Verständnisfrage zum fondsgebundenen Riester-Rente Vertrag
Hallo zusammen,
ich versuche gerade einen Durchblick bei den Verträgen von meinem Lebensgefährten zu bekommen und hänge beim fondsgebundenen Riester Vertrag. Ich besitze keinen und habe mich noch nicht so richtig damit befasst, mein Partner wohl leider auch nicht.
Was ich nicht verstehe - bitte lacht nicht - theoretisch bleibt ja die einbezahlte Summe und die Zulagen bis zum Renteneintritt bestehen.
Nun hat der Vertrag aber enorm hohe Abschluss- und Vertriebskosten (in 2017 waren es 499 EUR und in 2018 = 140,00 - warum auch immer diese so unterschiedlich sind, weiß das jemand? Eigentlich wären die nur die ersten 5 Jahre angefallen, aber es wurde jede jährliche Dynamiksteigerung von meinem Partner akzeptiert und somit laufen die 5 Jahre immer wieder von vorne los - das frage ich aber den Anbieter noch genauer) und zusätzlich noch hohe jährliche Verwaltungskosten von ca. 250 EUR.
So nun meine eigentlich Frage, die ich lieber hier stelle als vor dem Anbieter :-) Die Einzahlung und Zulage bekommt man wieder raus - aber von was werden dann jetzt diese hohen Kosten abgezogen?
Ich habe zwar eine Aufstellung und auch zwei Summen:
- Die Summe: garantiertes Altervorsorgevermögen sprich die Einzahlung inkl Zulagen
- und die Summe: Ihr Altersvorsorgevermögen zum 31.12.2018 mit einer geringeren Summe - wo auch die Gebühren usw. abgezogen sind. Aber diese Summe ist mir ja schlussendlich egal, weil ich da die erste Summe theoretisch erhalte...ich hoffe ihr versteht wie ich das meine...
AW: Verständnisfrage zum fondsgebundenen Riester-Rente Vertrag
theoretisch bleibt ja die einbezahlte Summe und die Zulagen bis zum Renteneintritt bestehen.
Richtig, der Anbieter muss zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge + Zulagen garantieren.
in 2017 waren es 499 EUR und in 2018 = 140,00 - warum auch immer diese so unterschiedlich sind, weiß das jemand?
Die 499 EUR werden größtenteils noch aus dem Startbeitrag bei Vertragsbeginn resultieren und der scheint nun abbezahlt zu sein (für die gesamte
Vertragslaufzeit). Die 140 EUR werden größtenteils aus den Dynamikerhöhungen resultieren, sofern die Dynamik jedes Jahr angenommen wurde und
diese müssen noch abbezahlt werden. Würde ich sowieso aus dem Riester-Vertrag entfernen lassen, da eine Dynamik normalerweise in einem Riester-Vertrag
keinen Sinn ergibt. Der Beitrag wird einfach an die ideale Fördersituation angepasst und fertig. Dafür braucht man keine Dynamik.
Von welchem Beitrag sprechen wir aktuell, um die Verwaltungskosten besser einordnen zu können und welche Fonds sind im Vertrag hinterlegt, bzw. bei welchem
Anbieter läuft der Vertrag überhaupt?
Aber diese Summe ist mir ja schlussendlich egal, weil ich da die erste Summe theoretisch erhalte...ich hoffe ihr versteht wie ich das meine...
Die Abschlusskosten werden immer mit den Beiträgen verrechnet. Manchmal in den ersten fünf Jahren, manchmal in den ersten acht Jahren und manchmal auch
über die ganze Vertragslaufzeit. Umso länger gestreckt, desto besser für die Vertragsentwicklung.
AW: Verständnisfrage zum fondsgebundenen Riester-Rente Vertrag
Hallo Ann,
welche Kosten wann anfallen und wofür, kann natürlich am besten der Anbieter selbst erklären.
Alle Kosten müssen bis zum Rentenbeginn durch die Gewinne aus dem Vertrag wieder hereingewirtschaftet werden. Das hat der Anbieter garantiert um die Zertifizierung als Riester-Vertrag zu bekommen. Und am besten sollte ein zusätzlicher Gewinn für den Kunden übrig bleiben.
So sind diese Verträge in der Regel konstruiert:
Der Versicherer legt den überwiegenden Teil der Kundengelder und Zulagen, zusammen mit den Geldern aus klassischen Renten- und Lebensversicherungen, in so genannten sicheren Anlageformen an. Z.B. in Staatsanleihen oder Immobilien.
So erwirtschaftet man immer noch ca. 3 % Pro Jahr für die Kunden, trotz der Niedrigzinsphase.
Man berechnet nun jedes Jahr, wie viel des Geldes so angelegt werden muss, um bis zum Rentenbeginn alle Kosten wieder drin zu haben.
Nur Geld das dann noch übrig ist wird in Fonds investiert. Damit kann man dann für den Kunden einen zusätzlichen Mehrwert erwirtschaften.
Auf lange Sicht müsste dieses System funktionieren. Nur wenn sich alle Geldanlagen gleichzeitig schlecht entwickeln, muss der Versicherer selbst für die Verluste einstehen.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
AW: Verständnisfrage zum fondsgebundenen Riester-Rente Vertrag
Danke für eure Antworten. Das hilft mir schon mal sehr weiter.
D.h. ich Prinzip habe ich zwei Summen - einmal der "Gewinn" von dem Fonds und einmal das Einbezahlte inkl. Zulagen.
Wisst ihr wie das ist wenn wir den Vertrag Stillegen würden. So wie ich das sehe werden wir weiterhin Verwaltungsgebühren bezahlen. Von wo werden diese denn dann abgezogen? Falls der Vertrag etliche Jahre liegt.
Der Fonds wird ja dann auch stillgelegt, oder "arbeitet" diese Summe dann weiter und womöglich erfolgt hier der Abzug der Gebühren - doch was ist wenn das Guthaben aufgebraucht ist.
AW: Verständnisfrage zum fondsgebundenen Riester-Rente Vertrag
Hallo Ann,
zum Rentenbeginn werden die Summen aus der sicheren Anlage und die aus dem Fonds wieder zusammengelegt.
Wenn dann insgesamt weniger vorhanden als eingezahlt wurde, muss die Versicherung den Verlust ausgelichen.
Deshalb wird sie vermutlich, wenn keine Beiträge mehr kommen, den Fonds sofort auflösen und auch dieses Geld sicher anlegen um aus den Erträgen die Verwaltungskosten zu bezahlen.
Es wäre sinnvoll, wenn sich Ihr Lebensgefährte einmal von seinem Anbieter beraten lassen würde. Dabei sollte die Situation besprochen werden und berechnet werden, wie viel Zulagen und Steuerrückerstattungen er bekommen kann und was er dafür selbst einzahlen muss. Dann kann er entscheiden, ob sich der Vertrag lohnt.
Da die Rente später steuerpflichtig sein wird und wir noch nicht wissen wie hoch der Steuersatz für Rentner dann ist, sollte ein Riester-Sparer, meiner Meinung nach, mind. 30 % Förderung erhalten. Egal ob Zulage oder Steuerrückerstattung.
Wenn man zwei Kinder hat, oder deutlich über dem Durchschnitt verdient, dürfte das leicht zu schaffen sein.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau