsentschaedigung sowieso keinen Schaden traegt, dann verstehe ich die ganze Diskussion nicht. Ich will die ja nicht ohnr Schadensersatz kuedigen.
    Du redest nur von deinem Schaden und siehst dich im Nachteil . Auch der Bank ist ein zinsschaden entgangen . Tja dann solltest du dein Vorhaben prüfen lassen . Wenn’s nix wird dann hast du einen Grund raus zu kommen

  9. Avatar von BiancaSing
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Fuer den Zinsschaden der Bank (der Schaden ist ihr uebrigens nicht entgangen :-) ) gibt es die Vorfaelligkeitsentschaedigung. Ist ja auch vom Gesetzgeber so vorgesehen. Ich versuche ja hier nicht durch irgendwelche Gruende, diese nicht zu zahlen. Ganz im Gegenteil, ich verstehe auch, dass die Bank hier einen Ausgleich verlangt. Und wenn DiBa mir 25 Jahre anbieten kann, dann spreche ich sogar sehr gerne mit denen darueber. Aber es kann nicht sein, dass die fuer 10% des Kreditbetrages an 1 Stelle stehen und ich 90% Nachrang finanzieren muss. Mal sehen, was der Anwalt sagt.

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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Zitat Zitat von BiancaSing
    Fuer den Zinsschaden der Bank (der Schaden ist ihr uebrigens nicht entgangen :-) ) gibt es die Vorfaelligkeitsentschaedigung. Ist ja auch vom Gesetzgeber so vorgesehen. Ich versuche ja hier nicht durch irgendwelche Gruende, diese nicht zu zahlen. Ganz im Gegenteil, ich verstehe auch, dass die Bank hier einen Ausgleich verlangt. Und wenn DiBa mir 25 Jahre anbieten kann, dann spreche ich sogar sehr gerne mit denen darueber. Aber es kann nicht sein, dass die fuer 10% des Kreditbetrages an 1 Stelle stehen und ich 90% Nachrang finanzieren muss. Mal sehen, was der Anwalt sagt.
    Ja frag ihn mal und nein das ist nur ein Teil des Schadens

  11. Avatar von BiancaSing
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Diba berechnet nach der Aktiv/Passiv Methode. Jetzt erzaehl mir hier mal, dass der Schaden nur teilweise gedeckt ist. Du wirst mir hier nicht allen Ernstes erklaeren, dass die tatsaechlich das Geld anlegen, dass die von mir zurueck bekommen.... aktiv/Aktiv waere deutlich realistischer. Die Internen Refi Saetze waeren ggf ein Problem, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die jeden kleinen Kredit fristenkongruent refinanzieren.

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    Zitat Zitat von BiancaSing
    Diba berechnet nach der Aktiv/Passiv Methode. Jetzt erzaehl mir hier mal, dass der Schaden nur teilweise gedeckt ist. Du wirst mir hier nicht allen Ernstes erklaeren, dass die tatsaechlich das Geld anlegen, dass die von mir zurueck bekommen.... aktiv/Aktiv waere deutlich realistischer. Die Internen Refi Saetze waeren ggf ein Problem, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die jeden kleinen Kredit fristenkongruent refinanzieren.
    Dann lese deren Geschäftsbericht . Die betreiben Zins hedging was kostet . Wenn Darlehen wegfallen hast du immer noch den Swap

  13. Avatar von BiancaSing
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Die refinanzieren sich intern und hoechstens Treasury hedged die Buecher aus auf Portfolio Basis. Das machen die aber garantiert nicht auf Einzelkredit-Ebene und schon gar nicht auf solchen Betraegen. Das meinte ich mit den internen Refi Kosten die sie ggf als break Kosten zahlen muessen. Aber sie berechnen die Vorfaelligkeit auch auf Basis der Zinsdifferenz zwischen dem, was ich denen Zahlen wuerde und den Anlageertraegen (die ja kaum vorhanden sind). Das sollte die locker dafuer entschaedigen, dass sie in Wirklichkeit das Geld fuer 10 Basispunkte weniger weiter verleihen, um mehr ist der Zins naemlich nicht gefallen.

  14. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Na dann trotzdem kommst nicht raus . Ist wie David gegen Goliath

  15. Avatar von BiancaSing
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Na, dann warten wir mal ab. Dir ist schon bekannt, wie David vs Goliath ausgegangen ist? 😁😁🤑

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Hallo BiancaSing,

    der Weg zum Anwalt ist der richtige Weg, wähle hier einen Fachanwalt mit dem Schwerpunkt Banken-, und Kapitalmarktrecht aus.

    Zum einen ist die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages auf Fehler und der Vertag als solches auf Formfehler zu prüfen, zum anderen kann ggf. ein utopisches, abzulehnendes Darlehen zu beantragen, wo sich aufgrund der Ablehnung ggf.ein Kündigungsrecht nach BGB §490 ergibt.

    Wende dich einfach an sebkoch (Sebastian Koch) hier aus dem Forum,

  17. Avatar von BiancaSing
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Danke. Ja, Anwalt ist Bank und Kapitalmarkrecht plus Immobilienrecht. Dachte, es hilft, alles in Einem zu vereinen :-) Widerrufsrecht ist OK, aber ich will ehrlich gesagt eher eine faire Loesung fuer alle finden. Ich melde mich, sobald ich mit dem Anwalt gesprochen habe. Schreibe dir mal ne mail :-)

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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo BiancaSing,

    der Weg zum Anwalt ist der richtige Weg, wähle hier einen Fachanwalt mit dem Schwerpunkt Banken-, und Kapitalmarktrecht aus.

    Zum einen ist die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages auf Fehler und der Vertag als solches auf Formfehler zu prüfen, zum anderen kann ggf. ein utopisches, abzulehnendes Darlehen zu beantragen, wo sich aufgrund der Ablehnung ggf.ein Kündigungsrecht nach BGB §490 ergibt.

    Wende dich einfach an sebkoch (Sebastian Koch) hier aus dem Forum,
    1 glaub kaum das nach 2017 ein global Player hier nich Fehler in den Belehrungen macht 2 das ist ja Anstiftung zum Kredit Betrug

  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Hilfe, reiss dich mal zusammen! Seit wann ist es Kreditbetrug, wenn ein Darlehen beantragt wird, welches z.B. aufgrund der Höhe oder Nichteinhaltung der Haushaltspauschalen abgelehnt wird?

    Überhaupt so zu tun oder zu denken, dass ich in dieser Richtung hier was vorschlagen würde!

  20. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Kuendigung BauFi um Grundstuecke zu Vereinigen/Verschmelzen und bebauen/umfinanzi

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hilfe, reiss dich mal zusammen! Seit wann ist es Kreditbetrug, wenn ein Darlehen beantragt wird, welches z.B. aufgrund der Höhe oder Nichteinhaltung der Haushaltspauschalen abgelehnt wird?

    Überhaupt so zu tun oder zu denken, dass ich in dieser Richtung hier was vorschlagen würde!
    zum anderen kann ggf. ein utopisches, abzulehnendes Darlehen zu beantragen, wo sich aufgrund der Ablehnung ggf.ein Kündigungsrecht nach BGB §490 ergibt. Deine Sätze oder ??? Also sie soll dann um rauszukommen tricksen ???
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