beim Sortieren alter Unterlagen fiel mir auf, dass ich aus einer Vertragsteilung noch zwei alte "leere" BSV besitze.
Ich frage mich jetzt, kann ich damit noch etwas anfangen ? Bedarf an den den möglicherweise in einigen Jahren auftretenden Darlehen habe ich nicht; eher geht es mir um mögliche Zinsen.
Leider habe ich vom beiden keinerlei Bedingungen mehr vorliegen.
Hier werden sicherlich die Guthabenzinsen interessant sein, denn bei Darlehensverzicht wird es ggf. (je nachdem, wann der Vertrag/die Verträge abgeteilt worden sind) einen Bonuszins geben, ebenso ist eine Rückerstattung der AG (oder anteilig) möglich.
Einfach mal die Bausparkasse anrufen und die notwendigen Informationen einholen.
Vielen Dank erstmal dafür. Für den Anruf wollte ich erstmal ein paar Informationen sammeln, damit ich mit deren Antworten etwas anfangen kann. Bin mir ja nicht sicher, ob man genau die Info´s bekommt, die man gerne hätte. Die wollen solche Altverträge doch bestimmt eher loswerden.
Ändert ja an der Tatsache nichts, dass die ihnen die Bedingungen mitteilen müssen.
Zu erfragen ist der Bonuszuns bei Darlehensverzicht, eine AG Rückerstattung und die Mindestansparung (erforderliches Guthaben), sowie die maximale Einzahlungssumme im Jahr.
Wenn Sie kein Darlehen brauchen, bekommen Sie auch die Bonuszinsen.
Dies wurde kürzlich entschieden. Zwar hatte der Kläger weder ausdrücklich, noch schlüssig auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet, die 6. Kammer des Landgerichts sieht dies jedoch nicht als notwendig an. § 3 Abs. 2 ABB setze einen solchen Verzicht nicht voraus. Die Klausel sei dahingehend auszulegen, dass dem Bausparer ein Anspruch auf Bonuszinsen auch dann zustehe, wenn er dauerhaft das zugeteilte Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehme. Das Landgericht zitierte hier den Duden (bzw. Duden online), der unter „verzichten“ versteht „einen Anspruch auf etwas nicht (länger) geltend zu machen“.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Bonuszinsen seien daher erfüllt.