Neues Fahrzeug...Nun eine Wucher-Rechnung...Ist das Rechtens
Hallo
Bin neu hier und suche Rat.
Meine Mutter hat sich Ende Oktober 2018 ein neues Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug sollte auf mich versichert sein und habe daher eine eVb Nummer von meiner Versicherung erhalten und für die Zulassung beim Autohaus abgegeben. Zum 1.1.2019 wechselte ich die Versicherung zum ADAC. Nun die überraschende Mitteilung der alten Versicherung. Meine Mutter soll knapp 1400 € Zeitraum ( 09.11. 2018-07.02.2019) bezahlen.
Nur zum Verständnis, weder meine Mutter noch ich haben für dieses Fahrzeug ein Vertrag unterzeichnet.
Leider kam es bei der neuen Versicherung bei dem Fahrzeug meiner Mutter zu Problemen, so dass sogar ein Schreiben von der Zulassungsstelle kam,und dass Auto seit 04.02.2019 keine Haftpflichtversicherung mehr habe, und gedroht wurde, dass Fahrzeug still zulegen.
Habe dieses Problem dem ADAC geschildert, und das Problem wurde schnell behoben. Als ich die Versicherung wechselte,sagte ich dem ADAC,dass ich noch das Fahrzeug meiner Mutter als 2. Fahrzeug mitversichern möchte. Die haben aber dabei einen Fehler gemacht, und schickten mir einen Vertrag für eine Versichererwechsel, so dass das Fahrzeug meiner Mutter nicht versichert werden konnte. Erst Anfang diesen Monates haben die verstanden, um was es eigentlich geht.
Nun ist der Vertragsbeginn erst ab 06.02.2019.
Selbstverständlich hat die alte Versicherung dieses als Stichtag verwendet.
Nun zu meine Frage
Sind knapp 1400 € regel konform?
Wo habe ich den Fehler gemacht?
AW: Neues Fahrzeug...Nun eine Wucher-Rechnung...Ist das Rechtens
Hallo Andnan,
Sie sollten einmal bei der bisherigen Versicherung anrufen und sich die Zusammensetzung der 1.400 € erklären lassen. Die Summe könnte korrekt sein!
Laut Ihren Ausführungen hat das Autohaus mit einer EVB das Fahrzeug angemeldet. Aus Sicht der Versicherung hätte dann bald danach ein Antrag von Ihnen kommen sollen. Daraus hätte die Versicherung vermutlich eine Schadenfreiheitsklasse und vielleicht weitere Merkmale erfahren, die den Beitrag gesenkt hätten. Ein Antrag ist aber ausgeblieben. Sie waren also seither ohne irgendwelche Rabatte als Fahranfänger gegen Haftpflichtschäden versichert.
Zur Erklärung EVB: Mit der EVB geht eine Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle die Verpflichtung ein, für Haftpflichtschäden des Fahrzeughalters zu haften. Ohne eine solche Mindestversicherung darf kein Fahrzeug angemeldet werden. So werden andere Verkehrsteilnehmer vor unversicherten Fahrern geschützt.
Für die Erstellung der EVB ist aber keine Unterschrift nötig. Mit der Verwendung bei der Zulassungsstelle haben Sie gezeigt, dass Sie diese Versicherung abschließen wollen.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau